Sie suchen aktiv nach einem neuen Job, sind aber noch bei Ihrem alten Arbeitgeber angestellt? Dann kann es passieren, dass Sie zu einem Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit eingeladen werden.

Keine Sorge: Das ist nicht nur grundsätzlich erlaubt – Ihr Chef muss Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung für Vorstellungsgespräche gewähren. Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen können.

Freistellung für Bewerbungsgespräch – So gelingt die Absprache mit Ihrem Arbeitgeber

Ob Sie selbst die Kündigung eingereicht haben, Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat oder Ihr befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen grundsätzlich die Freistellung für Bewerbungsgespräche ermöglichen und Ihnen Zeit für die Jobsuche einräumen. Doch wie genau? 

Hier sind die Antworten auf wichtige Fragen zur Freistellung. Plus: Ein Muster für Ihren Freistellungsantrag.

Wann ist eine Freistellung zum Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit möglich?

Damit Sie einen Rechtsanspruch auf Freistellung haben, muss das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses offiziell bestätigt sein. Das heißt, dass Sie entweder bereits eine Kündigung erhalten haben, selbst gekündigt haben oder Ihr befristetes Arbeitsverhältnis bald endet. 

Für welche Termine kann ich eine Freistellung beantragen?

Während Ihrer Freistellung können Sie zu Vorstellungsgesprächen gehen, aber auch an Assessment-Centern und Eignungstests teilnehmen. Außerdem können Sie die Zeit für Termine bei der Arbeitsagentur oder bei privaten Arbeitsvermittlungen nutzen. Für das Schreiben von Bewerbungen und Probearbeitstagen haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Freistellung.

Wie viel Zeit muss mir mein Arbeitgeber im Rahmen der Freistellung zur Verfügung stellen?

Die Dauer der Freistellung für Bewerbungsgespräche ist gesetzlich nicht festgelegt. Es kommt auf den Einzelfall an. Auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Ihr Arbeitsvertrag können zusätzliche Regelungen enthalten. 

Wie oft kann ich mich für Bewerbungsgespräche freistellen lassen?

Für jedes neue Vorstellungsgespräch können Sie Ihren Arbeitgeber um eine Freistellung bitten. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass er Gesprächseinladungen sehen möchte, um sich selbst von der Notwendigkeit einer Freistellung für ein Vorstellungsgespräch zu überzeugen. Hierbei dürfen Sie aber den Namen des Unternehmens verdecken und müssen nicht preisgeben, wo Sie sich genau vorstellen.

Mann sitzt an Tisch und blickt lächelnd zu Gesprächspartnern
Mann sitzt an Tisch und blickt lächelnd zu Gesprächspartnern

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Freistellung für Vorstellungsgespräche während der Arbeitszeit?

Der § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt: „Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“ Diese Regelung soll Ihnen die Suche nach einem Job erleichtern, so dass Sie möglichst direkt nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses eine neue Arbeitsstelle antreten können.

Wann sollte ich meinen Antrag auf Freistellung für ein Bewerbungsgespräch einreichen?

Es ist immer gut, dies so schnell wie möglich zu tun, im besten Fall mindestens fünf Arbeitstage vor Ihrem geplanten Termin. Wenn Sie Ihren Antrag erst einen oder zwei Tage vor dem Interview einreichen, kann Ihr Arbeitgeber die Freistellung mit Verweis auf betriebliche Gründe ablehnen – etwa, wenn so schnell niemand gefunden werden kann, der Sie vertritt.

Welche Angaben sollte mein Antrag auf Freistellung für Vorstellungsgespräche enthalten?

In Ihrem Antrag müssen Sie den Grund für die gewünschte Freistellung sowie die geplante Dauer angeben. Den Namen Ihres potenziellen neuen Arbeitgebers müssen Sie nicht nennen.

Muss ich überhaupt eine Freistellung beantragen?

