Schwanger & Arbeit

Schwanger arbeiten – mit dieser Herausforderung sehen sich viele Frauen im Laufe ihres Berufslebens konfrontiert. Die Schwangerschaft ist eine aufregende Lebensphase, in der es vieles zu organisieren gibt. Die Schwangerschaft bringt nicht nur private Veränderungen mit sich, auch im Berufsleben gilt es einiges zu beachten. 

Wer schwanger zur Arbeit geht, ist durch die Regelungen des Mutterschutzgesetzes geschützt. Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen diese Situation mit sich bringt, erfahren Sie auf dieser Seite. Ferner geht es hier um die Frage, wann und wie Sie dem Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft berichten. Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Informationen zu wesentlichen Themen wie dem Mutterschaftsgeld, dem Arbeitsalltag in der Schwangerschaft sowie der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

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Schwangerschaft auf Arbeit verkünden

Viele Frauen möchten die frohe Botschaft ihrer Schwangerschaft am liebsten sofort mit der ganzen Welt teilen. Andere wiederum haben Bedenken und warten die ersten Schwangerschaftswochen ab, ehe sie anderen Menschen davon berichten. Wer schwanger zur Arbeit geht, kann diesen Umstand vor Kollegen und Vorgesetzten zunächst verbergen. Spätestens im zweiten Trimester sehen sich viele Frauen mit der Frage konfrontiert, wann der beste Zeitpunkt ist, den Arbeitgeber und die Kollegen über die Schwangerschaft zu informieren.

Viele Kollegen und auch Vorgesetzte werden sich mit Ihnen über den Nachwuchs freuen. Gleichzeitig bedeutet dies für den Betrieb zusätzliche Umstände und Aufwand. Verkünden Sie die frohe Botschaft mit Fingerspitzengefühl. Ihr Vorgesetzter sollte es direkt von Ihnen persönlich und keinesfalls als letzter erfahren.

Portrait eine lächelnden Frau
Portrait eine lächelnden Frau
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Elternzeit planen

Nachdem Sie die Neuigkeit im Betrieb verkündet haben, geht es darum, die Elternzeit zu planen und ggf. gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Schwangerschaftsvertretung zu organisieren. Vereinbaren Sie am besten einen Gesprächstermin mit Ihrem Vorgesetzten. Natürlich können sich Pläne ändern. Für den Arbeitgeber sind diese Informationen dennoch wichtig. So weiß er beispielsweise, ob er lediglich eine befristete Elternzeitvertretung benötigt oder sich nach einem Nachfolger umsehen muss, falls Sie während oder nach der Elternzeit kündigen.

Im Laufe von Schwangerschaft und Elternzeit kann sich natürlich noch vieles ändern, überlegen Sie dennoch bereits vor diesem Gespräch, wie Sie sich Ihren beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit vorstellen. Folgende Fragen, können eine Hilfestellung sein.

  • Möchten Sie wieder auf Ihre alte Position zurückkehren oder planen Sie eine berufliche Veränderung, evtl. sogar einen Arbeitgeberwechsel?
  • Wie lange möchten Sie pausieren?
  • Möchten Sie während der Elternzeit in Teilzeit weiterhin für den Arbeitgeber tätig sein und wenn ja, ab wann?
  • Möchten Sie nach der Elternzeit sofort wieder voll einsteigen oder streben Sie vorerst eine Teilzeitbeschäftigung an?
  • Wie wird in Ihrem Unternehmen mit der Situation umgegangen und welche Erfahrungen haben Kollegen gemacht, als sie Eltern wurden?
  • Wünschen Sie während Ihrer Abwesenheit regelmäßigen Kontakt und wie lässt sich dies organisieren?
  • Gibt es in Ihrem Unternehmen spezielle Angebote und Programme, um auf dem Laufenden zu bleiben und ggf. an Fortbildungen teilzunehmen?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?

Tipp: Unsere Rechner unterstützen bei der Planung

  • Elternzeit-Rechner
    Ermitteln Sie den Beginn der Elternzeit und die zu beachtenden Fristen.
  • Elterngeld-Rechner
    Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld anhand des aktuellen Gehalts.
  • Mutterschaftsgeldrechner
    Ermitteln Sie schon vor der Geburt, wieviel Geld Ihnen während Ihrer Mutterschutzfrist zusteht.

