Arbeitszeugnis anfordern

Mit der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses steht jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu – gleich ob Sie als Arbeitnehmer kündigen oder sich der Betrieb von Ihnen trennt. Dieses Zeugnis dient einerseits dem persönlichen Feedback und stellt andererseits ein Auskunftsmittel für den zukünftigen Arbeitgeber dar. Dabei ist die Art der Formulierungen entscheidend. So versteckt sich manchmal hinter einem wohlwollend klingenden Satz heimliche Kritik am Verhalten, dem Charakter oder der Arbeitsweise des Beurteilten. Damit sich das Arbeitszeugnis nicht als Karrierebremse herausstellt, ist es wichtig, die „Geheimcodes“ zu kennen. Bei uns lernen Sie mehr darüber, wie Sie Arbeitszeugnisse richtig lesen, interpretieren und auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

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Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Einfaches Arbeitszeugnis

Generell muss ein einfaches Beschäftigungszeugnis die Art der Tätigkeit und ihre Dauer beschreiben. Es enthält keine detaillierten Ausführungen zu den durchgeführten Tätigkeiten und keine Bewertung. Ein einfaches Zeugnis wird nur dann ausgestellt, wenn eine Beurteilung der Leistung nicht möglich ist, beispielsweise bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das sogenannte „qualifizierte Arbeitszeugnis“ ist klar vom „einfachen Arbeitszeugnis“ zu unterscheiden. Anders als seine einfache Ausführung enthält das qualifizierte Beschäftigungszeugnis auch detaillierte Angaben zum Sozialverhalten und der Arbeitsleistung des Angestellten.

Personalverantwortliche bevorzugen diese Art des Zeugnisses, da es zusätzliche Auskunft über die Eignung und die berufliche Erfahrung des Bewerbers gibt.

Fordert der Arbeitnehmer aktiv ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, so muss der Arbeitgeber diesem Anliegen nachkommen und ein solches ausstellen. Verzichtet der Angestellte darauf, besteht für den Vorgesetzten keine Verpflichtung dazu.

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Recht auf ein Arbeitszeugnis

Da jeder Arbeitnehmer von seinem Recht auf ein Arbeitszeugnis Gebrauch machen darf, muss der Arbeitgeber dieser Forderung nachkommen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Gewerbeordnung. Verweigert ein Vorgesetzter einer Arbeitskraft ein Beschäftigungszeugnis, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten und sein Recht auf ein Zeugnis vor Gericht geltend machen. Dieser Rechtsanspruch geht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630 BGB) hervor. 

Etwas anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn frühere Mitarbeiter nach der Kündigung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von ihrem Arbeitgeber verlangen. Hier sind die Verjährungsfrist von drei Jahren oder mögliche vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen zu berücksichtigen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das persönliche Recht auf eine Zeugnisausstellung.

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Grundsätze von Arbeitszeugnissen

Generell hat ein Arbeitszeugnis folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • Angabe der Arbeitgeberdaten, d. h. Firma, Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers
  • Angaben zum Beurteilten (Name, Geburtsdatum)
  • Beschäftigungsart und Dauer
  • Schriftliche Abfassung auf Firmenpapier in einheitlicher Maschinenschrift 
  • Klare und verständliche Sprache
  • Vollständige und ordentliche Ausarbeitung ohne Schreibfehler, Radierungen oder sonstigen äußeren Mängeln

Die rechtlichen Grundsätze von Arbeitszeugnissen basieren auf den Regelungen der Gewerbeordnung (§ 109 GewO). Entspricht ein Beschäftigungszeugnis nicht diesen Grundsätzen, hat der Betroffene rechtliche Ansprüche auf eine Änderung.

Wahrheit als Grundsatz

Beim Verfassen des Arbeitszeugnisses muss der Arbeitgeber nicht nur bestimmte Formalitäten berücksichtigen, sondern auch der Wahrheitspflicht entsprechen. Er darf daher im Zeugnis keine unwahren Behauptungen über das Beschäftigungsverhältnis oder über den Angestellten tätigen. Obwohl Arbeitgeber diesen Grundsatz bei der Nennung der Tätigkeit und der Dauer der Anstellung meist befolgen, kommt es bei der Beurteilung des Arbeitnehmerverhaltens und seiner Leistung oftmals zu Streitigkeiten. Das ist insbesondere bei qualifizierten Arbeitszeugnissen der Fall. Zwar hat der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf einen genauen Wortlaut im Zeugnis, doch kann er gerichtlich gegen falsche und irreführende Aussagen vorgehen.

Grundsatz des Wohlwollens

Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist das Wohlwollen des Arbeitgebers. Das Arbeitszeugnis muss so geschrieben sein, dass es die Zukunft des Arbeitnehmers in keiner Weise negativ beeinträchtigt. Demnach ist es gesetzlich verboten, offene Kritik im Arbeitszeugnis zu äußern oder den ehemaligen Arbeitnehmer auf andere Weise zu diskreditieren. So darf auf keine schlechten Charaktereigenschaften des Angestellten oder auf negative Begebenheiten während des Arbeitsverhältnisses Bezug genommen werden.

