Zeitarbeitskräfte haben Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage stehen ihnen zu? Und wie wird das Urlaubsentgelt berechnet? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Zeitarbeit: Urlaub steht allen Zeitarbeitskräften zu
Bekommen Beschäftigte in der Zeitarbeit Urlaub? Na klar! Die Anzahl der Urlaubstage fällt unterschiedlich aus. Den Mindesturlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. Bei einer Arbeitswoche mit sechs Tagen sind das 24 Urlaubstage. Je länger das Beschäftigungsverhältnis ohne Unterbrechung besteht, desto mehr Urlaubstage stehen der Zeitarbeitskraft zu. Diese Staffelung des Jahresurlaubs ist im Tarifvertrag Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft geregelt:
- 24 Tage im 1. Jahr
- 25 Tage im 2. Jahr
- 26 Tage im 3. Jahr
- 28 Tage im 4. Jahr
- 30 Tage ab dem 5. Jahr
Die genaue Anzahl der Urlaubstage kann je nach Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag variieren. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Urlaub anteilig angepasst.
Urlaubsanspruch Zeitarbeit: Probezeit ausgenommen?
Der gesamte Jahresurlaub steht Zeitarbeitskräften erst nach Ende der Probezeit zu. Dafür müssen sie länger als 6 Monate ohne Unterbrechung bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sein. Während der Probezeit haben Zeitarbeitskräfte aber einen Teilurlaubsanspruch. Das heißt: Pro Monat haben sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Gerade bei wenigen Urlaubstagen lohnt sich eine vorausschauende Urlaubsplanung.
Lesetipp
Viele glauben, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen werden kann. Erfahren Sie jetzt, wie es mit dem Recht auf Urlaub in der Probezeit aussieht.
mehr erfahrenWird der Urlaubsanspruch nicht innerhalb eines Kalenderjahres wahrgenommen, muss dieser auf das nächste Kalenderjahr übertragen und bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden
Sonderfall: Das Arbeitsverhältnis einer Zeitarbeitskraft endet innerhalb von 6 Monaten. Dann gilt der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz.
So funktioniert der Urlaubsantrag in der Zeitarbeit
Für die Genehmigung des Urlaubsantrags ist der Personaldienstleister zuständig. Er ist der Vertragspartner (Arbeitgeber) der Zeitarbeitskraft und genehmigt den Urlaubsantrag. Allerdings kann es sinnvoll sein, den Urlaub vorab mit dem Kundenunternehmen abzustimmen. Etwa, wenn es individuelle Vorgaben wie Betriebsferien oder Brückentagsregelungen gibt.
In der Praxis funktioniert der Urlaubsantrag meistens so: Die Zeitarbeitskraft reicht den Urlaubsantrag bei ihrem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister, ein. Der Personalverantwortliche des Zeitarbeitsunternehmens nimmt die Anfrage entgegen und gibt den Antrag frei. Er kümmert sich außerdem um die Deckung des Personalbedarfs im Kundenunternehmen.
Für den Freigabeprozess gibt es auch digitale Lösungen. Bei Randstad erfolgt der Urlaubsantrag per Mitarbeiter-App.
So wird das Urlaubsentgelt berechnet
Zeitarbeitskräfte erhalten Urlaubsentgelt, das heißt ihr Lohn wird während des Urlaubs, in dem keine Arbeitsstunden erbracht werden, weiter bezahlt. Die Berechnung des Urlaubsentgelts erfolgt nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Als Grundlage dient die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei abgerechneten Monate vor Urlaubsbeginn. Berücksichtigt werden zudem Zuschläge, die im Referenzzeitraum erarbeitet wurden. Verdienstkürzungen etwa aufgrund von Kurzarbeit oder Krankheit werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: Im Unterschied zum Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld eine Sonderleistung vom Arbeitgeber. Der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regelt eine solche Leistung für die Zeitarbeitskraft.
So funktioniert Zeitarbeit
Was ist Zeitarbeit? Welche Vorteile gibt es für Unternehmen und Zeitarbeitnehmer? Warum ist Zeitarbeit attraktiv? Erfahren Sie mehr auf unserer Themenseite zur Zeitarbeit.