Die Europäische Kommission startete im Juni 2021 die Initiative Fachkräftepartnerschaften. Für ihren Erfolg kommt es auf die richtige operative Umsetzung an. Personaldienstleister wären dabei gute Partner. Doch werden sie durch das Aufenthaltsgesetz ausgebremst.
Der Fachkräftemangel ist eine europäische Herausforderung
Der Mangel an Fachkräften beschäftigt keineswegs nur Deutschland. Längst handelt es sich um ein europaweites Problem. Das hat im Wesentlichen einen Grund: die demografische Entwicklung. Fast überall in Europa werden immer weniger Kinder geboren bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung. So werden Gesellschaften immer älter.
Von daher ist der demografische Wandel kein spezifisch deutsches Phänomen. Er betrifft etliche europäische Länder. Den Anstrengungen, die Arbeitsmigration innerhalb der Europäischen Union weiter zu fördern, sind demnach natürliche Grenzen gesetzt. Außerdem ist es wenig zielführend, den innereuropäischen War of Talents weiter zu verschärfen.
Ziele der Fachkräftepartnerschaften
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels muss der Blick über Europa hinausgehen. So hat die Europäische Kommission im Juni 2021 die Initiative Fachkräftepartnerschaften ins Leben gerufen. Sie soll dabei helfen, den Fachkräftemangel in der EU abzubauen und Partnerschaften mit Drittstaaten im Bereich Migration zu stärken.
Mit der Initiative möchte die EU offenbar vermeiden, außerhalb des Kontinents als „nicht partnerschaftlich“ wahrgenommen zu werden. Dennoch ist das Motiv, das hinter der Initiative steht, klar: Europa braucht, um im Wettbewerb mit den USA und China zu bestehen, qualifiziertes Personal – und zwar dringender denn je.
Zusätzlich soll Europa mit Hilfe der Fachkräftepartnerschaften ein Instrument an die Hand bekommen, welches es erlaubt, mit den einzelnen Partnerländern bei allen Aspekten der Migration zusammenzuarbeiten. Dies zielt auf das Bestreben der EU ab, von einer ungeordneten irregulären Zuwanderung wegzukommen und sie durch eine legale und geordnete zu ersetzen.
Was fehlt zum Erfolg der Initiative?
Noch steht nicht fest, welche Länder für diese Partnerschaften infrage kommen sollen. Unsicher ist auch, ob solche Kooperationen bereits existieren oder in Vorbereitung sind. Wie bei dem deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) aus 2020 bleibt außerdem offen, wie die operative Umsetzung erfolgen soll.
Das FEG zeigt, dass insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen tendenziell überfordert sind, wenn es darum geht, die eigenen Rekrutierungsbemühungen global auszurichten. Umso wichtiger ist es für diese Unternehmen, Dienstleister an ihrer Seite zu haben, die sich mit der Rekrutierung im internationalen Umfeld auskennen.
Aufenthaltsgesetz bremst Personaldienstleister aus
Die großen, weltweit agierenden Personaldienstleister verfügen im Bereich der Rekrutierung über eine große Expertise. Allerdings können sie ihre Unterstützung nur mit angezogener Handbremse anbieten. Der Grund dafür ist das deutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Es erlaubt Zeitarbeitsunternehmen nur sehr eingeschränkt, Drittstaatsangehörige zu beschäftigen (§ 40 AufenthG). Gemeint sind jene, die bis dato noch nicht in Deutschland gearbeitet haben.
Vor dem Hintergrund der gesteigerten Bemühungen, mehr qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten zu ermöglichen, erscheint diese gesetzliche Regelung längst überholt. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir dies auf europäischer oder nationaler Ebene betrachten.
Die Regelung im Aufenthaltsgesetz schadet den Unternehmen, die Fachkräfte suchen, und den Fachkräften selbst. Nur wenig spricht dagegen, Unternehmen sowie Fachkräften aus einem Drittstaat Zeit zu geben, um sich zu orientieren und kennenzulernen. Dafür bietet die Arbeitnehmerüberlassung die besten Voraussetzungen – und das im Rahmen eines ganz normalen festen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses.
Dringend benötigt: Modernisierung des Aufenthaltsgesetzes
Gerade bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund oder ausländischem Pass in den Arbeitsmarkt leistet die Zeitarbeit seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag. Das belegen Statistiken der Agentur für Arbeit immer wieder. Keine Branche beschäftigt mehr Menschen mit Fluchthintergrund als die Zeitarbeit.
Die Zeitarbeitsbranche besitzt eine große Expertise bei der Integration in den Arbeitsmarkt, bei der Kommunikation mit Behörden, der Hilfe bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bis hin zur Organisation gegebenenfalls notwendiger Nachqualifizierungen. Wenn also FEG und die EU-Initiative zu Fachkräftepartnerschaften den Fachkräftemangel hierzulande lindern sollen, muss das Aufenthaltsgesetz dringend angepasst werden.
Autor: Dr. Christoph Kahlenberg
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