Ja, nein, vielleicht? Welchen Stellenwert haben Überstunden?
Die Kollegin ist noch eine weitere Woche krank, der Vertrieb hat einen neuen Auftrag an Land gezogen oder die Urlaubszeit muss überbrückt werden. Sie fragen sich „Muss ich Überstunden machen?“
Gründe für Mehrarbeit gibt es viele und in den meisten Fällen sind sie durchaus berechtigt. Dennoch halten viele Mitarbeiter die andauernde Mehrbelastung durch Überstunden nicht aus, der Druck ist auf lange Sicht einfach zu hoch. Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt und müssen Arbeitnehmer zwingend einspringen oder dürfen sie Grenzen setzen bzw. sich gar weigern? Das Arbeitszeitgesetz gibt den Rahmen vor, doch auch der Tarifvertrag, betriebliche Vereinbarungen sowie der eigene Arbeitsvertrag spielen eine Rolle. Von der Vergütung der Überstunden bis zum Freizeitausgleich, vom Nein-Sagen über die gesetzlichen Ausnahmen gibt es einiges, was Arbeitnehmer wissen sollten. Dieser Beitrag informiert über alles Wissenswerte zu Überstunden und Mehrarbeit.
Unterschied Überstunden / Mehrarbeit
Sind Überstunden gleich Mehrarbeit? Auch wenn Überstunden im wahrsten Sinne „mehr Stunden“ bedeuten, fallen sie nicht zwingend unter den gesetzlich definierten Begriff „Mehrarbeit“.
Was sind Überstunden und was ist Mehrarbeit?
Mehrarbeit liegt vor, wenn die gesetzliche oder tarifliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.
Überstunden bedeuten die Überschreitung der für den Arbeitnehmer geltenden regelmäßigen Arbeitszeit, die sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ergibt.
Wer also länger arbeitet, als vertraglich vereinbart, leistet Überstunden. Dabei ist zunächst unerheblich, ob das weitere 30 Minuten nach Feierabend sind, um den Auftrag noch abzuschließen oder ein zusätzlicher Nachmittag in der Woche, um den Kollegen zu vertreten, der einen wichtigen privaten Termin hat. Unter Überstunden fallen alle Arten zusätzlicher Arbeit, die nicht innerhalb der eigenen vereinbarten Arbeitszeit erledigt werden können.
Beispiel: Eine Angestellte arbeitet normalerweise täglich vier Stunden und weitet diese Zeitspanne während des Urlaubs der Kollegin auf zwei weitere Stunden am Tag aus. Damit arbeitet die Angestellte statt 20 Stunden pro Woche für einen begrenzten Zeitraum 30 Stunden. Es fallen zehn Überstunden pro Woche an.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen und welche Ruhepausen und Ruhezeiten einzuhalten sind und welche Vorschriften für Sonn- und Feiertage gelten. So regelt § 3 ArZG: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.” Arbeitet ein Arbeitnehmer werktäglich also mehr als acht Stunden täglich bzw. 40 Stunden pro Woche, liegt Mehrarbeit im arbeitsrechtlichen Sinne vor.
Beispiel: Die oben genannte Angestellte arbeitet zunächst ihre vertraglich vereinbarten vier Stunden und macht danach vier Überstunden, bis sie die werktägliche Höchstgrenze von acht Stunden erreicht hat. Sie arbeitet noch eine weitere Stunde, weil sie noch dringende Arbeiten erledigen möchte. Diese eine Stunde ist Mehrarbeit. Sie kommt auf insgesamt neun Arbeitsstunden:
- 4 Stunden arbeitsvertragliche Arbeitszeit
- 4 Überstunden
- 1 Stunde Mehrarbeit
Unterschied zwischen geplanten und ungeplanten Überstunden
Der Unterschied zwischen den beiden Varianten besteht in der Vorankündigung. Während geplante Überstunden im Dienstplan stehen und einfacher bei Teilzeitkräften anfallen, fallen ungeplante Überstunden ohne Vorankündigung sofort an.
Beispiel für geplante Überstunden
Frau A arbeitet wöchentlich 30 Stunden im Krankenhaus. In der Urlaubszeit springt sie für eine Kollegin ein und arbeitet 40 Stunden. Die zusätzlichen zehn Stunden stehen im Dienstplan und sind damit geplante Überstunden.
Beispiel für ungeplante Überstunden
Herr B arbeitet wöchentlich 25 Stunden im Einzelhandel. Im Dezember fällt ein Kollege krankheitsbedingt aus, zudem sind vermehrt Käufer unterwegs, um für die Feiertage einzukaufen. Der Abteilungsleiter bittet Herrn B am Freitag außerplanmäßig auch am stark frequentierten Samstag einzuspringen, obwohl dies im Dienstplan nicht vorgesehen war. Herr B springt freiwillig ein. In diesem Fall macht Herr B ungeplante Überstunden.
Gründe für Überstunden
Müssen Überstunden sein? Oder hat der Abteilungsleiter dem Unternehmer vielleicht zu leichtfertig – und auf Kosten der Mitarbeiter – den nahen Projektabschluss versprochen?
Fallen Überstunden an, könnten gleich eine Reihe von Gründen dafür ursächlich sein:
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Urlaubszeiten
Die schönste Zeit des Jahres ist die Urlaubszeit, zumindest, wenn es der eigene ist. Insbesondere in kleineren Unternehmen oder Abteilungen mit wenig Mitarbeitern macht sich der Ausfall von Beschäftigten jedoch deutlich bemerkbar. Es macht einen Unterschied, auf wie viele Mitarbeiter sich die zusätzlichen Aufgaben verteilen. Je mehr Kollegen einen Teil übernehmen, desto weniger Überstunden fallen an. Im Umkehrschluss bedeutet Urlaub in einem Zweierteam eine anspruchsvolle Zeit für denjenigen, der die Stellung hält. Da Urlaub frühzeitig geplant wird, können sich die Kollegen in der Regel rechtzeitig auf die zusätzliche Arbeit einstellen und langfristige Aufgaben in ruhigere Phasen schieben.
