Einleitung
Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz. Dieses Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und regelt die Verantwortung im Hinblick auf die Themen Menschenrechte und Nachhaltigkeit entlang der globalen Lieferketten. Die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten betrifft sowohl den internen Geschäftsbereich als auch das Handeln von direkten Vertragspartnern und mittelbaren Zulieferern.
Wir sind uns unserer Verantwortung im Markt, für Mitarbeiter und die Gesellschaft bewusst und drücken dies auch in unserer Grundsatzerklärung aus.
zur Erklärung
Beschwerdeverfahren
Um Beschwerden im Rahmen des Lieferkettengesetzes zu platzieren, wurde der bestehende Prozess zum Melden von Fehlverhalten erweitert. Über eine 24-Stunden-Hotline sowie eine gesicherte Website können interne und externe Personen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Geschäftsbereich von Randstad und der verbundenen Unternehmen hinweisen können. Mehr dazu in den Kontaktinformationen. Meldungen, die auf diese Weise eingehen, werden an den jeweiligen Integrity Officer weitergeleitet, der sicherstellt, dass Ihre Meldung schnell, fair und rechtlich korrekt bearbeitet wird.
Zum Download
Hier finden Sie die Verfahrensordnung im PDF-Format.
Kontakt
Sie haben eine Beschwerde?
Hans Christian Bauer
Director Legal & Social Affairs
Frankfurter Straße 100
65760 Eschborn
Integrity Line:
per Telefon:
0800–1801733, Zugangscode: 42105
online:
http://www.speakupfeedback.eu/web/integrityatrandstad/de
Berichte
Jährlich informieren wir in unserem Bericht zum Lieferkettengesetz über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten. Dieser Bericht bezieht sich jeweils auf das vorangegangene Geschäftsjahr.