Informationen zum Mindestlohn

Seit Januar 2015 gibt das Mindestlohngesetz (MiLoG) eine gesetzliche Lohnuntergrenze vor, den sogenannten Mindestlohn. Dieser verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den dort vorgegebenen Lohn zu zahlen. 

Der Mindeststundenlohn in Deutschland soll gewährleisten, dass Arbeitnehmer ihre Lebenshaltungskosten decken können. Deshalb wird der Mindestlohn alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und ggf. angepasst (§ 9 Abs. 1 MiLoG).



Ausfüllhilfe und Erklärungen

Tarifvertrag Zeitarbeit

Für Zeitarbeitskräfte von Randstad gilt der Tarifvertrag Zeitarbeit bereits seit dem 01.01.2004.

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Entwicklung des Mindestlohns

Bei der Einführung im Jahr 2015 lag der Mindestlohn bei 8,50 EUR brutto pro Stunde. Seitdem wurde der Mindestlohn mehrmals angepasst.

Ende 2020 wurde die dritte Mindestlohnerhöhung beschlossen. Der Mindestlohn steigt dadurch seit 2021 stufenweise an, beginnend bei 9,50 EUR brutto am 01.01.2021. Seit dem 01.07.2022 lag der Mindestlohn bei 10,45 EUR brutto. 

Das neue Mindestlohnerhöhungsgesetz sah außerdem weitere Mindestlohnerhöhungen vor: Seit dem 01.10.2022 betrug der Mindestlohn 12,00 EUR brutto. Am 01.01.2024 stieg er auf 12,41 EUR brutto.

Mehr Informationen erhalten Sie auch in den nachfolgenden Fragen und Antworten zum Mindestlohn:

Fragen und Antworten

Hinweis

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.

Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.