Spezielle Fragen zu Ihrer Tätigkeit im Betrieb und einer notwendigen Vertretung

  • Welche Aufgaben und Tätigkeiten umfasst Ihre Arbeit (Stellenbeschreibung, Aufzählung, Checklisten)?
  • Wer von Ihren Kollegen könnte Sie während Ihrer Abwesenheit gut vertreten?
  • Welche Kollegen verfügen über welche Kenntnisse und Erfahrungen in Ihrem Einsatzbereich?
  • In welchem Zeitrahmen kann und sollte die Übergabe stattfinden?
  • Welche Dinge müssen vorher unbedingt noch erledigt werden?
  • Wie wird das erforderliche Wissen weitergeben oder dokumentiert?
  • Wie sieht deine Erreichbarkeit während der Schwangerschaft bzw. Elternzeit aus? Möchten Sie währenddessen mögliche Rückfragen beantworten bzw. Hilfestellungen geben?

Führen Sie Planungsgespräch am besten lösungsorientiert und proaktiv. Zudem sollten Sie die Ergebnisse schriftlich festhalten. So haben Sie eine Erinnerungsstütze und können gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt darauf verweisen. Wenn Ihnen ein Protokoll zu förmlich erscheint, ist auch eine zusammenfassende E-Mail, die Sie an Ihren Gesprächspartner schicken, eine elegante Lösung.

Tipp: Zwischenzeugnis vor Beginn der Elternzeit

Mit der Geburt eines Kindes verändern sich die Lebensumstände gravierend. Auch wenn Sie noch so intensiv planen, kann sich während deiner Auszeit vom Beruf vieles ändern. Vielleicht nimmt Ihre Lebens- und Karriereplanung eine ganz andere Richtung. Auch im Betrieb sind Veränderungen möglich, wenn z. B. Kollegen und Vorgesetzte in dieser Zeit wechseln. Bitten Sie daher vor dem Beginn Ihrer Auszeit um ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis.

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Mutterschutz

In Deutschland stehen werdende Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Der Begriff Mutterschutz umfasst alle rechtlichen Vorschriften, die diesen Schutz von Beginn der Schwangerschaft bis nach der Entbindung gewährleisten. Darunter fallen beispielsweise Bestimmungen wie die folgenden Punkte:

  • Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt
  • Besonderer Kündigungsschutz für Mütter
  • Mutterschaftsgeld 
  • Besondere Arbeitsschutzbestimmungen
  • Recht auf unbezahlte Freistellung in der Schwangerschaft
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes im Hinblick auf eine potenzielle Gefährdung des ungeborenen Kindes
  • Regelungen zu Überstunden sowie zur Nacht- und Sonntagsarbeit

Mutterschutzgesetz

Das deutsche Mutterschutzgesetz – kurz MuSchG – dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind. Als Mutterschutz wird der Schutz von Arbeitnehmerinnen bezeichnet, die stillend oder schwanger einer Arbeit nachgehen. Der Arbeitgeber ist zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichtet, sobald er Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt.

Das Mutterschutzgesetz gilt gleichermaßen für Auszubildende. Wenn eine Auszubildende schwangerschaftsbedingt oft fehlt, kann sie eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen. Ebenso gilt der Mutterschutz für schwangere Studentinnen und Schülerinnen.

Mutterschutzfrist

Der Begriff Mutterschutzfrist bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die betroffene Frau vor und nach der Geburt nicht arbeiten darf. Im Normalfall beginnt dieses allgemeine Berufsverbot für Schwangere sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Es endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Für gewöhnlich umfasst die Mutterschutzfrist somit 14 Wochen. Unter besonderen Umständen kommen hierbei Ausnahmeregelungen zur Geltung. So beträgt die Mutterschutzfrist bei Mehrlingsgeburten nach der Geburt insgesamt zwölf Wochen. Wenn die Schwangere dies ausdrücklich wünscht, darf sie sich von der Schutzfrist vor der Geburt entbinden lassen. Auf eigenen Wunsch hin kann sie demnach gegebenenfalls weiterhin arbeiten.

