Ausbildungsbetrieb werden: Chance im Arbeitnehmermarkt
In den letzten Jahren gibt es einen klaren Trend in Sachen Berufsausbildung: Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für eine klassische Ausbildung in einem Handwerks- oder Industriebetrieb. Ebenso ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe rückläufig. Eine gefährliche Entwicklung angesichts des in vielen Unternehmen drohenden Fachkräftemangels.
Entscheiden sich Unternehmen dafür, Ausbildungsbetrieb zu werden, investieren sie in künftiges Fachpersonal. Junge Menschen auszubilden, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die über die reine Wissensvermittlung hinausgeht. Im Folgenden geben wir einen Überblick, welche Voraussetzungen ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss, informieren über die Kosten und zeigen Ihnen, wie Sie die richtigen Azubis finden.
An einer Berufsausbildung beteiligte Personen
An der betrieblichen Ausbildung sind oft viele Personen beteiligt. Sie werden sehr ähnlich benannt, unterscheiden sich jedoch in ihrer Bedeutung.
- Ausbildender: Als Ausbildenden bezeichnet man den Inhaber des Ausbildungsbetriebs. Dieser kann, muss aber nicht zugleich Ausbilder sein.
- Ausbilder: Der Ausbilder ist für die Ausbildung des Auszubildenden verantwortlich. Er muss jedoch nicht zwingend alle Inhalte selbst vermitteln.
- Ausbildungsbeauftragter: Der Ausbildungsbeauftragte übernimmt im Auftrag des Ausbilders die Vermittlung bestimmter Inhalte. Häufig sind dies die Kollegen in den Fachabteilungen, die die Auszubildenden durchlaufen.
Der Weg zum Ausbildungsbetrieb: Voraussetzungen schaffen
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in §§ 1 und 28 ff. die Voraussetzungen, die an einen Ausbildungsbetrieb gestellt werden:
Art und Einrichtung des Ausbildungsbetriebs
Der Ausbildungsbetrieb muss nach Art und Einrichtung geeignet sein, um die nötigen Inhalte zu vermitteln. Es müssen also beispielsweise die erforderlichen Maschinen und Geräte vorhanden sein. Das gilt ebenso für Personal, das die benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln kann.
Fehlt Ausbildungsbetrieben jedoch die Möglichkeit, einzelne Inhalte oder Kenntnisse zu vermitteln, lässt sich dieses Defizit ausgleichen. Im Handwerk löst man das Problem häufig mit überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen. Während dieser Phasen lernen die Auszubildenden etwa Schweißen oder Elektrogrundlagen, die viele Ausbildungsbetriebe nicht vermitteln können.
Alternativ besteht nach § 10 Abs. 5 BBiG die Möglichkeit einer Verbundausbildung. Dabei gehen wenigstens zwei Ausbildungsbetriebe eine Kooperation ein, um gemeinsam die vollständigen Inhalte des Berufsbildes vermitteln zu können.
Verhältnis der Azubis zu den Fachkräften
Die Anzahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu den beschäftigten Fachkräften stehen. In der Praxis ist der folgende Schlüssel ausreichend:
Für jeden weiteren Auszubildenden sollten wenigstens drei weitere Fachkräfte vorhanden sein, damit ein Unternehmen Ausbildungsbetrieb werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Selbst ein Ein-Mann-Betrieb kann einen Auszubildenden einstellen.
Wer bestimmt, ob ein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb geeignet ist?
Möchten Arbeitgeber Ausbildungsbetrieb werden, sollten sie zunächst Kontakt zu ihrer zuständigen Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) aufnehmen. Sie prüft die Voraussetzungen und den Personalschlüssel und berät unter anderem zum Ausgleich fehlender Kompetenzen im Betrieb.
Persönliche Eignung des Ausbildenden
Der Ausbildende (also der Inhaber des Unternehmens) muss persönlich geeignet sein. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn in der Vergangenheit mehrfach gegen die Regelungen des BBiG verstoßen wurde oder ein Verbot für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen vorliegt (§ 29 BBiG).
