Firmenwagenrechner
Mit unserem Gehaltsrechner mit Firmenwagen berechnen Sie ganz einfach, wie hoch der geldwerte Vorteil für Ihren Dienstwagen bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung (bzw. 0,25-Prozent/0,5-Prozent-Regelung) ausfällt. Welcher Prozentsatz zur Anwendung kommt, hängt vom Fahrzeugtyp ab: Verbrenner, E-Auto, Plug-in Hybrid.
Geben Sie zur Berechnung den Bruttolistenpreis des Firmenwagens, die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Ihren persönlichen Steuersatz ein. Ermitteln Sie mit dem Firmenwagenrechner Brutto- und Nettoentgelt, das sich mit der 1-Prozent-Regelung ergibt. So können Sie außerdem Ihren Firmenwagen in Gehalt umrechnen.
Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen
Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung, müssen Sie im Regelfall weder für die Anschaffung noch für weitere Kosten wie beispielsweise die Kfz-Versicherung aufkommen. Dürfen Sie das Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen, verschafft Ihnen das einen finanziellen Vorteil. Diesen sogenannten geldwerten Vorteil müssen Sie mit der Lohnsteuer versteuern. Er wird dazu auf das Bruttoentgelt aufaddiert, wodurch sich der Steuersatz erhöht.
Auch Selbstständige, die für das Unternehmen einen Firmenwagen anschaffen und diesen privat nutzen, müssen den Privatanteil der Nutzung versteuern. Bei ihnen mindert der geldwerte Vorteil den Steuervorteil, den sie aus der Absetzung der Anschaffungskosten und laufenden Kosten als Betriebsausgabe generieren.
1-Prozent-Regelung & Fahrtenbuch
Für die Besteuerung bietet Ihnen unser Firmenwagenrechner zwei Varianten an:
1-Prozent-Regelung (bzw. 0,25-Prozent/0,5-Prozent-Regelung)
Die 1-Prozent-Regelung gilt im Wesentlichen für Kraftfahrzeuge mit Verbrennermotoren. Unter bestimmten Bedingungen werden reine E-Autos nach der 0,25-Prozent-Methode, Plug-in Hybride nach der 0,5-Prozent-Methode berechnet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Klick auf das entsprechende Fragezeichen direkt im Rechner.
Bei dieser Methode versteuern Sie pro Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs. Nutzen Sie das Auto auch für die Fahrt zur Arbeit, kommen monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Strecke dazu (z. B. bei 30 Kilometern: 1 Prozent + 0,03 Prozent x 30 = 1,9 Prozent). Diese Methode ist sehr einfach anzuwenden, jedoch nicht immer die steuergünstigste Möglichkeit.
Fahrtenbuchmethode
Bei der Fahrtenbuchmethode müssen Sie die Details zu jeder mit dem Fahrzeug unternommenen Fahrt in einem Fahrtenbuch erfassen. So ermitteln Sie den genauen Anteil der Privatnutzung. Anschließend teilen Sie die gesamten Fahrzeugkosten inklusive Abschreibung und laufende Kosten durch die Anzahl der gesamten Kilometer. So ermitteln Sie den geldwerten Vorteil, der auf die privaten Fahrten entfällt.
1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch
Die 1-Prozent-Regelung lohnt sich umso mehr, wenn der Anteil Ihrer Privatfahrten hoch ist. Bei nur wenigen Privatfahrten kann es sinnvoll sein, den Aufwand für das Führen eines Fahrtenbuchs in Kauf zu nehmen.
Mit dem 1-Prozent-Regelung-Rechner von Randstad ermitteln Sie auf Knopfdruck, ob für Ihre Situation die 1-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode steuerlich vorteilhafter ist. Dazu sollten Sie neben dem Anschaffungspreis des Fahrzeugs die laufenden jährlichen Kosten und den Anteil der Privatfahrten beziffern können.
Fragen und Antworten
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Wie wird ein Firmenwagen versteuert?
Für Ihren Dienstwagen müssen Sie den Anteil der Privatnutzung versteuern. Dafür können Sie mit der 1-Prozent-Regelung entweder eine pauschale Methode nutzen oder den tatsächlichen Vorteil mit der Fahrtenbuchmethode ermitteln.
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Wie wird ein Firmenwagen berechnet?
Nutzen Sie für die richtige Versteuerung Ihres Firmenwagens einen Online-Rechner, der Ihnen die korrekte Höhe des geldwerten Vorteils berechnet.
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Wie berechnet man die 1-Prozent-Regelung bei Firmenwagen?
Unser Firmenwagenrechner berechnet 1 Prozent des angegebenen Bruttolistenpreises und addiert 0,03 Prozent pro einfach gefahrenem Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diesen geldwerten Vorteil versteuern Sie jeden Monat aufs Neue. Bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden reduziert sich die 1-Prozent-Regelung unter bestimmten Bedingungen auf 0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent.
Hinweis
Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.
Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.