Umgangssprachlich werden die Begriffe „Mutterschutzfrist“ und „Mutterschutz“ häufig als Synonyme gebraucht. So sagen viele Menschen etwa, eine Kollegin sei „im Mutterschutz“. Tatsächlich gemeint ist, dass die betroffene Frau gerade in der Mutterschutzfrist nicht arbeiten darf.

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Arbeitszeiten Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten von schwangeren und stillenden Frauen. In diesem Zusammenhang gibt es zahlreiche Regelungen, an die der Arbeitgeber rechtlich gebunden ist. Am wichtigsten sind jedoch die gesetzlichen Bestimmungen zu den folgenden Punkten:

Überstunden

Generell sind in der Schwangerschaft und Stillzeit Überstunden verboten. Freiwillige Überstunden sind ebenfalls nicht zulässig. Damit es nicht doch dazu kommt, erscheint eine Arbeitszeiterfassung in dieser Situation besonders sinnvoll.

Nachtarbeit

Wie Überstunden ist in der Schwangerschaft auch Nachtarbeit nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Wenn die Arbeitnehmerin es ausdrücklich wünscht, ist die Arbeit in den Abendstunden zwischen 20 und 22 Uhr zulässig.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in der Schwangerschaft ebenfalls verboten. Eine Ausnahmeregelung ist allerdings möglich.

Ausnahmeregelungen zur Arbeitszeit in Bezug auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gelten im Einzelfall nur, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde vorab eine Genehmigung dazu erteilt hat. Die Arbeitnehmerin ist in diesem Fall nicht verpflichtet, regelmäßig zu diesen Zeiten zu arbeiten. Wenn es für sie eine zu große Belastung wird, kann sie den Wunsch jederzeit zurückziehen.

Maximale Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit für Schwangere liegt laut Mutterschutzgesetz bei maximal 8 Stunden und 30 Minuten. Hat eine Arbeitnehmerin einen regulären Neun-Stunden-Tag, ist im Falle einer Schwangerschaft eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit erforderlich. Außerdem dürfen Schwangere maximal 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Wenn die werdende Mutter noch minderjährig ist, liegt das Maximum bei 80 Stunden pro Doppelwoche.

Gesetzliche Pausen

Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss laut Mutterschutzgesetz mindestens elf Stunden betragen. Stillenden Müttern steht zusätzlich während der ersten zwölf Monate nach der Geburt zumindest eine einstündige Stillpause pro Arbeitstag zu.

Vorsorgetermine

Nach Möglichkeit finden Vorsorgetermine in der Schwangerschaft bevorzugt außerhalb der Arbeitszeiten statt. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber die betroffene Arbeitnehmerin für den Termin freistellen. Dies betrifft Arzttermine sowie den Besuch bei der Hebamme.

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Mutterschaftsgeld

Solange eine Frau in der Mutterschutzfrist nicht arbeitet, sichern die Mutterschaftsleistungen ihr Einkommen. Hierbei ist vom sogenannten Mutterschaftsgeld – fälschlicherweise oft Mutterschutzgeld genannt – die Rede. Die Mutterschaftsleistungen umfassen:

  • Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten
  • Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung bei Privatversicherten
  • Arbeitgeber-Zuschuss (Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber), wenn der durchschnittliche Nettolohn pro Tag über 13 Euro liegt
  • Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot vor der Mutterschutzfrist

Grundsätzlich richtet sich die Höhe dieses Mutterschaftsgeldes immer nach dem durchschnittlichen Nettolohn der werdenden Mutter und hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.

Tipp

Nutzen Sie den praktischen Mutterschaftsgeld-Rechner von Randstad und finden Sie heraus, was Ihnen zusteht.

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Schwangerschaft & Kündigungsschutz

Laut Mutterschutzgesetz sind Frauen in der Schwangerschaft vor psychischen Belastungen aller Art zu schützen. Daher sorgt der besondere gesetzliche Kündigungsschutz für die finanzielle und existenzielle Absicherung der werdenden Mutter.

Während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig.

Dieser Schutz gilt gleichermaßen bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche. In diesem Fall muss allerdings der Arbeitgeber über die Schwangerschaft und Fehlgeburt informiert werden.

