Die Pendlerpauschale
Vorteile und Funktion
Die Fahrtkosten, die Arbeitnehmern und Selbstständigen für den Weg von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte entstehen, können über die sogenannte Pendlerpauschale teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Diese Pauschale wird offiziell Entfernungspauschale genannt. Dabei ist es egal, mit welchem Verkehrsmittel der Arbeitsweg zurückgelegt wird und ob und in welcher Höhe tatsächlich Kosten entstehen.
Tipp: Nutzen Sie unseren nachfolgenden Steuer-Fahrtkosten-Rechner. Sie benötigen dafür lediglich die gefahrenen Kilometer und die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.
Pendlerpauschale berechnen
Seit dem 1. Januar 2022 setzt sich die Pendlerpauschale aus zwei Bestandteilen zusammen:
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30 Cent für die ersten 20 Kilometer
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38 Cent ab dem 21. Kilometer
Beispiel
Ihr täglicher Fahrtweg beträgt 25 Kilometer. Sie können laut Kilometergeld-Rechner pro Arbeitstag eine Pendlerpauschale von 7,90 EUR von der Steuer absetzen:
0,30 EUR x 20 Kilometer + 0,38 EUR x 5 Kilometer = 7,90 EUR
Sie können die im Steuer-Fahrtkosten-Rechner ermittelte Pendlerpauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und so mitunter Ihre Steuerlast senken.
Maximum der Pendlerpauschale
Für Autofahrer ist die Pendlerpauschale in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Nutzen Sie hingegen ein anderes Verkehrsmittel, gehen zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad, können Sie die Pendlerpauschale pro Jahr höchstens bis 4.500 EUR absetzen. Alternativ geben Sie die tatsächlichen Kosten an, beispielsweise für das Jahresticket für Bus oder Bahn.
Arbeitsweg für Pendlerpauschale
Als Arbeitsweg dürfen Sie lediglich die kürzeste Verbindung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, also Ihrem Haupt-Arbeitsort, ansetzen. Eine verkehrsgünstigere Strecke oder auch Umwege, um die Kinder zum Kindergarten zu bringen, dürfen Sie nicht berücksichtigen. Bei der absetzbaren Pendlerpauschale rechnet das Finanzamt übrigens häufig nach, ob Sie wirklich die kürzeste Strecke für den Arbeitsweg-Steuer-Rechner gewählt haben.
Anspruch auf Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale kann jeder Steuerpflichtige in Anspruch nehmen. In manchen Fällen lohnt es sich aber, die tatsächlichen Kosten anzugeben. So können die Kosten für Bahn- oder Bustickets durchaus über dem Pauschbetrag liegen. Ausgeschlossen ist die Pendlerpauschale hingegen für Arbeitnehmer oder Selbstständige, die einen nach der 1-Prozent-Regelung versteuerten Firmenwagen fahren.
Fragen und Antworten
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Wie rechne ich die Pendlerpauschale aus?
Ermitteln Sie die kürzeste Strecke (einfach) von Ihrem Wohnort zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte. Wenn Sie die ersten 20 Kilometer mit 30 Cent und jeden weiteren Kilometer mit 38 Cent multiplizieren, erhalten Sie den Betrag pro Tag. Multiplizieren Sie diesen nun mit der tatsächlichen Anzahl Ihrer Arbeitstage des Jahres.
Nutzen Sie unseren Pendlerpauschale-Rechner, benötigen Sie lediglich die gefahrenen Kilometer (einfach) pro Tag und die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr.
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Kann ich die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit absetzen?
Sie können pro Arbeitstag nur die einfache Strecke absetzen, also entweder die Hinfahrt oder die Rückfahrt. Wenn Sie während der Mittagspause nach Hause fahren und somit zweimal pro Tag hin- und zurückfahren, dürfen Sie trotzdem nur die einfache Strecke in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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Ab wann gilt die Pendlerpauschale?
Sie können die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer absetzen. Somit profitieren Sie auch dann, wenn Sie nur einen kurzen Arbeitsweg zurücklegen müssen.
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Wie viel bekommt man pro Kilometer bei der Steuererklärung?
Das lässt sich nicht pauschal bestimmen. Die Höhe der möglichen Ersparnis hängt von Ihrer Einkommenshöhe und Ihrem Steuersatz ab. Außerdem führt die Pendlerpauschale nur dann zu einer Steuerersparnis, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen (Stand 2023: 1.230 EUR, gilt vorauss. auch für 2024).
Hinweis
Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.
Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.