Hintergrund des Gesundheitszeugnisses

Die Gesundheit und Sicherheit aller ist ein hohes Gut und schützenswert. Grundsätzlich müssen daher alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Der Gesetzgeber legt fest, dass Beschäftigte in diesem Bereich ein Bewusstsein für die Gefahr der Keimübertragung durch Lebensmittel entwickeln sollen. Arbeitgeber sind somit in bestimmten Fällen verpflichtet, sich ein sogenanntes Gesundheitszeugnis von ihren Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit vorlegen zu lassen.

Lesen Sie hier, was ein Gesundheitszeugnis ist, wie sie es erhalten und wer die Kosten übernehmen muss.

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Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Einleitend ist zu sagen, dass es sich bei dem Wort „Gesundheitszeugnis“ um einen umgangssprachlichen Begriff handelt. Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 ersetzt die Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung das bis dahin gebräuchliche Gesundheitszeugnis. Stuhlproben und Blutuntersuchungen werden heute für den Erhalt dieses Dokumentes nicht mehr gemacht.

Bis zum Jahr 2000 wurde für den Erhalt dieses ärztlichen Gesundheitszeugnisses eine amtsmedizinische Untersuchung durchgeführt. Heute ist der Begriff weiterhin etabliert, meint aber die Belehrung. Offiziell ist ihre richtige Bezeichnung „Belehrung für Lebensmittelpersonal nach § 43 IfSG.“

In bestimmten Berufsfeldern im Gesundheitswesen, der Lebensmittelbranche und Gastronomie ist die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben. Auch Lieferanten unverpackter Lebensmittel benötigen dieses Zeugnis. Nach der Belehrung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung.

Diese Bescheinigung weist nach, dass der Mitarbeiter über die Tätigkeitsverbote beim Vorliegen bestimmter Infektionskrankheiten belehrt wurde. Er bestätigt daraufhin schriftlich, dass ihm keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Eine ärztliche Untersuchung findet nur noch statt, wenn Anhaltspunkte für eine Krankheit des Mitarbeiters vorliegen, die ein Tätigkeitsverbot zur Folge haben.

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Warum verlangen Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis?

Rechtlich ist eine Erstbelehrung („Gesundheitszeugnis“) für Personen vorgeschrieben, die in der Gastronomie oder der Lebensmittelindustrie arbeiten möchten und bei der Herstellung, Behandlung oder dem Inverkehrbringen mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch, Fisch, Speiseeis, Salate oder Säuglings- und Kleinkindernahrung. 

Außerdem benötigen Personen ein Gesundheitszeugnis, die Lebensmittel in gewerblichen Gaststätten verarbeiten und Küchenpersonal in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Kitas oder Seniorenheime.

Kein Gesundheitszeugnis benötigen Lieferanten ohne Kontakt zu den Speisen, Kellner ohne Küchenzutritt und Personal in Einrichtungen, das Speisen nur verteilt.

Arbeitgeber können aufgrund der Gesetzgebung verpflichtet sein, ein Gesundheitszeugnis zu verlangen – sowohl vor Beginn des Arbeitsverhältnisses als auch in regelmäßigen Abständen während der Anstellung. 

Nimmt ein Arbeitnehmer erstmalig eine Tätigkeit auf, die den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln vorsieht, muss er eine Belehrung gemäß IfSG durchlaufen und dem Arbeitgeber vorlegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Die Beschäftigung darf nicht aufgenommen werden, wenn das Dokument älter als drei Monate ist oder gar nicht vorgelegt werden kann.

lächelnde Frau bei der Arbeit mit frischen Zutaten in einer Küche
lächelnde Frau bei der Arbeit mit frischen Zutaten in einer Küche
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Gesundheitszeugnis – wo beantragen?

Wenn Sie ein Gesundheitszeugnis beantragen möchten, ist das lokale Gesundheitsamt für die Ausstellung zuständig. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei dieser Behörde. Die Erstbelehrung für das Gesundheitszeugnis führt entweder das Gesundheitsamt selbst oder ein durch das Amt beauftragter Arzt durch. Der Hausarzt ist somit nicht die richtige Anlaufstelle. Inzwischen gibt es auch Online-Anbieter, bei denen Sie die Erstbelehrung nach IfSG absolvieren können.

Die Dauer der Belehrung dauert im Schnitt 30 Minuten bis zwei Stunden. Sie geht unter anderem auf Themen wie Infektionswege, persönliche Hygiene und präventive Maßnahmen ein. Im Anschluss erklären Sie, dass Sie an keiner Infektionskrankheit leiden und die Tätigkeitsverbote bei Infektionskrankheiten kennen. Danach erhalten Sie das Gesundheitszeugnis.