Gründe für Kündigung in der Schwangerschaft

Wie bei vielen Gesetzen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Arbeit gibt es einige Ausnahmeregelungen. Zulässig ist eine Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin dann, wenn das Arbeitsverhältnis nachweislich nicht aufgrund der Schwangerschaft gekündigt wird. Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Gründen, die hierbei zur Anwendung kommen:

  • Insolvenz
  • Stilllegung des Betriebs
  • Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Der Arbeitgeber muss dafür einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz stellen. Bei Insolvenzen und Betriebsstilllegungen stimmen die Behörden in der Regel zu, bei verhaltensbedingten Kündigungen wird hingegen häufig keine Zulässigkeitserklärung erteilt.

Kündigungsschutzklage in der Schwangerschaft

Wenn der Arbeitgeber Ihnen in der Schwangerschaft rechtswidrig kündigt, verstößt er gegen das Mutterschutzgesetz. Innerhalb von drei Wochen können Sie vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Lassen Sie diese Frist hingegen verstreichen, ist die Kündigung wirksam. Für eine Kündigungsschutzklage ist übrigens kein Anwalt erforderlich. Vor allem wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfiehlt es sich dennoch, einen Rechtsbeistand zu rate zu ziehen.

Befristeter Arbeitsvertrag & schwanger

Bei befristeten Arbeitsverträgen verändert sich die Laufzeit durch das Vorliegen einer Schwangerschaft nicht. Unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin schwanger ist oder nicht, endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt.

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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz für die werdende Mutter und ihr Kind keine gesundheitlichen Risiken birgt. In manchen Fällen läuft dies auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. In jedem Fall hat der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mutter und Kind oberste Priorität. Aus diesem Grund sieht es das Mutterschutzgesetz vor, dass werdende und stillende Mütter gewissen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen dürfen. 

Dazu zählen:

  • Fließband- und Akkordarbeit
  • Tätigkeiten in/auf Fahrzeugen nach der 12. Schwangerschaftswoche
  • Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen, z. B. chemische Schadstoffe oder radioaktive Materialien
  • Schwere körperliche Arbeit, z. B. regelmäßiges Heben von Lasten über 5 kg
  • Langes Stehen (über vier Stunden pro Tag)
  • Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr

Häufig ist daher eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich. In manchen Bereichen und Betrieben ist dies nicht möglich, wenn der Arbeitsplatz für Schwangere grundsätzlich ungeeignet ist. Oft betrifft das beispielsweise den Pflege- und Gesundheitsbereich. Der Arbeitgeber kann unter diesen Umständen zumindest ein befristetes betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.

Daneben besteht für schwangere Frauen die Option des ärztlichen Beschäftigungsverbots. Dieses kann im Grunde jeder Arzt unabhängig von der Fachrichtung ausstellen, wenn es zu Komplikationen kommt oder am Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegt.

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Achtsamkeit im Berufsalltag der Schwangeren

Eine Schwangerschaft verlangt dem Körper einer Frau so einiges ab. Oftmals wirken sich die körperlichen Veränderungen auf die Arbeitsleistung aus. Selbst in einem schwangerengerechten Arbeitsumfeld stellen die Anforderungen des Berufsalltags für werdende Mütter eine Herausforderung dar.

Keine Kraft zu arbeiten?

„Eine Schwangerschaft ist doch keine Krankheit“ – diese Argumentation kommt im Zusammenhang mit dem Thema „Schwanger & Arbeit“ ständig zur Sprache. Das mag generell stimmen, doch in Bezug auf den Arbeitsbereich ist Vorsicht für gewöhnlich besser als Nachsicht. Wenn Sie sich gut fühlen, spricht nichts gegen einen normalen Arbeitsalltag. Natürlich sollten Sie und Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz ernst nehmen. Manchmal nehmen die Schwangerschaftsbeschwerden jedoch Überhand, sodass der Arbeitsalltag kaum zu bewältigen ist. Müdigkeit und Unwohlsein in der Schwangerschaft sind teils vollkommen normal. Die meisten Kollegen und Arbeitgeber reagieren hierbei verständnisvoll. Gehen Sie deshalb offen mit Ihren Beschwerden um. Achten Sie stets auf Schonung, wenn Sie schwanger arbeiten gehen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin einsatzfähig bleiben.

