Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt für eine längere Zeit ausfallen, stehen vor einer großen Herausforderung: Wie gelingt die erfolgreiche Rückkehr in den Job? Die berufliche Wiedereingliederung regelt den stufenweisen Wiedereinstieg eines Mitarbeiters in seine bisherige berufliche Tätigkeit. Welche Voraussetzungen dieses sogenannte „Hamburger Modell“ erfordert, erläutert der folgende Beitrag.

Nahaufnahme zweier weiblichen Hände, die Tabletten halten
Nahaufnahme zweier weiblichen Hände, die Tabletten halten

Nach langer Krankheit: Neuer Job oder Wiedereingliederung?

Nach einer längeren Krankheitsphase erfolgt die Wiedereingliederung in der Regel beim bisherigen Arbeitgeber. Der Einstieg in einem neuen Unternehmen ist eher selten. Doch ist die Wiedereingliederung immer sinnvoll? Wenn der Ausfall des Arbeitnehmers durch die aktuelle Arbeitssituation bedingt ist, kann ein Job- oder Arbeitgeberwechsel die richtige Entscheidung sein.

Wenn Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund einer psychischen Belastung durch Mobbing ausgefallen sind, gilt es vor der Rückkehr das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Wichtig ist, die Situation vorab zu klären und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen. In besonderen Fällen unterstützt ein externer Berater beide Parteien bei der Lösung des Konflikts. Haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber geeinigt und der behandelnde Arzt der Wiedereingliederung zugestimmt, bietet sie einen sicheren Wiedereinstieg in den Beruf.

Zeichnet sich jedoch keine Veränderung der Ausgangslage ab, sollten Arbeitnehmer einen Jobwechsel in Erwägung ziehen. Eine Beratung mit einem Fachmann, beispielsweise vom Integrationsdienst, ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.

So funktioniert die betriebliche Wiedereingliederung

Die berufliche Wiedereingliederung steht allen Arbeitnehmern offen, die in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt sind. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Rehabilitationsmaßnahme. Für gesetzlich Versicherte setzt sie voraus, dass diese in einem Zeitraum von einem Jahr mindestens 6 Wochen krankgeschrieben waren. Privatversicherte benötigen einen Krankentagegeld-Baustein, der eine teilweise Arbeitsunfähigkeit enthält.

Der Arbeitgeber ist für die Umsetzung der Wiedereingliederung verantwortlich. Er kann den Arbeitnehmer zu einem verpflichtenden ersten Krankenrückkehrgespräch einladen, in dem alle weiteren Schritte der möglichen Wiedereingliederung besprochen werden.

Der Eingliederungsmanager hilft dabei, die Rehabilitationsmaßnahme bestmöglich an die individuellen Anforderungen des Mitarbeiters anzupassen. Dieser externe Berater wird vom Träger, also der Rentenversicherung oder Krankenkasse, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung, gestellt. Er unterstützt den Arbeitnehmer, wenn dieser eine Umschulung benötigt oder sich innerhalb der Firma versetzen lassen will. Auch die Kinderbetreuung etwa von alleinerziehenden Eltern hilft er zu koordinieren. Das Integrationsamt kümmert sich speziell um die Belange von Arbeitnehmern mit Behinderungen. Ist etwa eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes nötig, hilft der Betriebsarzt.

Hamburger Modell: Stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben wird auch als Hamburger Modell bezeichnet. Dabei prüft der behandelnde Arzt des Mitarbeiters zunächst, ob dieses Modell für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Wenn der Arzt davon ausgeht, dass der Mitarbeiter seine Tätigkeit teilweise wieder aufnehmen kann, wird ein Wiedereingliederungsplan aufgestellt. Dieser Plan regelt den Beginn und Ende des Stufenplans sowie die Details zur Art und Dauer der einzelnen Stufen. Außerdem legt er den voraussichtlichen Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit fest. Rücktrittsrechte und -gründe der Maßnahmen sowie Tätigkeiten und Belastungen, die der Arbeitnehmer vermeiden sollte, sind ebenfalls darin verankert.

