Dass sich die Wege von Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen, ist ein normaler Prozess im Laufe eines Berufslebens. Dennoch sind damit viele Unsicherheiten verbunden. Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer nach der Kündigung richtig? Und wie sollte ich reagieren, wenn mir gekündigt wurde? Erfahren Sie, wie Sie die berufliche Trennung gut meistern – und warum das so wichtig für Ihre weitere Karriere ist.

Frau sitzt im Büro an einem Tisch und blickt herab
Frau sitzt im Büro an einem Tisch und blickt herab

Der letzte Eindruck zählt

Die Gründe für arbeitnehmerseitige Kündigungen sind vielfältig, manchmal liegt es auch am beruflichen Umfeld. Was auch immer Ihre Beweggründe für die berufliche Trennung sind – Ihr Verhalten nach eigener Kündigung sollten Sie davon nicht beeinflussen lassen. Denn so viel ist sicher: Der letzte Eindruck bei Ihrem Arbeitgeber zählt ebenso wie der erste.

Professionell bleiben bis zum Schluss

Der berufliche Abschied beginnt mit Ihrer Kündigung. Vermeiden Sie, alles loszuwerden, was Ihnen an der Arbeit nicht gefällt. Ein solches Verhalten ist unprofessionell und kann sich negativ auf Ihre Karriere auswirken. Vergessen Sie nicht, dass Ihr jetziger Vorgesetzter an der Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses beteiligt sein wird. Verhalten Sie sich bis zuletzt so, dass Sie und Ihre Leistung eine positive Beurteilung verdienen. Halten Sie sich alle Optionen offen, falls Sie eine Rückkehr ins Unternehmen erwägen. Auch potenzielle Arbeitgeber könnten Kontakt zu ehemaligen Kollegen haben. Bleiben Sie professionell bis zu Ihrem Austritt.

Das Kündigungsgespräch – zukunftsorientiert statt rückwärtsgewandt

Im Normalfall hat Ihr Vorgesetzter schon mehrere Kündigungsgespräche geführt und wird Ihre Entscheidung nicht persönlich nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Sie gewisse Spielregeln beachten:

  • Gehen Sie mit einer positiven Einstellung in das Gespräch und bleiben Sie freundlich und sachlich. Eine Abrechnung mit dem Unternehmen ist fehl am Platz.
  • Bedanken Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber für die gute Zusammenarbeit. Lassen Sie ihn wissen, wie Ihre berufliche Entwicklung davon profitiert hat. Drücken Sie Ihr Bedauern aus, dass sich diese für Sie wichtige Zeit nun dem Ende naht. Machen Sie diese Äußerungen aber nur, wenn sie sie wirklich vertreten können. 
  • Kritisieren Sie nicht Ihren Job, die Kollegen oder das Unternehmen, um Ihre Entscheidung zu begründen. Schauen Sie stattdessen nach vorn und stellen Sie Ihre berufliche Weiterentwicklung in den Vordergrund.
  • Zeigen Sie Bereitschaft, Ihren Nachfolger umfassend einzuarbeiten.

Nach der Kündigung – ein letztes Mal durchstarten

Eine Kündigung ist kein Anlass, sich zurückzulehnen. Erledigen Sie Ihre Aufgaben weiterhin mit Engagement und Sorgfalt. Vermeiden Sie es, sich nach der Kündigung krankschreiben zu lassen, um nicht mehr arbeiten zu müssen. Setzen Sie weiterhin auf einen respektvollen Umgang und eine gute Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten.

Abschied planen

Bereiten Sie für Ihren letzten Arbeitstag ein nettes Beisammensein vor. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich persönlich bei den Kollegen und Vorgesetzten für die gute Zusammenarbeit zu bedanken und die gemeinsame Zeit noch einmal Revue passieren zu lassen. Sinnvoll ist auch eine Abschiedsmail, die Ihre Kontaktdaten sowie Links zu Ihren Profilen in den einschlägigen Karrierenetzwerken enthält. So bleiben Sie auch zukünftig mit den ehemaligen Kollegen in Verbindung.

Verhalten nach Kündigung durch Arbeitgeber – was ist anders?

Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber sollten Sie viele der oben genannten Punkte berücksichtigen. Allerdings fällt das meist deutlich schwerer. Der Erhalt einer Kündigung ist mit vielen Emotionen verbunden. Entsprechend impulsiv kann die Reaktion ausfallen. Für die Karriere ist das selten förderlich. Umso besser also, wenn Arbeitnehmer mit der Situation umzugehen wissen.

  • Kontrollieren Sie Ihre Gefühle und kommentieren Sie die Kündigung zunächst nicht.
  • Kontaktieren Sie umgehend die Agentur für Arbeit und melden Sie sich arbeitsuchend.
  • Prüfen Sie rechtliche Schritte: Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen sagen können, welche Chancen Sie auf eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung haben und ob alternativ ein Aufhebungsvertrag sinnvoll wäre.
  • Vermeiden Sie es, sich sofort arbeitsunfähig zu melden, da Ihnen ggf. die Verweigerung der Entgeltfortzahlung und eine negative Beurteilung drohen können.
  • Erledigen Sie Ihre Aufgaben so engagiert wie immer und zeigen Sie weiterhin Teamgeist.
  • Verabschieden Sie sich angemessen von Kollegen und Vorgesetzten. Dies hilft Ihnen, dieses Kapitel Ihrer Karriere erfolgreich abzuschließen. Und vergessen Sie nicht: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

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