Wer Ausbilder werden darf
Wer Ausbilder werden darf, regelt ebenfalls das Berufsbildungsgesetz. § 28 BBiG schreibt vor, dass der Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein muss. Die fachliche Eignung liegt vor, wenn der Verantwortliche sowohl die beruflichen als auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um die Ausbildungsinhalte gemäß der Ausbildungsordnung zu vermitteln. Diese Voraussetzung gilt in diesen Fällen als erfüllt:
- bestandene Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung mit angemessener Berufserfahrung
- abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung plus Berufserfahrung
- bei langjähriger beruflicher Tätigkeit (im Rahmen der „fachlichen Zuerkennung“ durch die zuständige Kammer)
Zusätzlich muss der Ausbildende die Ausbildereignungsprüfung (auch AdA-Schein – Ausbildung der Ausbilder) erfolgreich abgelegt haben. Bei der Weiterbildung zum Handwerksmeister ist diese Prüfung bereits enthalten, weshalb diese grundsätzlich zur Ausbildung berechtigt sind.
Wichtig: Nicht jede Person, die dem Auszubildenden Wissen vermittelt, muss diese Voraussetzungen erfüllen. Sogenannte Ausbildungsbeauftragte benötigen lediglich die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, um die jeweiligen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.
Welche Berufe ausbilden
Welche Berufe Arbeitgeber ausbilden dürfen, hängt mit dem beruflichen Hintergrund des Ausbilders zusammen. In § 30 BBiG ist die Rede von einer Berufsausbildung, die der Fachrichtung des Ausbildungsberufs entspricht.
Beispiel:
Der Ausbilder hat ursprünglich eine Berufsausbildung zum Bürokaufmann absolviert. Dieses Berufsbild ist inzwischen zusammen mit zwei weiteren Ausbildungsberufen im Berufsbild des Kaufmanns für Büromanagement aufgegangen. Der Ausbilder darf entsprechend auch Kaufleute für Büromanagement ausbilden, weil dieses Berufsbild seiner Fachrichtung entspricht.
Die zuständige Kammer berät angehende Ausbildungsbetriebe gerne dabei, geeignete Berufe auszuwählen. Zudem können die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne eine erste Orientierung bieten.
Duales Studium als Ergänzung zur herkömmlichen Ausbildung
Als Alternative oder Ergänzung zur herkömmlichen Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule können Ausbildungsbetriebe duale Studiengänge anbieten. Dabei erwerben die Studierenden innerhalb weniger Jahre einen Bachelorabschluss an einer Hochschule und Praxiserfahrung im Betrieb. Beim sogenannten ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben sie zusätzlich einen klassischen IHK- oder HWK-Abschluss. Eine mögliche Kombination wäre ein Bachelor im Maschinenbau, gepaart mit einer Ausbildung zum Industriemechaniker oder Konstruktionsmechaniker.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Ausbildungsbetriebe müssen einschlägige Rechtsvorschriften wie die Arbeitsgesetze einhalten. Besonders wichtig im Zusammenhang mit der Ausbildung sind das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Letzteres schützt Minderjährige vor einer Überlastung, indem es die Arbeitszeit und -tage begrenzt, Pausenzeiten definiert und einen höheren Urlaubsanspruch festlegt. Daneben muss der Ausbildungsbetrieb diese Pflichten erfüllen:
- einen Ausbilder als Ansprechpartner benennen
- einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
- Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Kammer eintragen lassen
- eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen
- den Auszubildenden zur Sozialversicherung anmelden und Beiträge abführen
- Ausbildungsmittel kostenfrei bereitstellen
- Berichtsheft regelmäßig kontrollieren
- Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule, überbetrieblicher Lehrgänge und zur Zwischen-/Abschlussprüfung freistellen
- Arbeitssicherheit gewährleisten
Der Ausbilder im Betrieb muss dafür Sorge tragen, dass der Auszubildende möglichst nur mit ausbildungsbezogenen Aufgaben betraut wird. Er soll nicht über die Maßen mit reinen Helfertätigkeiten oder Reinigungsarbeiten beschäftigt werden.
Schritt für Schritt zum Ausbildungsvertrag
Möchten Sie einen Auszubildenden einstellen, sind mehrere Schritte erforderlich.
