Was ist Mutterschaftsgeld?
Bei Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Diese können Sie für die Zeit der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt Ihres Kindes bei der Krankenkasse beantragen, um den Verdienstausfall auszugleichen. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihr ganz persönliches Mutterschaftsgeld mit wenigen Klicks zu ermitteln.
Mutterschaftsgeld berechnen
Für die Berechnung des Mutterschaftsgelds können Arbeitgeber den Rechner von Randstad verwenden. Auch Arbeitnehmer ermitteln damit die Höhe des Mutterschaftsgelds. Der Mutterschaftsgeldrechner folgt diesen Schritten:
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Ausgehend vom durchschnittlichen Monatsentgelt der vergangenen drei Monate ermittelt der Rechner das tägliche Netto.
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Davon zieht der Mutterschaftsgeldrechner das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse in Höhe von 13 EUR ab.
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Daraus ergibt sich die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.
Beispiel für die Berechnung des Mutterschaftsgelds durch den Arbeitgeber:
Der Arbeitnehmer hatte bislang einen Nettoverdienst von 2.100 EUR. Geteilt durch 30 Kalendertage ergibt sich ein durchschnittliches Nettoentgelt von 70 EUR pro Tag. 13 EUR davon zahlt die Krankenkasse. Die restlichen 57 EUR übernimmt der Arbeitgeber.
Höhe des Mutterschaftsgeldes
Das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Mutterschaftsgeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte beträgt 13 EUR pro Kalendertag. Zusätzlich erhalten werdende Mütter einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser setzt sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Nettogehalt der drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes und dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zusammen.
Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesversicherungsamt und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss. Dieselbe Regelung gilt für familienversicherte Arbeitnehmer.
Selbstständige haben nur dann einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und zusätzlich Krankengeld als Leistung mitversichert haben. Sie erhalten dann 70 % ihres Nettoeinkommens. Wurde das Krankengeld nicht mit abgesichert, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld – ebenso wie bei Selbstständigen in der privaten Krankenversicherung.
Fragen und Antworten
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Was ist Mutterschaftsgeld?
Als Entgeltersatzleistung soll das Mutterschaftsgeld die Verdienstlücke schließen, der werdende Mütter während der Mutterschutzfristen ausgesetzt sind.
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Wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld?
Sie haben während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt.
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Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 EUR pro Kalendertag. Die Differenz zum Nettoentgelt bezahlt der Arbeitgeber. Sind Sie als Arbeitnehmer privatversichert oder familienversichert, erhalten Sie bis zu 210 EUR einmaligen Zuschuss.
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Was ist Mutterschutz?
Die Regelungen zum Mutterschutz schützen Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft, über die Entbindung und bis vier Monate nach der Geburt in vielerlei Hinsicht:
- Ein besonderer Kündigungsschutz sichert das Beschäftigungsverhältnis der Schwangeren ab.
- Für schwangere Mitarbeiterinnen gelten besondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen.
- Mutterschutzfrist: Arbeitgeber dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nur mit deren Einwilligung beschäftigen. Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von 8 Wochen beziehungsweise 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten.
- Während der Mutterschutzfrist in den Wochen vor und nach der Geburt ist das Einkommen der Arbeitnehmerin abgesichert. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen wird das Gehalt anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt und entspricht dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.
Der Mutterschutz gilt für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen, also beispielsweise auch Mitarbeiterinnen in Teilzeit und Auszubildende.
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Hinweis
Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.
Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.