Was ist Krankengeld?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung für den Fall einer länger andauernden Erkrankung. Für die ersten sechs Wochen leistet im Regelfall der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein, um die Einkommenseinbußen bei einer andauernden Erkrankung abzumildern.

Besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung (z. B. in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses), kann der Krankengeldanspruch bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung bestehen.

Wie hoch Ihr persönlicher Anspruch auf diese Leistung ist, ermitteln Sie mit unserem Krankengeldrechner schnell und einfach.



Höhe des Krankengeldes

Wie viel Krankengeld Sie bekommen, richtet sich nach der Einkommenshöhe. Es beträgt 70 % des letzten Bruttoentgelts. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) werden in die Berechnung einbezogen. Der Auszahlungsbetrag darf jedoch höchstens 90 % Ihres Nettoentgelts ausmachen. Außerdem gibt es einen Höchstbetrag. Dieser wird jedes Jahr angepasst und liegt 2024 bei 120,75 EUR pro Tag.

Während der Krankengeld-Dauer sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert. Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung müssen Sie während dieser Zeit allerdings aus dem Krankengeld bestreiten. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Krankenkasse für Sie.

Anspruch auf Krankengeld

Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, an dem die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet – im Regelfall ab der siebten Woche. In der Künstlersozialkasse versicherte Künstler und Publizisten bekommen Krankengeld ebenfalls erst ab der siebten Woche.

Gesetzlich versicherte Selbstständige haben regulär keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie können diesen auf eigenen Wunsch zusätzlich versichern, wodurch sich aber der monatliche Beitrag erhöht. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben:

  • Familienversicherte

  • Studenten

  • Rentner

  • Geringfügig Beschäftigte

Auch Privatversicherte erhalten regulär kein Krankengeld. Sie können dieses je nach Tarif zusätzlich in Form eines Krankentagegelds versichern. Tun sie das nicht, besteht nach Ende der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers eine Versorgungslücke.

Krankengeld berechnen

Mit unserem Krankengeld-Rechner berechnen Sie die Höhe des Krankengeldes mit nur wenigen Angaben:

  • Brutto-Monatsgehalt des Monats vor der Arbeitsunfähigkeit, inklusive zusätzlicher Entgeltbestandteile wie Sachbezüge und vermögenswirksame Leistungen

  • Brutto-Nettoentgelt zur Berechnung der Höchstgrenze des Krankengelds

  • Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)

  • Anzahl der Kinder, da diese die Krankengeldhöhe beeinflussen

Ein Beispiel für die Berechnung der Krankengeldhöhe:

Sie verdienen monatlich 2.500 EUR brutto (1.700 EUR netto). Sie erhalten insgesamt 1.200 EUR brutto Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der Krankengeld-Rechner verteilt die Einmalzahlungen auf 12 Monate. Als kumuliertes Brutto nimmt er also 2.500 EUR + (1.200 EUR : 12 Monate =) 100 EUR = 2.600 EUR an. Analog dazu beträgt das Netto 1.768 EUR. 70 % des Bruttogehalts sind 1.820 EUR. Da die Höhe des Krankengelds auf 90 % des Nettogehalts gedeckelt ist, können im vorliegenden Beispiel höchstens 1.591,20 EUR (90 % von 1.768 EUR) ausgezahlt werden.

Fragen und Antworten

Hinweis

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.

Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.