Was ist Mutterschaftsgeld?

Bei Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Diese können Sie für die Zeit der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt Ihres Kindes bei der Krankenkasse beantragen, um den Verdienstausfall auszugleichen. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihr ganz persönliches Mutterschaftsgeld mit wenigen Klicks zu ermitteln.



Mutterschaftsgeld berechnen

Für die Berechnung des Mutterschaftsgelds können Arbeitgeber den Rechner von Randstad verwenden. Auch Arbeitnehmer ermitteln damit die Höhe des Mutterschaftsgelds. Der Mutterschaftsgeldrechner folgt diesen Schritten:

  1. Ausgehend vom durchschnittlichen Monatsentgelt der vergangenen drei Monate ermittelt der Rechner das tägliche Netto.

  2. Davon zieht der Mutterschaftsgeldrechner das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse in Höhe von 13 EUR ab.

  3. Daraus ergibt sich die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.

Beispiel für die Berechnung des Mutterschaftsgelds durch den Arbeitgeber:

Der Arbeitnehmer hatte bislang einen Nettoverdienst von 2.100 EUR. Geteilt durch 30 Kalendertage ergibt sich ein durchschnittliches Nettoentgelt von 70 EUR pro Tag. 13 EUR davon zahlt die Krankenkasse. Die restlichen 57 EUR übernimmt der Arbeitgeber.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Mutterschaftsgeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte beträgt 13 EUR pro Kalendertag. Zusätzlich erhalten werdende Mütter einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser setzt sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Nettogehalt der drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes und dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zusammen.

Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesversicherungsamt und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss. Dieselbe Regelung gilt für familienversicherte Arbeitnehmer.

Selbstständige haben nur dann einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und zusätzlich Krankengeld als Leistung mitversichert haben. Sie erhalten dann 70 % ihres Nettoeinkommens. Wurde das Krankengeld nicht mit abgesichert, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld – ebenso wie bei Selbstständigen in der privaten Krankenversicherung.

Fragen und Antworten

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Hinweis

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.

Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.