Legen Sie diese Erstbescheinigung Ihrem neuen Arbeitgeber vor und nehmen Sie Ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der erfolgten Belehrung auf – denn andernfalls verliert das Dokument seine Gültigkeit. 

Der Gesetzgeber wiederum verlangt von Arbeitgebern, dass sie alle zwei Jahre eine erneute Belehrung ihrer Beschäftigten vornehmen und dokumentieren.

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Was ist das Ziel des Gesundheitszeugnisses?

Durch die Sensibilisierung auf Hygiene sollen im Lebensmittelbereich tätige Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, bei sich selbst Anhaltspunkte einer Erkrankung festzustellen und entsprechend vorbeugend zu handeln.

ein Koch steht lächelnd in einer Küche, im Hintergrund befinden sich frische Lebensmittel
ein Koch steht lächelnd in einer Küche, im Hintergrund befinden sich frische Lebensmittel
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Wie lange ist ein Gesundheitszeugnis gültig?

Sofern Sie Ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Belehrung aufnehmen, bedarf es keiner Verlängerung oder Neubeantragung, weil die Gesundheitszeugnis-Gültigkeit unbefristet ist. Laut § 43 Infektionsschutzgesetz müssen Unternehmen jedoch alle zwei Jahre eine sogenannte Folgebelehrung abhalten. 

Haben Sie Ihr Gesundheitszeugnis verlegt, können Sie in der Regel gegen Gebühr eine Zweitausfertigung beantragen.

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Was kostet ein Gesundheitszeugnis?

Diese Frage stellt sich wahrscheinlich jeder Antragsteller früher oder später, wenn er sich auf eine neue Stelle bewirbt, die ein Gesundheitszeugnis erfordert. Die Höhe der Gebühren hängt vom Bundesland und der jeweiligen Einrichtung ab. Es empfiehlt sich daher, vorab Informationen zu den Kosten einzuholen.

Kosten Gesundheitszeugnis: Übernahme durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Wer die Kosten für ein Gesundheitszeugnis übernimmt, hängt von der jeweiligen Situation ab:

  • Während einer Bewerbung:
    Hier trägt in der Regel der Arbeitnehmer die Kosten, es sei denn, der Arbeitgeber fordert spezielle Unterlagen.
  • Im laufenden Arbeitsverhältnis:
    In diesem Fall richtet sich die Kostenübernahme nach den Grundsätzen des zivilrechtlichen Auftragsrechts (§ 670 BGB). Arbeitnehmer müssen selbst zahlen, wenn das Zeugnis zur normalen Arbeitspflicht gehört. Dies ist in Berufen im Gesundheits-, Pflege- oder Sozialwesen der Fall, da die Tätigkeit ohne dieses Zeugnis nicht ausgeführt werden darf. Arbeitgeber übernehmen die Kosten, sollte ihr Wunsch nach diesem Zeugnis über die üblichen Einstandspflichten des Angestellten hinausgehen.

Möglichkeiten der Kostenerstattung

Arbeitnehmer können die Kosten für das Gesundheitszeugnis als Werbungskosten steuerlich absetzen – oder beantragen, sie sich im Rahmen des Vermittlungsbudgets von der Agentur für Arbeit erstatten zu lassen (bei vorheriger Arbeitslosigkeit).

Unter Umständen kann das Unternehmen diese Kosten als steuerfreie Auslagenerstattung an den Beschäftigten zurückzahlen. Dies gilt, wenn die Beschaffung des Zeugnisses eindeutig im Interesse des Arbeitgebers liegt und der Arbeitnehmer auch ohne dieses Zertifikat arbeiten könnte.

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Besondere Anforderungen je nach Beruf und Tätigkeitsfeld

Abhängig vom Beruf und den spezifischen Aufgaben gibt es weitere differenzierte Anforderungen. Dies gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten – und trägt dazu bei, potenzielle Gefährdungen in der Arbeitsumgebung zu reduzieren.

Zusätzliche Prüfungen könnten folgendermaßen aussehen:

  • Nachweis von Impfungen gegen Infektionskrankheiten wie Hepatitis B
  • Psychologische Untersuchungen für Berufe, die hohe psychische Anforderungen mit sich bringen
  • Tests auf allergische Reaktionen

Gesundheitszeugnisse tragen zum Schutz und zur Sicherheit aller bei. Sie dienen nicht nur der Prävention von Krankheitsübertragungen, sondern auch der rechtlichen Absicherung von Unternehmen. Die rechtzeitige Vorbereitung und Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf.

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