Portrait einer Frau, die lächelnd zur Seite blickt
Portrait einer Frau, die lächelnd zur Seite blickt
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Was ein Arbeitszeugnis unbedingt enthalten sollte

Abgesehen von der Erfüllung rechtlicher Grundsätze gibt es auch bestimmte Verbindlichkeiten zum strukturellen Aufbau von Arbeitszeugnissen. Demnach sollte die Struktur eines qualifizierten Beschäftigungszeugnisses folgende Punkte enthalten:

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Notenskala und Beispielformulierungen

Die Wortwahl von Arbeitszeugnissen lässt sich mit einer Notenskala vergleichen. Dabei findet eine Unterscheidung zwischen sehr guter, guter, befriedigender, genügender, mangelhafter und ungenügender Leistung statt. Gewöhnlich beurteilen Arbeitgeber Fähigkeiten wie Fachwissen, Sozialverhalten, Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft oder Arbeitsqualität. Dennoch kommt auch hier der Grundsatz des Wohlwollens zu tragen, weshalb die Bewertung keinerlei negative Äußerungen enthalten darf. 

Obwohl Arbeitnehmer keine bestimmte Note von ihrem Arbeitgeber fordern dürfen, besteht ein allgemeiner Anspruch auf die Mindestnote „befriedigend”. Vergibt der Arbeitgeber eine schlechtere Beurteilung, muss er das begründen können. Das ist etwa dann denkbar, wenn ein Ex-Arbeitnehmer vor Gericht ein besseres Arbeitszeugnis einklagen möchte.

Note 1

Hat ein Arbeitnehmer während seiner Beschäftigungszeit eine sehr gute Arbeitsleistung erbracht, kann sich das auf diese Weise ausdrücken:

„Frau Bauer hat mit ihrer sehr guten Arbeitsleistung unsere Erwartungen übertroffen und damit maßgeblich zum Unternehmenserfolg beigetragen.”

Ferner ist bei sehr guter Arbeitsqualität auch das Anführen einzelner Erfolgsbeispiele möglich:

„Sie trug entscheidend zur erfolgreichen Umsetzung unseres Projekts bei und leistete somit dem Unternehmen wertvolle Dienste.”

Weitere typische Formulierungen:

  • „… stets mit sehr viel Engagement.“
  • „… außerordentliches Maß an Einsatzbereitschaft.“
  • „… stets zur vollsten Zufriedenheit.“
  • „… das Verhalten war jederzeit vorbildlich.“

Note 2

Bei gutem Arbeitserfolg eines Mitarbeiters sind folgende Beispielformulierungen denkbar:

„Herr Schmidt verfügt über gute Fachkenntnisse, die er während seiner Beschäftigung in unserer Firma mit Erfolg einsetzte.”

oder

„Frau Huber lieferte auch unter hohem Termin- und Leistungsdruck gute Arbeitsergebnisse.”

Weitere typische Formulierungen:

  • „… stets mit viel Engagement.“
  • „… stets ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft.“
  • „… stets zur vollen Zufriedenheit.“
  • „… das Verhalten war immer einwandfrei.“

Note 3

War die berufliche Leistung des Mitarbeiters lediglich befriedigend, bedient sich der Arbeitgeber etwa folgender Formulierungen:

„Sie hat die vereinbarten Arbeitsziele in befriedigendem Ausmaß erreicht.”

Das Weglassen lobender und positiver Adjektive ist ebenso ein Zeichen für eine nicht mehr als befriedigende Mitarbeit: 

„Sie hat die beruflichen Anforderungen mit Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft erfüllt.”

Weitere typische Formulierungen:

  • „… mit Engagement.“
  • „… hohes Maß an Einsatzbereitschaft.“
  • „… stets zur Zufriedenheit.“
  • „… das Verhalten war einwandfrei.“

Note 4

Entsprach ein Arbeitnehmer nur in genügender Weise den Erwartungen seines Vorgesetzten, ist beispielsweise nachfolgende Wortwahl möglich:

„Er hat unter anderem Leistungsbereitschaft gezeigt und seine beruflichen Aufgaben in entsprechendem Ausmaß verrichtet.”

Gelegentlich sind hier auch Formulierungen wie „genügend” oder „ausreichend“ anzutreffen: 

„Frau Huber besitzt genügende Fachkenntnisse, die im Beruf ausreichend zum Einsatz kamen.“

Weitere typische Formulierungen:

  • „… zeigte grundsätzlich Einsatzbereitschaft.“
  • „… zur Zufriedenheit.“
  • „… das Verhalten war höflich und korrekt.“

Note 5 bis 6

Zeigt sich der Arbeitgeber unzufrieden mit der Leistung eines Mitarbeiters, ist das an gewissen Floskeln und Redewendungen erkennbar. Charakteristisch dafür ist, wenn der Vorgesetzte von den Bemühungen eines Mitarbeiters spricht. 

Ein Beispielsatz dafür ist:

„Herr Wagner hat sich bemüht, seine beruflichen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen.”

