Wenn Erholung eine Pause hat
Grundsätzlich haben Angestellte das Recht auf bezahlten Urlaub. Manche Situationen erfordern jedoch die Anwesenheit aller verfügbaren Mitarbeiter. Für diesen Zweck kann der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen.
Was ist eine Urlaubssperre?
Eine Urlaubssperre verhindert, dass Angestellte während eines gewissen Zeitraums den Urlaub antreten. Allerdings ist der Arbeitgeber rechtlich dazu angehalten, den Urlaubswünschen seines Personals entgegenzukommen. Unternehmen dürfen daher laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nur von einem Urlaubsverbot Gebrauch machen, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen. Darüber hinaus ist bei Firmen mit Betriebsrat auch dessen Zustimmung für etwaige Urlaubsregelungen notwendig. Ist eine Sperre berechtigt, muss sich die gesamte Belegschaft an diese halten. Da die Verweigerung von Urlaub reichlich Konfliktpotenzial mit sich bringt, ist es wichtig, dass solche Maßnahmen vom Betrieb rechtzeitig kommuniziert werden.
Gründe für Urlaubssperre
Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung hat Bedingungen festgelegt, welche die Verhängung von Urlaubssperren rechtfertigen. Demnach ist das Verbieten von Urlaubsanträgen nur in folgenden Ausnahmefällen für den Arbeitgeber möglich:
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Drohende Insolvenz
Steht eine Firma kurz vor der Insolvenz, muss die Unternehmensleitung alle erdenklichen Schritte ergreifen, um diese abzuwenden. Das kann zum Beispiel den verstärkten Einsatz von Mitarbeitern bedeuten, die vorhandene Aufträge abarbeiten müssen. In diesem Fall ist das Verschieben von Urlauben erlaubt. Die Urlaubssperre betrifft aber nicht zwangsweise alle Beschäftigten eines Betriebes, denn die Unternehmensleitung darf sie auf gewisse Abteilungen beschränken. Das ist nicht nur bei einer bevorstehenden Insolvenz der Fall, sondern auch bei anderen Krisen jeglicher Art. Exemplarisch dafür ist ein juristischer Streitfall, der eine erhöhte Arbeitsbereitschaft von der Rechtsabteilung einer Firma verlangt.
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Personalmangel durch Krankheitswelle
Erkranken gleich mehrere Beschäftigte einer Firma, ist die Unternehmensführung auf die Arbeitskraft ihrer gesunden Mitarbeiter angewiesen. Auf diese Weise bleibt der Betrieb während einer Krankheitswelle handlungs- und geschäftsfähig. Somit ist der Arbeitgeber im Recht, wenn er Urlaubsanträge von Angestellten in dieser Situation ablehnt. Im Gegensatz zu akut übermäßigen Krankheitsfällen ist ein chronischer Personalmangel kein Rechtfertigungsgrund für ein Urlaubsverbot. Das hängt damit zusammen, dass sich der Dienstgeber bei permanentem Arbeitskräftemangel um ausreichend Neueinstellungen kümmern muss.
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Gleichzeitiger Urlaub anderer Mitarbeiter
Ein weiterer Grund für die Ablehnung von Erholungsurlauben ist, wenn eine hohe Zahl an Angestellten zur gleichen Zeit in den Urlaub gehen möchte. Hier sollten Arbeitgeber jedoch Fairness bei der Priorität von Urlaubsanträgen walten lassen. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer, die schon viele Urlaubstage genommen haben. Dabei kann der Personalverantwortliche anderen Mitarbeitern, die ihren Urlaubsanspruch noch nicht genutzt haben, den Vorzug geben. Ebenso kommen bei dieser Entscheidung soziale Faktoren zum Tragen. So erhalten Eltern und Alleinerziehende eher eine Urlaubsgenehmigung während der Schulferien als kinderlose Beschäftigte.
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Erfüllung von Deadlines
Befindet sich ein wichtiges Arbeitsprojekt bereits auf der Zielgeraden und erzwingt den vollen Einsatz des Personals, kann der Arbeitgeber ein Urlaubsverbot in Erwägung ziehen. Exemplarisch dafür ist die Erstellung des Jahresabschlusses, der die Anwesenheit der gesamten Finanzabteilung einer Firma verlangt.