Denken Sie daran, dass Sie sich auch abseits der Arbeit entsprechend schonen. Eine Schwangerschaft ist eine körperliche Höchstleistung. Lediglich mit ausreichend Schlaf und Ruhe sowie einem gesunden Lebensstil lässt sie sich gut bewältigen.

Psychischer Stress auf der Arbeit kann in der Schwangerschaft ebenfalls zu einem enormen Problem werden. Achten Sie auf sich selbst und Ihren Körper. Nehmen Sie sämtliche Warnsignale ernst und suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie unsicher sind. Regelmäßige Pausen und Bewegung sorgen dafür, dass Sie sich als Schwangere auf der Arbeit nicht übernehmen.

In einigen Fällen reicht die Kraft für die alltägliche Arbeit in der Schwangerschaft nicht mehr aus. Zumeist hilft da nur noch eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot. Möglicherweise fühlen Sie sich unwohl, wenn Sie schwangerschaftsbedingt ausfallen. Wenn Sie das Problem zu lange ignorieren, verschlimmert es sich hingegen von selbst. Schlimmstenfalls fallen Sie vor lauter Erschöpfung noch ganz aus. Dass es Ihnen während der Schwangerschaft gut geht, ist folglich ebenso im Sinne Ihres Arbeitgebers.

Lesetipp

Sie sind krankgeschrieben, möchten aber trotzdem arbeiten? Das darf Ihrer Gesundheit und dem des Babys nicht schaden. Lesen Sie, wann es sinnvoll ist, wie es dagegen beim Beschäftigungsverbot aussieht und wie Sie Probleme vermeiden.

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Neuer Job und schwanger

Eine Schwangerschaft bedeutet nicht das Ende des Arbeitslebens oder des Bewerbungsprozesses. Wenn Sie schwanger auf Jobsuche gehen oder einen neuen Job antreten, beeinflusst dies aber natürlich ihre zukünftige Karriereplanung.

Generell gilt: Fragen nach Schwangerschaft und Kinderwunsch sind im Bewerbungsprozess unzulässig. Außerdem dürfen schwangere Frauen beim Vorstellungsgespräch lügen, wenn sie gefragt werden, ob sie schwanger sind. Keine Arbeitnehmerin ist dazu verpflichtet, ihrem Vorgesetzten sofort von einer Schwangerschaft zu berichten.

Schwangere Frauen haben es beider Jobsuche erheblich schwerer. Wer mit Babybauch beim Bewerbungsgespräch erscheint, hat in der Regel schlechte Aussichten auf einen Job. Sofern die Schwangerschaft noch nicht erkennbar ist, raten Arbeitsrechtsexperten arbeitssuchenden Schwangeren im Regelfall zur Lüge.

Schwanger in der Probezeit

Der Kündigungsschutz gemäß Mutterschutzgesetz gilt bereits, nachdem Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sowie während der Probezeit. Daher haben Sie nichts zu befürchten, wenn Sie dem neuen Arbeitgeber möglichst zeitnah von der Schwangerschaft berichten.

Portrait einer Frau, die lächelnd an Kamera vorbei blickt
Portrait einer Frau, die lächelnd an Kamera vorbei blickt
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Schwanger Karriere machen

Kinder gelten häufig als Karrierekiller. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis zeigen wiederum, dass dies definitiv nicht der Fall sein muss.

Besser miteinander vereinbaren lassen sich Kind und Karriere vor allem dann, wenn das Umfeld und der Partner die Frau entsprechend unterstützen. Mit guter Organisation lassen sich Schwangerschaft oder Mutterschaft und Karriere durchaus meistern. Selbstverständlich ist das nicht immer leicht möglich. Scheuen Sie sich nicht und wenden Sie sich gegebenenfalls an entsprechende Hilfsstellen, zum Beispiel bei Ihrer Arbeitnehmervertretung. Wichtig ist, dass Sie trotz Ihrer veränderten privaten Lebensumstände weiterhin Interesse am Arbeitsplatz zeigen. 

Lesetipp: Gleichberechtigte Elternschaft

Erkennen Sie wichtige Aspekte der gleichberechtigten Elternschaft in Ihrem Alltag und setzen Sie Strategien für mehr Gleichberechtigung um, anstatt sich zwischen Familie und Karriere zu entscheiden.

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Schwangerschaft & Arbeit.

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