Auswirkungen einer Gehaltserhöhung
Der Gehaltserhöhungs-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die Auswirkungen einer Gehaltserhöhung auf Ihr Nettogehalt zu berechnen. Sie erhalten somit einen Überblick über den tatsächlichen Mehrwert einer Gehaltserhöhung. Durch Faktoren wie Steuerprogression und Inflation kann Ihr tatsächliches Nettoeinkommen deutlich anders ausfallen, als Sie es bei der Gehaltserhöhung erwarten. Nutzen Sie diese Erkenntnisse für Ihre nächste Gehaltsverhandlung!
Gehaltserhöhung Rechner Ausfüllhilfe
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Gehalt auswählen
Wählen Sie im Rechner aus, auf welcher Gehaltsbasis Sie den Vergleich durchführen möchten. Sie können zwischen Ihrem Jahresbrutto, Monatsbrutto, Wochenbrutto oder Tagesbrutto wählen. Anschließend geben Sie Ihr aktuelles Gehalt ein.
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Brutto nach Gehaltserhöhung
Tragen Sie hier Ihr angestrebtes Gehalt nach der Gehaltserhöhung ein. Sie können auch einen geringeren Wert eintragen, um Ihr Gehalt bei einer Gehaltskürzung oder Reduzierung der Arbeitsstunden zu berechnen.
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Weshalb ist das Geburtsjahr relevant?
Mit einem Alter von über 64 Jahren haben Sie einen Anspruch auf einen Altersfreibetrag. Zur Berücksichtigung dieses Betrags ist es nötig, das Geburtsjahr in diesem Feld anzugeben.
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Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuermerkmal für Eltern, das in den persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt ist. Er stellt einen bestimmten Teil des Gehalts steuerfrei und wird nur bei den Steuerklassen I bis IV berücksichtigt.
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Welche Steuerklasse habe ich?
In Deutschland bestimmt u. a. die Steuerklasse die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Es wird zwischen sechs Steuerklassen unterschieden. Wählen Sie im Gehaltsvergleichsrechner die passende aus. Ihre Steuerklasse ist in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt und kann nur vom zuständigen Finanzamt geändert werden.
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete sowie Verheiratete, deren Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist und/oder die dauernd getrennt leben
- Steuerklasse II: Alleinerziehende, Verwitwete mit mindestens einem Kind
- Steuerklasse III: Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben (dem berufstätigen Ehepartner wird die Steuerklasse V zugewiesen); Verwitwete während des Kalenderjahres, das auf den Tod des Ehepartners folgt
- Steuerklasse IV: Verheiratete, bei denen beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und die nicht dauernd getrennt leben
- Steuerklasse V: Verheiratete, die beide beantragt haben, dass der eine in Steuerklasse V eingereiht wird und der andere in III
- Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die ein zweites oder weitere Dienstverhältnisse ausüben
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Was ist der Zusatzbeitrag für Kinderlose?
Kinderlose Arbeitnehmer müssen ab einem Alter von 23 Jahren einen Zusatzbeitrag von 0,6 % zur Pflegeversicherung entrichten. Den Beitrag trägt der Arbeitnehmer allein.
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Welchen Einfluss hat das Bundesland auf den Nettolohn?
Es gibt länderspezifische Regelungen im Bereich der Sozialversicherung (Beitragsbemessungsgrenzen), die sich unterschiedlich auf Ihr Nettogehalt auswirken können. Außerdem ist die Höhe der Kirchensteuer vom Bundesland abhängig. Wählen Sie daher das Bundesland aus, in dem Sie beschäftigt sind.
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Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Kirchensteuer zahlen Sie nur dann, wenn Sie Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, die Kirchensteuer erhebt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 %, in allen weiteren Bundesländern 9 %.
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Bin ich rentenversicherungspflichtig?
Rentenversicherungspflicht gilt für alle. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer oder Beamte. Für sie gelten spezielle Regelungen.
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Wie wirkt sich die Krankenkasse auf das Gehalt aus?
Seit 2011 gibt es einen einheitlichen Krankenkassentarif, der von der Bundesregierung auf 14,6 % festgelegt wurde. Darüber hinaus erheben die einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge.
Da es Ausnahmen gibt, ist es wichtig, dass Sie im Lohn- und Gehaltsrechner die korrekte Auswahl treffen. So beträgt der ermäßigte Satz 14 %. Er gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu gehören z. B. Vorruhestandsgeldbezieher und Arbeitnehmer, die eine Rente oder eine Pension beziehen.