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Saisonale Auftragsspitzen und kurzfristige Großaufträge
Wenn unverhofft eine erhöhte Nachfrage von Dienstleistungen oder Waren eintritt, kann eine Urlaubssperre zugunsten des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens gerechtfertigt sein. Im Gegensatz dazu ist ein gesteigertes Auftrags- und Arbeitsaufkommen zu manchen Jahreszeiten vorhersehbar und muss vom Arbeitgeber entsprechend geplant werden. Zu typischen saisonalen Auftragsspitzen gehört beispielsweise die Vorweihnachtszeit im Handel, welche zu den umsatzstärksten Zeiten gehört. Doch auch in anderen Wirtschaftszweigen steigt innerhalb gewisser Zeitspannen der Arbeitsaufwand. So arbeitet etwa die Tourismusbranche während der Sommerferien auf Hochtouren oder Paketfahrer in der Weihnachtszeit, weshalb nur selten Urlaubsanträge in der Hochsaison genehmigt werden.
Ankündigung und Dauer einer Urlaubssperre
Im Allgemeinen sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Urlaubssperren lange im Voraus anzukündigen. Macht es zum Beispiel eine erhöhte Auftragslage erforderlich, kann die Unternehmensleitung das Urlaubsverbot auch kurzfristig innerhalb eines oder weniger Tage verhängen. Daher erfahren viele Arbeitnehmer erst beim Einreichen ihres Urlaubsgesuchs von dem Bestehen einer Sperre. Besser für die betriebliche Stimmung ist es hingegen, urlaubsfreie Zeiten im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung oder per Rundschreiben rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus kann das Unternehmen Urlaubsverbote auch über den Arbeitsvertrag festlegen. Auf diese Weise wissen Angestellte schon zu Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses, welche Zeiträume sie bei ihrer Urlaubsplanung beachten müssen
Die Dauer einer Sperre für Mitarbeiterurlaube ist von ihrer Ursache abhängig. Deshalb kann eine Sperrfrist in Einzelfällen von mehreren Tagen und Wochen bis hin zu einigen Monaten dauern.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Generell haben Arbeitnehmer die Pflicht, sich an ein vorhandenes Urlaubsverbot zu halten. Bricht ein Angestellter diese Vereinbarung und nimmt sich ohne Genehmigung frei, hat er mit innerbetrieblichen Konsequenzen zu rechnen. Diese reichen von einer Abmahnung bis hin zu einer Kündigung. Entspricht der Anlass des Urlaubsverbots keinem der gesetzlich erlaubten Vorgaben, kann der Beschäftigte dagegen juristisch vorgehen.
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Urlaubssperre bei genehmigtem Urlaubsantrag
Damit es zu keinen Unannehmlichkeiten in der persönlichen Urlaubsplanung kommt, sollten Arbeitnehmer Urlaubsanträge so früh wie möglich einreichen. Wurde ein Urlaub einmal vonseiten des Arbeitgebers genehmigt, so darf dieser auch während einer Urlaubssperre genommen werden. Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf, Urlaubsgenehmigungen rückwirkend zurückzuziehen. Er darf jedoch in äußersten Notlagen seine Beschäftigten darum bitten, ihren Erholungsurlaub zu verschieben. Dennoch müssen Angestellte dieser Bitte nicht nachkommen. Ferner hat der Arbeitnehmer während seiner Urlaubszeit auch keine Pflicht, für seinen Chef erreichbar zu sein.
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Urlaubsanspruch nach Krankenstand
Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Urlaub besitzen. Diese Rechtslage ist auch dann zutreffend, wenn ein Mitarbeiter lange oder häufig im Krankenstand war. Somit verringert das krankheitsbedingte Fernbleiben den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht. Gleichzeitig stellt die Krankmeldung eines Mitarbeiters keine rechtliche Grundlage für eine individuelle Urlaubssperre dar.
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Urlaub zu Weihnachten
In vielen Betrieben gilt der 24. Dezember als normaler Arbeitstag. Damit der Arbeitnehmer an diesem Tag frei bekommt, muss er zuvor einen Antrag stellen. Machen es akute betriebliche Belange unumgänglich, kann ein Arbeitgeber auch den Urlaubstag zu Weihnachten verweigern. Diese Urlaubssperre muss die Leitung eines Unternehmens begründen können. Solche Situationen treten beispielsweise ein, wenn um die Weihnachtszeit sehr viele Mitarbeiter erkranken und dadurch ein Personalmangel entsteht. Unter Umständen ist aber die Zustimmung des Betriebsrats nötig, um ein Urlaubsverbot in diesem Zeitraum durchzusetzen.
