Ausbildungsbetrieb werden: Chance im Arbeitnehmermarkt

In den letzten Jahren gibt es einen klaren Trend in Sachen Berufsausbildung: Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für eine klassische Ausbildung in einem Handwerks- oder Industriebetrieb. Ebenso ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe rückläufig. Eine gefährliche Entwicklung angesichts des in vielen Unternehmen drohenden Fachkräftemangels. 

Entscheiden sich Unternehmen dafür, Ausbildungsbetrieb zu werden, investieren sie in künftiges Fachpersonal. Junge Menschen auszubilden, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die über die reine Wissensvermittlung hinausgeht. Im Folgenden geben wir einen Überblick, welche Voraussetzungen ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss, informieren über die Kosten und zeigen Ihnen, wie Sie die richtigen Azubis finden.

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An einer Berufsausbildung beteiligte Personen

An der betrieblichen Ausbildung sind oft viele Personen beteiligt. Sie werden sehr ähnlich benannt, unterscheiden sich jedoch in ihrer Bedeutung.

  • Ausbildender: Als Ausbildenden bezeichnet man den Inhaber des Ausbildungsbetriebs. Dieser kann, muss aber nicht zugleich Ausbilder sein.
  • Ausbilder: Der Ausbilder ist für die Ausbildung des Auszubildenden verantwortlich. Er muss jedoch nicht zwingend alle Inhalte selbst vermitteln.
  • Ausbildungsbeauftragter: Der Ausbildungsbeauftragte übernimmt im Auftrag des Ausbilders die Vermittlung bestimmter Inhalte. Häufig sind dies die Kollegen in den Fachabteilungen, die die Auszubildenden durchlaufen.
Vier Personen sprechen vor einem Gebäude miteinander
Vier Personen sprechen vor einem Gebäude miteinander
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Der Weg zum Ausbildungsbetrieb: Voraussetzungen schaffen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in §§ 1 und 28 ff. die Voraussetzungen, die an einen Ausbildungsbetrieb gestellt werden:

Art und Einrichtung des Ausbildungsbetriebs

Der Ausbildungsbetrieb muss nach Art und Einrichtung geeignet sein, um die nötigen Inhalte zu vermitteln. Es müssen also beispielsweise die erforderlichen Maschinen und Geräte vorhanden sein. Das gilt ebenso für Personal, das die benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln kann.

Fehlt Ausbildungsbetrieben jedoch die Möglichkeit, einzelne Inhalte oder Kenntnisse zu vermitteln, lässt sich dieses Defizit ausgleichen. Im Handwerk löst man das Problem häufig mit überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen. Während dieser Phasen lernen die Auszubildenden etwa Schweißen oder Elektrogrundlagen, die viele Ausbildungsbetriebe nicht vermitteln können.

Alternativ besteht nach § 10 Abs. 5 BBiG die Möglichkeit einer Verbundausbildung. Dabei gehen wenigstens zwei Ausbildungsbetriebe eine Kooperation ein, um gemeinsam die vollständigen Inhalte des Berufsbildes vermitteln zu können.

Verhältnis der Azubis zu den Fachkräften

Die Anzahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu den beschäftigten Fachkräften stehen. In der Praxis ist der folgende Schlüssel ausreichend:

Die Anzahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu den beschäftigten Fachkräften stehen
Die Anzahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu den beschäftigten Fachkräften stehen

Für jeden weiteren Auszubildenden sollten wenigstens drei weitere Fachkräfte vorhanden sein, damit ein Unternehmen Ausbildungsbetrieb werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Selbst ein Ein-Mann-Betrieb kann einen Auszubildenden einstellen.

Wer bestimmt, ob ein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb geeignet ist?

Möchten Arbeitgeber Ausbildungsbetrieb werden, sollten sie zunächst Kontakt zu ihrer zuständigen Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) aufnehmen. Sie prüft die Voraussetzungen und den Personalschlüssel und berät unter anderem zum Ausgleich fehlender Kompetenzen im Betrieb.

Persönliche Eignung des Ausbildenden

Der Ausbildende (also der Inhaber des Unternehmens) muss persönlich geeignet sein. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn in der Vergangenheit mehrfach gegen die Regelungen des BBiG verstoßen wurde oder ein Verbot für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen vorliegt (§ 29 BBiG).

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Wer Ausbilder werden darf

Wer Ausbilder werden darf, regelt ebenfalls das Berufsbildungsgesetz. § 28 BBiG schreibt vor, dass der Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein muss. Die fachliche Eignung liegt vor, wenn der Verantwortliche sowohl die beruflichen als auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um die Ausbildungsinhalte gemäß der Ausbildungsordnung zu vermitteln. Diese Voraussetzung gilt in diesen Fällen als erfüllt:

  • bestandene Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung mit angemessener Berufserfahrung
  • abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung plus Berufserfahrung
  • bei langjähriger beruflicher Tätigkeit (im Rahmen der „fachlichen Zuerkennung“ durch die zuständige Kammer)

Zusätzlich muss der Ausbildende die Ausbildereignungsprüfung (auch AdA-Schein – Ausbildung der Ausbilder) erfolgreich abgelegt haben. Bei der Weiterbildung zum Handwerksmeister ist diese Prüfung bereits enthalten, weshalb diese grundsätzlich zur Ausbildung berechtigt sind.

Wichtig: Nicht jede Person, die dem Auszubildenden Wissen vermittelt, muss diese Voraussetzungen erfüllen. Sogenannte Ausbildungsbeauftragte benötigen lediglich die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, um die jeweiligen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.

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Welche Berufe ausbilden

Welche Berufe Arbeitgeber ausbilden dürfen, hängt mit dem beruflichen Hintergrund des Ausbilders zusammen. In § 30 BBiG ist die Rede von einer Berufsausbildung, die der Fachrichtung des Ausbildungsberufs entspricht.

Beispiel: 

Der Ausbilder hat ursprünglich eine Berufsausbildung zum Bürokaufmann absolviert. Dieses Berufsbild ist inzwischen zusammen mit zwei weiteren Ausbildungsberufen im Berufsbild des Kaufmanns für Büromanagement aufgegangen. Der Ausbilder darf entsprechend auch Kaufleute für Büromanagement ausbilden, weil dieses Berufsbild seiner Fachrichtung entspricht.

Die zuständige Kammer berät angehende Ausbildungsbetriebe gerne dabei, geeignete Berufe auszuwählen. Zudem können die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne eine erste Orientierung bieten.

Duales Studium als Ergänzung zur herkömmlichen Ausbildung

Als Alternative oder Ergänzung zur herkömmlichen Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule können Ausbildungsbetriebe duale Studiengänge anbieten. Dabei erwerben die Studierenden innerhalb weniger Jahre einen Bachelorabschluss an einer Hochschule und Praxiserfahrung im Betrieb. Beim sogenannten ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben sie zusätzlich einen klassischen IHK- oder HWK-Abschluss. Eine mögliche Kombination wäre ein Bachelor im Maschinenbau, gepaart mit einer Ausbildung zum Industriemechaniker oder Konstruktionsmechaniker.

Studenten in einer Vorlesung
Studenten in einer Vorlesung
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Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Ausbildungsbetriebe müssen einschlägige Rechtsvorschriften wie die Arbeitsgesetze einhalten. Besonders wichtig im Zusammenhang mit der Ausbildung sind das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Letzteres schützt Minderjährige vor einer Überlastung, indem es die Arbeitszeit und -tage begrenzt, Pausenzeiten definiert und einen höheren Urlaubsanspruch festlegt. Daneben muss der Ausbildungsbetrieb diese Pflichten erfüllen:

  • einen Ausbilder als Ansprechpartner benennen
  • einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
  • Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Kammer eintragen lassen
  • eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen
  • den Auszubildenden zur Sozialversicherung anmelden und Beiträge abführen
  • Ausbildungsmittel kostenfrei bereitstellen
  • Berichtsheft regelmäßig kontrollieren
  • Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule, überbetrieblicher Lehrgänge und zur Zwischen-/Abschlussprüfung freistellen
  • Arbeitssicherheit gewährleisten

Der Ausbilder im Betrieb muss dafür Sorge tragen, dass der Auszubildende möglichst nur mit ausbildungsbezogenen Aufgaben betraut wird. Er soll nicht über die Maßen mit reinen Helfertätigkeiten oder Reinigungsarbeiten beschäftigt werden.

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Schritt für Schritt zum Ausbildungsvertrag

Möchten Sie einen Auszubildenden einstellen, sind mehrere Schritte erforderlich.

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Was macht einen guten Ausbildungsbetrieb aus?

Wenn Arbeitgeber Azubis finden möchten, geht es nicht nur um ihre Anforderungen, sondern auch um die Bedürfnisse der Schulabgänger. Sie wünschen sich von einem guten Ausbildungsbetrieb:

  • gute Übernahmechancen
  • ein faires Gehalt
  • eine enge Betreuung durch den Ausbilder und Unterstützung bei Problemen
  • vielseitige Aufgaben ohne Ausnutzen für reine Hilfsarbeiten
  • ein motivierendes Arbeitsumfeld und die Möglichkeit, Neues auszuprobieren
  • einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe
  • ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen theoretischen Inhalten und Praxisphasen
Zwei Mitarbeiter im Lager
Zwei Mitarbeiter im Lager

Beispiel Randstad

Erfolgsgeschichten beginnen bei uns oft schon mit der Ausbildung. Wir bieten jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben über die berufliche Ausbildung oder ein duales Studium. Dabei haben wir attraktive Pakete mit Benefits geschnürt.

Unsere Auszubildenden und dualen Studenten finden bei uns eine eine persönliche und lockere Atmosphäre, die Zusammenarbeit ist konstruktiv und auf Augenhöhe. Das bedeutet, dass se während ihrer Ausbildungszeit Aufgaben übernehmen, mit denen sie tagtäglich ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können.

Zu unseren Leistungen für Azubis und dualen Studenten zählen unter anderem Sonderzahlen und die Unterstützung des Vermögensaufbaus bereits in der Ausbildung, Fahrgeld, die Übernahme von Kosten für Lehrmaterial, die Förderung des Ehrenamtes, Rabatte bei Handelspartnern und die Anerkennung von sehr guten Abschlüssen in Form einer Prämie.

Auszubildende finden und binden

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Vor- und Nachteile im Überblick

Unternehmen, die Ausbildungsbetrieb werden möchten, sollten die Vor- und Nachteile abwägen:

Ausbildungsbetrieb werden: Vorteile

  • Investition in zukünftiges Fachpersonal für das Unternehmen
  • Erwirtschaftung von Erträgen
  • gezielte Vorbereitung auf die im Betrieb anfallenden Aufgaben
  • geringere Kosten für die Einarbeitung nach der Übernahme
  • geringeres Risiko von Fehlbesetzungen, weil man sich schon kennt
  • höhere Mitarbeiterbindung
  • positives Image als Ausbildungsbetrieb

Nachteile

  • Kosten für die Ausbildung
  • häufige Abwesenheit durch Berufsschule
  • Bindung von Kapazitäten der ausbildenden Personen
  • lange Bindung ohne Kündigungsmöglichkeit nach der Probezeit
  • hoher organisatorischer Aufwand
  • Gefahr des Absprungs ausgelernter Auszubildender (vergebliche Investition)
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Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Fragen die sich Unternehmen stellen, wenn sie Ausbildungsbetrieb werden möchten.

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