Weitere typische Formulierungen:

  • „… zeigte bei Anleitung Engagement.“
  • „… war im Allgemeinen motiviert.“
  • „… bemühte sich im Allgemeinen, den Anforderungen zu entsprechen.“
  • „… das Verhalten war einwandfrei.“

Neben der Notenskala gibt es weitere Formulierungen und Merkmale, an denen zukünftige Arbeitgeber erkennen können, wie zufrieden der aktuelle Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter ist.

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Geheimcodes und ihre wahre Bedeutung

Von Geheimcodes in Arbeitszeugnissen ist dann die Rede, wenn scheinbar harmlose Formulierungen etwas gänzlich anderes bedeuten. Auf diese Weise warnen Vorgesetzte zukünftige Arbeitgeber davor, die im Zeugnis beurteilte Person einzustellen. Zwar sind Zeugniscodes bei der Beurteilung von Arbeitnehmern nach der Gewerbeordnung verboten, dennoch sind sie nach wie vor anzutreffen. Entdeckt ein ehemaliger Mitarbeiter in seinem Arbeitszeugnis einen solchen Code, darf er eine Überarbeitung des Zeugnisses anfordern.

Aufschlüsselung häufig verwendeter Sprachcodes von Vorgesetzten

  • „Frau Bauer verhielt sich als umgängliche Mitarbeiterin.” = Sie war eine schwierige Mitarbeiterin, die ständig Probleme mit Kollegen und Führungskräften hatte.
  • „Er besaß besonderes Einfühlungsvermögen für die weibliche Belegschaft.” = Dieser Mitarbeiter war ständig am Flirten mit seinen Kolleginnen.
  • „Sie galt als gesellige Kollegin, die das Betriebsklima maßgeblich verbesserte.” = Die Arbeitnehmerin war dem Alkohol nicht abgeneigt. 
  • „Wir wünschen ihm alles Gute und beste Gesundheit für die Zukunft.“ = Der Angestellte war ständig im Krankenstand.
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Schlechtes Arbeitszeugnis

Als Arbeitnehmer sollten Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis niemals einfach hinnehmen. Denn dieses kann Ihnen Schwierigkeiten bei der Jobsuche bereiten und stellt somit ein Hindernis auf Ihrem Karriereweg dar. Nutzen Sie daher Ihr Recht, ein mangelhaftes Zeugnis Ihres Arbeitgebers anzufechten. 

Ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen Sie beispielsweise an folgenden Merkmalen:

  • Fehlendes Wohlwollen des Vorgesetzten
  • Verletzung der Wahrheitspflicht
  • Verwendung von Sprachcodes
  • Relativierungen und Passivkonstruktionen
  • Fehlerhafte und unvollständige Ausführung
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Arbeitszeugnis selbst schreiben

Aus juristischer Sicht ist es nicht zulässig, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeugnisse selbst schreiben. Diese Aufgabe hat der Arbeitgeber zu erfüllen. Er kann ihnen jedoch anbieten, dass sie selbst einen Entwurf Ihres Zeugnisses verfassen. Diese Gelegenheit sollten Arbeitnehmer unbedingt nutzen, da es ihre Chance auf ein gutes Arbeitszeugnis maßgeblich verbessert. Denn sie wissen selbst am besten, wo ihre Qualitäten, ihre Kenntnisse und ihre Stärken liegen. Beim Verfassen einer Vorlage müssen Angestellte die gleichen Rahmenbedingungen, Grundsätze und Regeln berücksichtigen wie ihr Vorgesetzter. Dabei sollten die Verfasser des Zeugnisentwurfes aber darauf verzichten, ihre Tätigkeiten und Eigenschaften zu umfangreich zu beschreiben. Ansonsten wirkt das Zeugnis aufgesetzt und schnell unglaubwürdig. Schlussendlich liegt es auch im Ermessen Ihres Vorgesetzten, ob er Ihren Zeugnisentwurf übernimmt.

Hände auf Tastatur
Hände auf Tastatur
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Arbeitszeugnisse bei Führungskräften

Das Arbeitszeugnis einer Führungskraft unterscheidet sich inhaltlich stark vom Zeugnis eines Arbeitnehmers auf der Mitarbeiterebene. Hier stehen Eigenschaften wie Personalverantwortung, Führungskompetenzen, Selbstständigkeit, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick im Vordergrund. 

Folgende Punkte sind bei Arbeitszeugnissen für Manager unverzichtbar:

  • Tätigkeitsbeschreibung und Vollmachten
  • Fachwissen
  • Führungsleistung
  • Leistungsbeurteilung
  • Persönliches Verhalten

Ferner sollte das Zeugnis einer Führungsposition auch immer Beweggründe für das Ausscheiden aus dem Unternehmen beinhalten. Je ausführlicher die einzelnen Abschnitte beschrieben sind, desto genauer kann sich der Personalverantwortliche ein Bild von den Führungsqualitäten eines Bewerbers machen. 

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Thema „Arbeitszeugnis verstehen“.

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