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Urlaub in den Schulferien beantragen
Der Berufsalltag läuft außerhalb von Schulen und Kindergärten auch während der Ferien normal weiter. Daher haben Eltern mit Betreuungspflichten nicht automatisch Urlaubsanspruch für die Ferienzeit. Sie müssen genauso wie ihre kinderlosen Kollegen Urlaub beantragen. Ist eine Urlaubssperre für diesen Zeitraum festgelegt, so sind auch für Eltern mit Betreuungspflichten keine Urlaubsanträge möglich. Solche ungünstigen Konstellationen sind für Eltern besser planbar, wenn der Arbeitgeber die Sperre für Urlaubsansuchen transparent und rechtzeitig kommuniziert.
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Urlaubsverbot bei Wiedereingliederung
Berufstätige, die aus Krankheitsgründen lange Zeit nicht arbeiten konnten, haben eine Berechtigung auf Wiedereingliederung. Dieses Recht tritt nach sechs Wochen krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit ein. Sie ermöglicht nach ärztlicher Absprache einen langsamen Wiedereintritt ins Berufsleben im Rahmen eines reduzierten Arbeitsumfangs. Die Dauer dieser beruflichen Rehabilitationsmaßnahme beträgt in der Regel zwischen sechs Wochen und einem halben Jahr. Da diese Maßnahme von der Krankenkasse finanziert wird, hat der betroffene Erwerbstätige während der Wiedereingliederungsphase keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Er darf sein Urlaubsrecht allerdings vor oder nach dem Antritt der Wiedereingliederung anwenden.
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Probezeit und Urlaubssperre
Es kursiert das weitverbreitete Missverständnis, dass Erwerbstätige während der Probezeit kein Anrecht auf Urlaub haben. Das bezieht sich jedoch nur auf den vollen Urlaubsanspruch, der erst ab einem sechsmonatigen Beschäftigungsverhältnis besteht. Dennoch erlangt ein Angestellter mit jedem Monat seiner Beschäftigung den Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs. Die Anzahl der jährlichen Urlaubstage geht aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag hervor. Somit steht einem Mitarbeiter bereits in der Probezeit ein gewisses Maß an Erholungsurlaub zu. Der Arbeitgeber darf ihm diesen allgemeinen Rechtsanspruch auf Urlaub nicht verwehren. Eine Urlaubssperre ist demzufolge im Laufe der Probezeit nur zulässig, wenn eine betriebliche Notwendigkeit dazu besteht.
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Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um das Thema „Urlaubssperre“.
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Darf der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen?
Der Arbeitgeber hat das Recht, ein Urlaubsverbot für einen gewissen Zeitraum festzulegen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist das jedoch nur gerechtfertigt, wenn dafür ein dringender betrieblicher Grund besteht. Setzt der Arbeitgeber aus reiner Willkür eine Urlaubssperre fest, so ist diese vonseiten der Arbeitnehmer juristisch angreifbar.
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Wie lange vorher muss Urlaubssperre angekündigt werden?
Es existieren keine rechtlichen Verbindlichkeiten dazu, wie lange der Arbeitgeber im Voraus eine Sperre für Urlaubsanträge ankündigen muss. Er kann diese sehr kurzfristig ankündigen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine innerbetriebliche Dringlichkeit vorliegt. Da Beschäftigte die Gewissheit auf eine sichere Urlaubsplanung haben möchten, ist die frühe Ankündigung einer Urlaubssperre ratsam. Auf diese Weise entsteht kein Unmut unter den Mitarbeitern.
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Was sind dringende betriebliche Gründe gegen Urlaub?
Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung haben einige Ausnahmefälle festgelegt, wann ein Urlaubsverbot durch den Arbeitgeber rechtlich erlaubt ist. Dazu zählen akuter Personalmangel aufgrund von Urlaub oder Krankenstand, saisonale Auftragsspitzen, kurzfristige Großaufträge, ablaufende Deadlines, drohende Insolvenz und andere betriebliche Krisen.
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Wie lange darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern?
An und für sich ist die Zeitspanne einer Urlaubsverweigerung immer von ihren dahinterstehenden Beweggründen abhängig. So kann eine Urlaubssperre mehrere Tage, Wochen oder Monate andauern. Langfristige Sperren wirken sich allerdings negativ auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus.