Urlaub und Krankheit – diese Kombination wünscht sich niemand. Wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank werden, müssen sie einiges beachten. Darf man trotz Krankschreibung verreisen? Verfällt Urlaub bei Krankheit? Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Beschäftigte haben.
Krank im Urlaub – was tun?
Wer im Urlaub krank wird, kann die arbeitsfreie Zeit nicht mehr genießen. Anstelle der geplanten Erholung ist plötzlich Auskurieren angesagt. Doch was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Krankheit und was müssen Sie tun?
Laut Bundesurlaubsgesetz gilt: Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich gegenseitig aus. Das bedeutet, dass Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden dürfen. Stattdessen besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür sind allerdings einige Punkte zu beachten:
- Wer im Urlaub krank wird, muss im Inland als gesetzlich Versicherter bereits am ersten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen. Bei der Erkrankung im Ausland muss man sich ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ausstellen lassen. Die sofortige Krankschreibung im Urlaub ist auch dann Pflicht, wenn Arbeitnehmer sonst erst ab dem vierten Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen müssen.
Wichtig
Auch im Ausland ausgestellte ärztliche Atteste müssen den gesetzlichen Nachweispflichten genügen. Es reicht also nicht aus, nur die Erkrankung dokumentieren zu lassen. Auch die Arbeitsunfähigkeit muss bescheinigt werden.
- Der Arbeitgeber muss umgehend über die Arbeitsunfähigkeit im Urlaub informiert werden. Befindet sich der Beschäftigte im Ausland, ist auch die Adresse am aktuellen Aufenthaltsort anzugeben. Mögliche Kosten der Informationsübermittlung trägt der Arbeitgeber.
- Da der Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland länger dauern kann, ist eine Übermittlung vorab per Fax oder E-Mail sinnvoll.
- Kehrt der Arbeitnehmer wieder in das Inland zurück, so muss er auch dies unverzüglich dem Arbeitgeber sowie zusätzlich der Krankenkasse melden.
Hinweis: Der Arbeitnehmer darf die wegen Arbeitsunfähigkeit gutgeschriebenen Urlaubstage nicht einfach an den aktuellen Urlaub anhängen. Ist der Beschäftigte genesen und der beantragte Urlaub vorbei, muss er seiner Arbeitspflicht wieder nachkommen.
Krank vor dem Urlaub
Erkrankt ein Arbeitnehmer vor seinem Urlaub und ist am ersten Urlaubstag wieder gesund, gibt es aus gesetzlicher Sicht keine Probleme. Es empfiehlt sich jedoch, den Arbeitgeber kurz über die Genesung zu informieren. Wer die Situation in direktem Kontakt schildert, beugt Mutmaßungen und Missverständnissen vor.
Einige Arbeitgeber verlangen, dass der Beschäftigte zwischen Ende der Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsbeginn für einen Tag auf der Arbeit erscheint. Dies ist allerdings rechtlich unzulässig. Der bereits genehmigte erste Urlaubstag kann aus diesem Grund nicht vom Arbeitgeber gestrichen werden.
Urlaub trotz Krankschreibung
Wer zum geplanten Urlaubsbeginn noch krank ist oder erkrankt, bekommt die betreffenden Tage nicht als Urlaub angerechnet. Aber darf man während einer Krankschreibung in den Urlaub fahren? Hier gilt: Der Urlaub darf der Genesung nicht im Weg stehen und muss zwingend der Erholung dienen.
Der Arbeitnehmer sollte also während eines grippalen Infekts nicht in den Skiurlaub fahren. Erfährt der Arbeitgeber davon, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Ein Urlaub am Meer hingegen kann der Genesung förderlich sein, wenn der Beschäftigte zum Beispiel wegen Atemwegsproblemen krankgeschrieben ist. Allerdings sollten auch solche Reisen unbedingt vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig und hat damit Anspruch auf Krankengeld, muss er Folgendes beachten: Die Krankenkasse ist zur Fortzahlung verpflichtet, wenn der Beschäftigte Urlaub im EU-Ausland macht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich vor Antritt der Reise die Zustimmung seines gesetzlichen Krankenversicherers einholt. Dieser muss dann dem Antrag zustimmen. Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankschreibung einen Zeitraum von sechs Wochen überschreitet.
Urlaubsanspruch für Langzeitkranke
Dauert die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum an, kann der Arbeitnehmer die ihm zustehenden Urlaubstage nicht realisieren. Doch was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Langzeitkranken?
Um einer unverhältnismäßigen Anhäufung von Urlaubstagen vorzubeugen, besteht laut Bundesurlaubsgesetz folgende Regelung:
- Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem der Urlaub entstanden ist – also immer zum 31. März des übernächsten Jahres.
- Bleibt der Beschäftigte darüber hinaus arbeitsunfähig oder nimmt er den Urlaub nach seiner Rückkehr nicht bis zu diesem Termin wahr, so erlischt der Anspruch darauf.
Beispiel: Sie erkranken im September 2022. Auf das Ende des Kalenderjahres 2022 werden 15 Monate addiert. Ihr Urlaubsanspruch verfällt somit am 31. März 2024, wenn Sie weiterhin langzeitkrank sind oder Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre Urlaubstage nicht bis zu diesem Termin in Anspruch nehmen.
Leisure Sickness – warum wir im Urlaub krank werden
Der Urlaub ist da, der Stress fällt von uns ab und prompt werden wir krank. Das Phänomen nennt sich „Leisure Sickness“ – Freizeit-Krankheit. Doch warum werden manche Menschen gerade dann krank, wenn der Urlaub beginnt? Erklärungsansätze gibt es verschiedene:
- Tritt Ruhe und Erholung an die Stelle des stressigen Arbeitsalltags, schenken wir unserem Körper mehr Aufmerksamkeit. Wir nehmen Beschwerden wahr, die wir während der Bewältigung unseres Aufgabenpensums bislang übergangen haben.
- Stress macht uns zwar anfälliger für Erkrankungen, das Stresshormon Kortisol unterdrückt aber auch die direkte Immunantwort. Unser Körper lernt, dass er bei hoher Arbeitsbelastung nicht krank werden darf. Lässt der Stress nach, sinkt der Kortisolspiegel und unser Immunsystem wird heruntergefahren – wir haben ein höheres Risiko krank zu werden.
Die gute Nachricht: Arbeitnehmer können der Leisure Sickness vorbeugen. Besonders wichtig ist eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Neben der Arbeit sollten Sport, Hobbys sowie die Zeit mit Familie und Freunden fester Bestandteil des Alltags sein. Auch ausreichend Pausen während der Arbeitszeit und bewusst eingeplante Erholungsphasen im Tagesablauf reduzieren das Risiko, im Urlaub unter Leisure Sickness zu leiden.