Wenn Sie "privat versichert" auswählen, erscheinen weitere Eingabefelder im Netto-Rechner. Bitte füllen Sie diese aus.
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Was ist der Jahres-Freibetrag?
Der Freibetrag ist ein bestimmter Teil des Einkommens, der steuerfrei ist. Diesen Wert finden Sie in Ihren persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
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Wie kann ich meine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen?
Die aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie entweder auf Ihren Lohnabrechnungen einsehen, oder direkt über “Mein Elster”.
Für den Fall, dass Sie Ihre Lohnsteuermerkmale ändern lassen möchten (z. B. bei Steuerklassenwechsel nach Eheschließung), stellen Sie direkt einen Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt.
In der Gehaltsverhandlung überzeugen
Fragen und Antworten
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Wie bereitet man sich auf ein Gehaltsgespräch vor?
Bevor Sie eine Gehaltserhöhung fordern, sollten Sie sich einen Überblick über Ihr aktuelles Einkommen inklusive aller flexiblen Anteile und zusätzlichen Bestandteilen verschaffen. Anhand dieses Wertes können Sie sich anschließend überlegen, welche Steigerung Sie erzielen möchten. Dazu können Sie Vergleichswerte über branchenübliche Gehälter heranziehen. Einfluss haben auch die Berufserfahrung, Qualifikation sowie die Größe und Lage des Unternehmens.
In einem nächsten Schritt überlegen Sie sich Ihre Gründe, die für eine Gehalts- oder Lohnerhöhung sprechen. Hierzu eignen sich eine Leistungsmappe oder zumindest eine Übersicht der Argumente, wie beispielsweise Fortbildungen, erfolgreich abgeschlossene Projekte, Gewinnung großer Neukunden oder Anerkennungen von Vorgesetzten. Weniger geeignete Gründe sind gestiegene persönliche Ausgaben oder Veränderungen im privaten Umfeld.
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Wo finde ich Vergleichsdaten?
Gehaltsvergleiche für unterschiedlichste Berufe finden Sie in unserem Gehaltschecker, dem Gehaltsvergleich für Deutschland. Anonym und ohne Anmeldung ermitteln Sie das Durchschnittsgehalt für Ihren Beruf an Ihrem Arbeitsort und deutschlandweit.
Gehalt vergleichen -
Wie bitte ich um eine Gehaltserhöhung?
Wenn Sie eine Gehaltserhöhung fordern möchten, spielt das Timing eine große Rolle. Studien zufolge eignet sich zum Beispiel die Zeit kurz vor Abschluss eines größeren Projektes besonders gut. Allgemein ist es gegen Ende der Woche besser, als zu Wochenbeginn. Auch das Wetter und die Laune des Vorgesetzten können einen entscheidenden Einfluss haben und sollten berücksichtigt werden.
Sorgen Sie außerdem dafür, dass Sie und Ihr Vorgesetzter ausreichend Zeit für das Gespräch haben. Unter Zeitdruck oder zwischen Tür und Angel lässt sich nur schwer verhandeln. Verwenden Sie bei der Vereinbarung eines entsprechenden Termins nicht das Wort Gehaltsverhandlung sondern besser Gehaltsanpassung. Damit verschaffen Sie sich den ersten psychologischen Vorsprung.
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Wie hoch kann eine Gehaltserhöhung ausfallen?
Die Höhe der möglichen Gehaltserhöhung ist vor allem davon abhängig, ob sich seit der letzten Gehaltserhöhung Ihre Qualifikation, der Aufgaben- oder Verantwortungsbereich verändert hat. Falls ja, sind 10 bis 15 % durchaus möglich. Falls nicht, sollten Sie mit 3 bis 7 % rechnen. Im Gespräch selbst können Sie einen etwas höheren Wert ansetzen, um noch Verhandlungsspielraum zu haben.
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Was bedeutet kalte Progression?
Der Begriff „kalte Progression” beschreibt den Effekt, dass trotz steigendem Bruttogehalt ein Verlust im Nettoeinkommen entsteht. Dieser Effekt hat zwei Gründe:
- Steuerprogression – je höher das Einkommen, umso stärker steigt auch die Steuerbelastung.
- Die Inflation, also die sinkende Kaufkraft, die in der Regel jedes Jahr weiter fortschreitet.
Als Ergebnis haben Sie bis zu einem gewissen Punkt trotz des höheren Bruttogehalts weniger von Ihrem Einkommen zur Verfügung als vor der Gehaltserhöhung.
Hinweis
Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.
Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.