Einen schriftlichen Antrag auf Freistellung für ein Bewerbungsgespräch müssen Sie auf jeden Fall stellen. Und: Sie müssen auch die Zustimmung Ihres Arbeitgebers abwarten. Ohne genehmigten Antrag auf Freistellung für Vorstellungsgespräche dürfen Sie der Arbeit nicht einfach so fernbleiben.

Kann mein Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind oder selbst gekündigt haben, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie für bestimmte Termine bei der Jobsuche bezahlt freizustellen. 

Er darf nicht von Ihnen verlangen, Urlaubstage oder Ihre Freizeit für Vorstellungsgespräche zu nutzen. Die ausgefallene Arbeitszeit brauchen Sie nicht in Form von Überstunden ausgleichen. 

Falls Ihr Arbeitgeber die Freistellung für ein Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit ablehnt oder an unrechtmäßige Bedingungen knüpft, müssen Sie Ihren Anspruch auf bezahlte Freistellung unter Umständen gerichtlich durchsetzen.

Wird die Freistellung für ein Bewerbungsgespräch bezahlt?

Falls Ihr Rechtsanspruch aufgrund Kündigung oder befristeter Anstellung besteht, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn auch während Ihrer Freistellung weiterzahlen. Allerdings existieren in Tarif- und Arbeitsverträgen oft auch Sonderregelungen zur Freistellung und Fortzahlung der Vergütung im Fall von Vorstellungsgesprächen. Es lohnt sich also für Sie, vorher noch einmal einen Blick in die Unterlagen zu werfen.

Was ist, wenn keine Kündigung vorliegt, ich aber dennoch zum Vorstellungsgespräch möchte? 

Theoretisch könnten Sie eine Freistellung beantragen. Allerdings ist Ihr Arbeitgeber ohne eine vorliegende Kündigung nicht dazu verpflichtet, die Freistellung zu genehmigen. Hinzu kommt, dass Sie damit offenlegen, dass Sie auf Jobsuche sind, was das bestehende Arbeitsverhältnis belasten kann. Nutzen Sie deshalb in diesem Fall besser freie Tage, Urlaubszeiten oder Möglichkeiten außerhalb der Arbeitszeit für Vorstellungsgespräche. Widerstehen Sie außerdem der Versuchung, Krankheit oder einen privaten Notfall vorzutäuschen, um ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit wahrnehmen zu können. Dies kann als Arbeitszeitbetrug gewertet werden und zu einer Abmahnung oder sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. 

Antrag auf Freistellung für Vorstellungsgespräche Muster

Stellen Sie Ihren Antrag auf Freistellung für Bewerbungsgespräche am besten schriftlich – beispielsweise per E-Mail oder mit der Hauspost. Wir stellen Ihnen nachfolgend eine Vorlage zur Verfügung, die Sie nach eigenem Bedarf anpassen können, sofern in Ihrem Unternehmen keine eigenen Formulare etabliert sind.
 

Ort, Datum XX

Antrag auf Freistellung für Bewerbungsgespräch 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Name,

hiermit beantrage ich die Freistellung von der Arbeit am Datum XX ab XX Uhr / von XX Uhr bis XX Uhr bei gleichzeitiger Entgeltfortzahlung. Grund für die beantragte Freistellung ist ein geplantes Vorstellungsgespräch / ein Assessment-Center / ein Termin bei der Arbeitsagentur / ….

Bitte teilen Sie mir Ihre schriftliche Zustimmung bis zum Datum XX mit.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Arbeitnehmer

Wenn alle Punkte mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber abgestimmt sind, haben Sie den Kopf frei für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch für Ihren neuen Job, auch während der Arbeitszeit.
 

Lesetipp

Damit der Übergang vom alten zum neuen Job reibungslos abläuft, sollten Sie sowohl persönliche als auch rechtliche Angelegenheiten eingehend betrachten. Jetzt Tipps für den Jobwechsel erhalten!

Tipps für ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch

Wie Sie sich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten, es souverän durchführen – sogar auf Englisch – und wie Sie auch danach im Gespräch bleiben, lesen Sie in unserem Bewerbungsratgeber.

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