Gemeinsam mit dem Mitarbeiter muss der Arbeitgeber diesem Plan zustimmen, damit der Antrag beim Träger der Rehabilitationsmaßnahme gestellt werden kann. Dies ist abhängig von der Art und Ursache der Krankheit (Unfall, Arbeitsunfall, Berufskrankheit) und dem Fortschritt der Behandlung. Die Wiedereingliederung hat zum Ziel, die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu sichern. Für den Arbeitgeber bietet sie den Vorteil, dass keine neue Arbeitskraft gesucht und eingearbeitet werden muss.

Wie hoch sind Arbeitsdauer und Arbeitspensum bei der Wiedereingliederung?

Der rückkehrende Mitarbeiter gilt während der Wiedereingliederung als arbeitsunfähig. Statt des Arbeitsentgelts erhält er eine Entgeltfortzahlung, die vom Träger der Rehabilitationsmaßnahme bezahlt wird. Wenn seine Arbeitsunfähigkeit über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung anhält, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld. Dies wird ebenfalls vom Rehabilitationsträger bezahlt. Während der Wiedereingliederung besteht kein Anspruch auf Urlaub.

Während der Wiedereingliederung arbeiten Rückkehrer meist 2 Stunden am Tag. Diese Arbeitszeit wird nach einigen Wochen angepasst. Dies hängt vom Fortschritt der Genesung und der Belastbarkeit des Mitarbeiters ab. Die Dauer der Wiedereingliederung reicht von 6 Wochen bis hin zu 6 Monaten. Diese kann bei Bedarf verlängert werden. Dies erfordert die Zustimmung der Krankenkasse.

Das passiert, wenn die Wiedereingliederung unterbrochen werden muss

Die Wiedereingliederung dient vor allem der Rehabilitation des Mitarbeiters. Auf den bisherigen Arbeitsvertrag wirkt sie sich nicht aus. Wenn der Arbeitnehmer sich zu viel zumutet, kann die Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen durch den Arbeitgeber abgebrochen werden. Diesem Abbruch muss der Träger der Rehabilitationsmaßnahme zustimmen.

Angst vorm Scheitern: Das können Rückkehrer gegen Selbstzweifel tun

Besonders bei psychischen Erkrankungen ist die Wiedereingliederung eine Herausforderung für rückkehrende Mitarbeiter. Doch geht es bei der Rückkehr in den Job nicht nur um das Einkommen. Die berufliche Tätigkeit ist ein wichtiger Aspekt der eigenen Identität und der sozialen Zugehörigkeit. Ist die Belastung oder der eigene Anspruch an sich selbst zu groß, steht der Betriebsarzt dem Mitarbeiter mit Rat und Tipps gegen Selbstzweifel zur Seite. Externe Beratungsstellen sind ebenfalls hilfreiche Anlaufstellen für Fragen rund um den Gesundheitsschutz.

Aspekte einer erfolgreichen Wiedereingliederung

Der Erfolg der beruflichen Wiedereingliederung hängt entscheidend von der Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Werden die Voraussetzungen und Ziele der Rehabilitationsmaßnahme von vornherein transparent und nachvollziehbar abgestimmt, sind die Chancen für eine erfolgreiche Weiterbeschäftigung groß. Die berufliche Wiedereingliederung ist jedoch kein garantierter Schutz vor einer Kündigung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Weiterbildungsmaßnahmen, etwa im Rahmen einer Umschulung, ermöglichen neue berufliche Perspektiven. Der Rehabilitationsträger berät den Arbeitnehmer bei diesen Qualifizierungsmöglichkeiten.

Lesetipp

Nicht immer lässt sich der Arztbesuch mit der beruflichen Tätigkeit vereinbaren. Informieren Sie sich darüber, ob Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt sind.

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