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1. Schritt: Azubis finden
Zunächst einmal sollte der Ausbildungsbetrieb mögliche Auszubildende auf das Unternehmen aufmerksam machen. Heute müssen Arbeitgeber meist aktiv werden, um ausreichend Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Um Schulabgänger von der Möglichkeit einer Ausbildung zu überzeugen, sind etwa diese Maßnahmen geeignet:
- Stellenausschreibung auf der eigenen Website, bei Jobportalen und Lehrstellenbörsen sowie in den eigenen Corporate-Social-Media-Kanälen
- Angebot von Betriebspraktika und Ferienjobs
- Stand auf Ausbildungsmessen
- Kontakt zu Schulen, zum Beispiel Unternehmensbesuche von Schulklassen, Vorträge oder die Teilnahme an Aktionstagen wie dem Boys’Day und Girls’Day
- Kino- und Radiowerbung
- Anzeigen in Schülerzeitungen
- PR-Maßnahmen wie Sponsoring in lokalen Sportvereinen
- persönliche Empfehlungen von Freunden und Bekannten
Möchten Unternehmen Ausbildungsplätze anbieten, sollten sie zudem in ihr Employer Branding investieren. Werden sie in der Öffentlichkeit als attraktiver Ausbildungsbetrieb wahrgenommen, erhöht dies die Chance auf Bewerbungen.
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2. Schritt: Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
Die Inhalte der Berufsausbildung sind von staatlicher Seite vorgegeben. Die Bundesregierung erlässt für jeden Beruf eine Ausbildungsordnung, die die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten festlegt. Darauf abgestimmt gibt es in jedem Bundesland individuelle Rahmenlehrpläne, an denen sich die Berufsschule orientiert.
Der Ausbildungsbetrieb hat nun die Aufgabe, aus der Ausbildungsordnung einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan abzuleiten. Dazu ordnet er die aufgeführten Inhalte einer konkreten Tätigkeit oder Aufgabe zu, bei der das zugrunde liegende Wissen vermittelt wird. Der Ausbilder soll den Ausbildungsplan sachlich und zeitlich gliedern:
- Sachliche Gliederung: Die in der Ausbildungsordnung genannten Inhalte sollen in Ausbildungseinheiten gegliedert werden, die etwa nach den betreffenden Abteilungen unterschieden werden.
- Zeitliche Gliederung: Die Inhalte sollten auf die Ausbildungsjahre verteilt werden. Zudem sollte der Ausbildungsbetrieb Richtwerte für die aufzuwendende Ausbildungszeit der jeweiligen Aufgabe angeben.
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3. Schritt: Ausbildungsvertrag erstellen
Ausbildungsbetriebe können den Ausbildungsvertrag zwar mündlich abschließen. Sie sind jedoch nach § 11 Abs. 1 BBiG dazu verpflichtet, den Inhalt unverzüglich – vor Beginn der Ausbildung – schriftlich zu dokumentieren. Am einfachsten verwenden Sie dafür die Vorlage der für sie zuständigen Kammer. So vergessen Sie keine wichtigen Inhalte wie:
- Berufsbild
- Beginn und Ende der Berufsausbildung
- tägliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (bis zu vier Monate)
- Ausbildungsvergütung
- Urlaubsanspruch
Diesen Vertrag unterschreiben der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende, bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigte. Der Arbeitgeber sendet den Ausbildungsvertrag anschließend zur zuständigen Kammer, die ihn in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einträgt.
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4. Schritt: Kosten eines Azubis für Arbeitgeber klären
Wie viel ein Auszubildender den Arbeitgeber kostet, variiert je nach Branche. Wer Ausbildungsbetrieb werden möchte, sollte insbesondere diese Kostenpositionen im Blick behalten:
- Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, erforderliche Arbeitsmittel und Prüfungsmaterialien
- Ausbildungsvergütung plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
- Aufwand des Ausbilders und der Mitarbeitenden
- sonstige Kosten (z. B. Kammergebühren, interne Verwaltung)
Die Ausbildungsvergütung lag 2022 durchschnittlich je nach Berufsbild zwischen 783 und 1.139 Euro (Statistisches Bundesamt, April 2022). Zwar schon einige Jahre alt, aber noch immer aussagekräftig ist eine Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): Durchschnittlich kostete demzufolge ein Auszubildender im Jahr 2017/18 20.855 Euro. Werden die von Auszubildenden erarbeiteten Erträge gegengerechnet, lagen die Nettokosten hingegen nur noch bei 6.478 Euro pro Jahr (Deutsche Handwerks Zeitung, September 2023).
Was macht einen guten Ausbildungsbetrieb aus?
Wenn Arbeitgeber Azubis finden möchten, geht es nicht nur um ihre Anforderungen, sondern auch um die Bedürfnisse der Schulabgänger. Sie wünschen sich von einem guten Ausbildungsbetrieb:
- gute Übernahmechancen
- ein faires Gehalt
- eine enge Betreuung durch den Ausbilder und Unterstützung bei Problemen
- vielseitige Aufgaben ohne Ausnutzen für reine Hilfsarbeiten
- ein motivierendes Arbeitsumfeld und die Möglichkeit, Neues auszuprobieren
- einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe
- ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen theoretischen Inhalten und Praxisphasen
Beispiel Randstad
Erfolgsgeschichten beginnen bei uns oft schon mit der Ausbildung. Wir bieten jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben über die berufliche Ausbildung oder ein duales Studium. Dabei haben wir attraktive Pakete mit Benefits geschnürt.
