Der Frühling hält Einzug, die Sonne scheint und die Bäume werden wieder grün, für viele beginnt damit jedoch die Zeit der Quälerei. Triefende Nase, juckende Augen und allgemeine Mattheit – typische Symptome des Heuschnupfens.

Kann sich ein Mitarbeiter aufgrund von Heuschnupfen arbeitsunfähig melden?

Bei starken Symptomen kann das sein. Hier gelten auch für Heuschnupfen die gleichen Grundsätze wie bei anderen Krankheiten. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Allergie lediglich nicht fähig ist, den Weg zur Arbeit zurückzulegen oder regelmäßige Arztbesuche für medizinische Behandlungen der Allergie erforderlich sind.

Grundsätzlich gilt: Ob Allergie oder eine andere Erkrankung, sobald ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand eines Mitarbeiters ihn außerstande setzt, die im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten auszuführen, ist dieser arbeitsunfähig – sofern der Mitarbeiter diesen Zustand nicht schuldhaft herbeigeführt hat.