Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die hilft, die Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Es soll ermöglichen, dass sich Eltern Zeit für ihr Kind nehmen. Es dient somit als Ausgleich für fehlendes Einkommen, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen.
Ausfüllhilfe und Erklärungen
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Ältere Geschwister
Tragen Sie hier ein, wie viele ältere Geschwister Ihr Kind hat. Anhand dieser Angabe wird der Geschwisterbonus berechnet.
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Mehrlingsgeburt
Hier geben Sie an, wie viele Kinder Sie erwarten. Dementsprechend wird ein Mehrlingszuschlag berücksichtigt.
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Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Wählen Sie hier die Form der Erwerbstätigkeit aus, der Sie die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes nachgegangen sind.
Fragen und Antworten
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Welche Voraussetzungen gibt es für Elterngeld
Mütter oder Väter können unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld erhalten: Das Elternteil betreut und erzieht sein Kind selbst, lebt mit ihm in einem Haushalt, welcher sich in Deutschland befindet und ist nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig. Elterngeld erhalten Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige sowie Personen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren.
Sehr gut verdienende Eltern erhalten kein Elterngeld. Elterngeld ist ausgeschlossen ab einem jährlichen zu versteuerndem Einkommen von 300.000 EUR für Paare und 250.000 EUR für Alleinerziehende oder getrennt Erziehende. Für ab dem 01.04.2024 geborene Kinder dürfen Paare maximal 200.000 EUR vor der Geburt verdient haben, Alleinstehende 150.000 EUR. Ab dem 01.04.2025 entfällt der Anspruch für Paare schon ab 175.000 EUR zu versteuerndem Einkommen.
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Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Sie beantragen Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle. Diese ist meist beim Versorgungsamt, Jugendamt oder Amt für Soziales zu finden. Für die Beantragung müssen Sie innerhalb der jeweiligen Fristen den passenden Elterngeldantrag einreichen. Für diesen Antrag hat jedes Bundesland ein eigenes Formular. Sie können das Elterngeld in einigen Bundesländern über den Antrag-Assistenten EltergeldDigital online beantragen.
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Welche Fristen gelten für die Beantragung von Elterngeld?
Das Elterngeld kann frühestens ab dem Tag der Geburt beantragt werden. Es kann rückwirkend nur, für die letzten 3 Monate vor dem Monat, an dem der Antrag eingegangen ist, ausgezahlt werden. Das heißt der letztmögliche Zeitpunkt, um die volle Elterngeldleistung zu erhalten, ist der vierte Lebensmonat des Kindes.
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Welche Formen von Elterngeld gibt es?
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt. Beteiligen sich beide Elternteile an der Betreuung, kann dieser Zeitraum auf 14 Monate verlängert werden. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Die Höhe des Elterngeldes beläuft sich auf mindestens 300 EUR und maximal 1.800 EUR im Monat. Anspruch auf Elterngeld haben Sie gemäß §1 (1) BEEG, sobald Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb Deutschlands haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses selbst betreuen und deshalb keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. - ElterngeldPlus
Sie können den Zeitraum, in dem Sie Elterngeld erhalten verdoppeln, wenn Sie parallel in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld wird in diesem Fall jedoch nur in halber Höhe gezahlt. Kurz gefasst: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. - Partnerschaftsbonus
Mit dem Partnerschaftsbonus können Sie Ihr Elterngeldplus jeweils um weitere 4 Monate verlängern, wenn beide Elternteile in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden Teilzeit arbeiten. Er kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehende können ebenfalls eine Verlängerung dieses Zeitraums beantragen und Partnerschaftsbonus erhalten.
Diese Formen des Elterngeldes lassen sich kombinieren, so dass eine für Sie optimale Lösung zum Ansatz kommt.
- Basiselterngeld
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Wo erhalte ich zum Elterngeld Beratung?
Elterngeld Beratung erhalten Sie zum einen direkt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), aber auch bei Einrichtungen wie Profamilia oder Caritas.
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Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?
Die Höhe des Basiselterngeldes ist von Ihrem Einkommen abhängig und beträgt zwischen 300 und 1.800 EUR im Monat. Bei höheren Einkommen entspricht dies meistens etwa 65 %, bei niedrigen Einkommen bis zu 100 % Ihres regulären Einkommens. Mögliche Zuschläge sind der Geschwisterbonus, der beim Basiselterngeld 10 % des sonst zustehenden Elterngeldes ausmacht, aber bei mindestens 75 EUR liegt. Außerdem erhalten Sie bei einer Mehrlingsgeburt einen Mehrlingszuschlag von 300 EUR für jedes weitere neugeborene Kind.
Bei der Feststellung des bisherigen Einkommens kommt es auf den „Bemessungszeitraum“ an. In der Regel sind dies bei Angstellten die letzten 12 Monate vor dem Kalendermonat, in dem das Kind geboren wurde bzw. bei Müttern die 12 Kalendermonate vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz begonnen hat. Abweichende Regelungen gelten für Personen, die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit hatten.
Als Einkommen werden bei Angestellten alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum berücksichtigt, auch Nebenbeschäftigungen wie bspw. Mini-Jobs. Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge wie 13. Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abfindungen, Provisionen sowie steuerfreie Einnahmen wie z. B. Trinkgelder oder Einkünfte aus einem Ehrenamt. Entgeltersatzleistungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
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Wie erfolgt beim Elterngeld die Auszahlung?
Elterngeld wird monatsweise gezahlt. Hier werden jedoch nicht Kalendermonate angesetzt, sondern die Lebensmonate des Kindes. Die Überweisung erfolgt jeweils zum Anfang des Lebensmonats.
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Wie wird Elterngeld bei der Steuererklärung berücksichtigt?
Das erhaltene Elterngeld ist als Transferzahlung erst einmal steuerfrei. Es erhöht jedoch durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, der bei Ihrem zu versteuernden Einkommen angewendet wird. Es ist also durchaus mit einer Steuernachzahlung zu rechnen, weshalb Sie entsprechende Rücklagen bilden sollten.
Hinweis
Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.
Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.