Unsere Auszubildenden und dualen Studenten finden bei uns eine eine persönliche und lockere Atmosphäre, die Zusammenarbeit ist konstruktiv und auf Augenhöhe. Das bedeutet, dass se während ihrer Ausbildungszeit Aufgaben übernehmen, mit denen sie tagtäglich ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können.
Zu unseren Leistungen für Azubis und dualen Studenten zählen unter anderem Sonderzahlen und die Unterstützung des Vermögensaufbaus bereits in der Ausbildung, Fahrgeld, die Übernahme von Kosten für Lehrmaterial, die Förderung des Ehrenamtes, Rabatte bei Handelspartnern und die Anerkennung von sehr guten Abschlüssen in Form einer Prämie.
Auszubildende finden und binden
Erhalten Sie Tipps, wie Sie sich als Top-Ausbildungsbetrieb positionieren, Auszubildende gezielt finden und langfristig an Ihr Unternehmen binden.
mehr erfahrenVor- und Nachteile im Überblick
Unternehmen, die Ausbildungsbetrieb werden möchten, sollten die Vor- und Nachteile abwägen:
Ausbildungsbetrieb werden: Vorteile
- Investition in zukünftiges Fachpersonal für das Unternehmen
- Erwirtschaftung von Erträgen
- gezielte Vorbereitung auf die im Betrieb anfallenden Aufgaben
- geringere Kosten für die Einarbeitung nach der Übernahme
- geringeres Risiko von Fehlbesetzungen, weil man sich schon kennt
- höhere Mitarbeiterbindung
- positives Image als Ausbildungsbetrieb
Nachteile
- Kosten für die Ausbildung
- häufige Abwesenheit durch Berufsschule
- Bindung von Kapazitäten der ausbildenden Personen
- lange Bindung ohne Kündigungsmöglichkeit nach der Probezeit
- hoher organisatorischer Aufwand
- Gefahr des Absprungs ausgelernter Auszubildender (vergebliche Investition)
Fragen und Antworten
Hier beantworten wir Fragen die sich Unternehmen stellen, wenn sie Ausbildungsbetrieb werden möchten.
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Was bekommt ein Betrieb, wenn er ausbildet?
Arbeitgeber erhalten dafür keinen finanziellen Ausgleich. Die Auszubildenden erwirtschaften aber bereits während ihrer Ausbildung Erträge und tragen dazu bei, den künftigen Fachkräftebedarf des Unternehmens decken zu können. Je nach individueller Situation kann es staatliche oder regionale Förderprogramme geben, um Unternehmen bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen zu unterstützen. Fragen Sie hierzu am besten bei Ihrer Gemeinde nach.
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Was kostet ein Azubi den Arbeitgeber?
Die Kosten setzen sich aus den Sachkosten für den Arbeitsplatz, der Ausbildungsvergütung nebst Sozialabgaben sowie dem Aufwand für mit der Ausbildung beschäftigten Mitarbeitern zusammen. Sie können mehrere Tausend Euro pro Jahr betragen.
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Wie wird ein Betrieb zum Ausbildungsbetrieb?
Um Ausbildungsbetrieb zu werden, sollten interessierte Unternehmen Kontakt zu ihrer zuständigen Kammer aufnehmen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können sie Ausbildungsverträge abschließen.
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Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um ausbilden zu dürfen?
Der Ausbildungsbetrieb muss nach Art und Einrichtung sowie fachlich und persönlich geeignet sein, um die Ausbildungsinhalte umfassend zu vermitteln. Es sollte außerdem ein angemessenes Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden vorliegen.
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Was muss ein Ausbildungsvertrag beinhalten?
Wenn Ausbildungsbetriebe einen Ausbildungsvertrag erstellen, müssen sie die Mindestinhalte nach § 11 BBiG aufnehmen. Dazu gehören unter anderem die Namen des Ausbildenden und Auszubildenden, die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Berufsausbildung, die Dauer der täglichen Ausbildungszeit und Probezeit sowie Angaben zur Vergütung, Kündigung und zum Urlaubsanspruch.
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