Was bedeutet Teilzeit?

Nach § 2 Abs. 1 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) versteht man unter Teilzeit jede Vereinbarung zur Arbeitszeit, die geringer ist, als die einer vergleichbaren Vollzeitstelle. 

Ausfüllhilfe und Eklärungen

Hat man ein Recht auf Teilzeit?

Gemäß § 8 TzBfG hat jeder einen Anspruch auf Teilzeit, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Betriebszugehörigkeit übersteigt 6 Monate.
  • Es sind in der Regel über 15 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.
  • Der Antrag auf Teilzeit wird in Textform mit dem gewünschten Beginn und der gewünschten Stundenzahl spätestens drei Monate vor deren Beginn eingereicht.
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe dagegen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen sodann im Einvernehmen die zu leistende verringerte Stundenzahl vereinbaren. Die Entscheidung über den Antrag muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitteilen.

Ein erneuter Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren erfolgen, es sei denn, der Antrag wurde zu Unrecht abgelehnt.

Von Vollzeit auf Teilzeit

Wenn Sie von Vollzeit auf eine Teilzeitbeschäftigung wechseln möchten und Ihr Betrieb die nötigen Anforderungen erfüllt, können Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. 

Berechnung

Der Gehaltsrechner – Teilzeit ermöglicht Ihnen herauszufinden, wie sehr Sie von einer Beschäftigung in Teilzeit profitieren können. Viele Beschäftigte wünschen sich mehr Freizeit oder haben aus anderen Gründen die Notwendigkeit einer Teilzeitbeschäftigung. Bei einer Halbierung der Arbeitszeit halbiert sich jedoch nicht entsprechend das Nettoentgelt. Hier zeigen sich die Unterschiede, wenn Sie Ihr Teilzeit Gehalt berechnen:

Beispiel: 

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 EUR bei einer 40-Stunden-Woche würden bei den im Rechner voreingestellten Parametern 342,45 EUR Steuern und 631,50 EUR Sozialabgaben anfallen, wodurch das Nettoeinkommen bei 2.026,05 EUR liegen würde.

Halbieren Sie Ihre Arbeitszeit, würde Ihr Bruttogehalt bei 1.500 EUR liegen. Abzüglich Steuern von 21,60 EUR und Sozialabgaben von 315,75 EUR, würde ein Nettoeinkommen von 1.162,65 EUR entstehen. Dies entspricht in diesem Beispiel bei der Hälfte des Bruttoeinkommens noch 57 % Ihres Nettoeinkommens.   

Brutto-Netto-Rechner

Nettogehalt ermitteln

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Fragen und Antworten

Hinweis

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.

Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.