Die Abfindung

Was bleibt nach Steuerabzug übrig?

Wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, bekommt der Arbeitnehmer oft eine Abfindung, um den Verlust des Arbeitsplatzes und fehlende Einkünfte zumindest in Teilen zu kompensieren. Zwar fallen auf Abfindungen keine Sozialversicherungsbeiträge an, Steuern müssen jedoch trotzdem gezahlt werden. Anders als bei Lohn und Gehalt kommt hier die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung, die solche außerordentlichen Einkünfte begünstigt. Mit unserem Abfindungsrechner ermitteln Sie zum einen die Höhe Ihrer Steuerbelastung. Zudem finden Sie heraus, ob es günstiger ist, sich im Rahmen des Ehegattensplittings mit Ihrem Partner gemeinsam veranlagen zu lassen oder eine eigene Steuererklärung zu erstellen.

Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse dieses Abfindungsrechners keine Vorausschau auf den Lohnsteuerabzug Ihrer tatsächlichen Entgeltabrechnung darstellen.



Was ist eine Abfindung?

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Leistung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer. Unter anderem kann sie in folgenden Fällen vereinbart werden:

  • durch Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags
  • arbeitgeberseitige Kündigung mit einer Ausgleichszahlung als Gegenleistung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage
  • auf Grundlage eines Sozialplans
  • als Nachteilsausgleich
  • durch ein Arbeitsgericht festgesetzte Auflösungsabfindung

Arbeitnehmer fragen sich regelmäßig, was von der Abfindung übrig bleibt, wenn die Lohnsteuer abgezogen wurde.

Abfindung berechnen – Höhe

Bei betriebsbedingten Kündigungen orientiert sich die Höhe der Abfindung nach § 1a KSchG. Um Ihre Abfindung zu berechnen, multiplizieren Sie die Anzahl Ihrer Beschäftigungsjahre mit der Hälfte Ihres letzten Monatsgehalts.

Beispiel für die Berechnung der Abfindung:

Das letzte Monatsgehalt betrug 3.500 EUR. Der Arbeitnehmer war 14 Jahre lang im Unternehmen beschäftigt. So rechnen Sie: 3.500 EUR x 0,5 x 14 Jahre = 24.500 EUR

Abgesehen von der betriebsbedingten Kündigung ist die Höhe der Abfindung reine Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entsprechend kann sie deutlich höher oder niedriger ausfallen – je nachdem, wer besser verhandelt oder in einem Kündigungsschutzprozess die besseren Argumente auf seiner Seite hat.

Abfindung berechnen – Steuer

Die meisten Arbeitnehmer nutzen einen Abfindungsrechner, um die Steuern zu berechnen. Die Berechnung ist nämlich durch die sogenannte Fünftelregelung recht komplex. Der Abfindungsrechner mit Fünftelregelung rechnet folgendermaßen:

  1. Schritt: Abfindung durch 5 teilen und diesen Teil dem regulären Monatsgehalt zuschlagen
  2. Schritt: für diesen Betrag die Lohnsteuer ermitteln
  3. Schritt: Differenz zwischen der Lohnsteuer mit und ohne dem Fünftel der Abfindung ermitteln
  4. Schritt: die Differenz verfünffachen und zur Lohnsteuer addieren, die ohne Abfindung anfallen würde

Früher gab es einen Freibetrag für die Abfindung, der jedoch heute im Abfindungsrechner online nicht mehr berücksichtigt werden darf. An ihre Stelle ist die Fünftelregelung nach § 34 EStG getreten.

Grund für die Verwendung der Fünftelregelung im Abfindungsrechner ist, dass Sie bei einer hohen Abfindung durch die Steuerprogression stark belastet würden. Die Regelung entlastet Sie steuerlich. Aber: Je mehr Sie verdienen, desto geringer fällt die Steuerersparnis aus. Spätestens ab dem Spitzensteuersatz gibt es überhaupt keine Ersparnis mehr.

Fragen und Antworten

Hinweis

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen Ihnen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch einen Experten.

Alle Angaben und Ergebnisse ohne Gewähr.