Lesetipp: Wie viel Urlaubsvertretung ist zumutbar?
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Krankheitsbedingter Ausfall
Meldet sich ein Mitarbeiter krank, müssen aktuelle Aufgaben auf die übrigen Kollegen verteilt werden. Ausfallzeiten aufgrund von Krankheiten können nicht geplant werden. Gibt es keine Vertretung, muss der Arbeitnehmer die liegengebliebene Arbeit häufig selbst nach seiner Genesung erledigen und dafür Überstunden machen.
Lassen sich die Aufgaben oder Projekte des kranken Kollegen nicht auf später verschieben, müssen andere Mitarbeiter die Arbeit erledigen. Problematisch wird es, wenn Mitarbeiter langzeiterkrankt sind und über mehrere Wochen oder gar Monate vertreten werden müssen. In diesem Fall ist die übermäßige Belastung für andere Beschäftigte nicht auf Dauer tragbar und es kann zu Konflikten innerhalb der Abteilung oder des Unternehmens kommen. Die Lösung kann in der Übertragung von Aufgaben auf andere Teams oder Outsourcing auf externe Dienstleister bestehen oder darin, vorübergehend Zeitarbeitskräfte zu beschäftigen. Auch Aushilfen aus anderen Abteilungen, die für einen begrenzten Zeitraum in eine andere, verwandte Abteilung wechseln, sind eine beliebte Lösung, sofern dort Kapazitäten frei sind.
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Zu viele Projekte bzw. keine Freistellung für Projekte
Ist ein Team dauerhaft für zu viele Projekte verantwortlich oder müssen Mitarbeiter Projektarbeit zusätzlich zu ihrem Tagesgeschäft bewerkstelligen, fallen zwangsläufig Überstunden an. Da ruhigere Phasen bei einem zu hohen Arbeitspensum nicht realistisch sind, werden zusätzliche Stunden eher zur Norm als zur Ausnahme. In diesem Fall lassen sich Überstunden nur vermeiden oder begrenzen, wenn entweder weniger Projekte zeitgleich bearbeitet werden oder weitere Kollegen zum Team dazustoßen.
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Ineffizientes Selbstmanagement
Ein schlechtes Selbstmanagement kann ebenfalls zu Überstunden führen. Wenn Aufgaben nicht gut geplant und priorisiert werden, kann es passieren, dass wichtige Aufgaben nicht rechtzeitig erledigt werden. Folglich wird zusätzliche Arbeitszeit notwendig, um diese Aufgaben zu bewältigen. Auch der Versuch, mehrere Aufgaben gleichzeitig zu erledigen, kann zu geringer Produktivität und erhöhten Fehlerquoten führen. Diese Fehler müssen dann oft in Überstunden korrigiert werden.
Lesetipp: Dienstplanänderungen
Dienstplanänderungen können die Überstunden in die Höhe treiben und zudem für Unmut sorgen, wenn sie spontan passieren. Was geht und was nicht? Lesen Sie, wie Sie am besten auf kurzfristige Dienstplanänderungen reagieren.
mehr erfahrenFolgen von übermäßigen Überstunden
Ständig Überstunden wegen Personalmangel zu leisten, kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber negative Konsequenzen mit sich bringen:
- Gesundheitliche Auswirkungen:
Übermäßige Überstunden zermürben das Team und können langfristig zu physischer und emotionaler Erschöpfung führen. Dies erhöht das Risiko gesundheitlicher Probleme wie Burnout oder Depressionen. - Reduzierte Produktivität:
Auf lange Sicht zermürben Überstunden das Team. Die Beschäftigten werden müde, ineffizient und arbeiten weniger produktiv. - Fehler und Unfälle:
Gestresste und überarbeitete Mitarbeiter möchten ihre Arbeit häufig zügig erledigen und sind unaufmerksamer. Das führt zu Flüchtigkeitsfehlern und im schlimmsten Fall zu Unfällen am Arbeitsplatz. - Negative Auswirkungen auf das Privatleben:
Zu viele Überstunden können sich negativ auf das Privatleben auswirken, da die Arbeitnehmer möglicherweise keine Zeit mehr für Familie, Freunde oder Hobbys haben. - Erhöhte Fluktuation:
Besteht keine Aussicht auf ein angemessenes Zeitmanagement, riskiert das Unternehmen schlechte Stimmung im Team, die sogar zu Kündigungen der Mitarbeiter führen kann.
Arbeitsrecht Überstunden
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die grundlegenden Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest und definiert darüber hinaus eine Reihe von Ausnahmen. Zu den allgemeinen Bestimmungen gehört der Acht-Stunden-Tag. Damit ist die Netto-Arbeitszeit gemeint, also die Zeit, in der ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet und nicht die gesamten, im Unternehmen verbrachten Stunden. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.
Frau A beginnt ihren Arbeitstag morgens um 7 Uhr und verabschiedet sich um 17 Uhr in den Feierabend, somit war sie zehn Stunden im Betrieb anwesend. Überschreitet sie damit die rechtliche Vorgabe von acht Stunden? Da Frau A am Vormittag eine halbe Stunde Frühstückspause, mittags eine Stunde und am Nachmittag eine weitere halbe Stunde Pause gemacht hat, stehen exakt acht Stunden auf ihrem Stundenkonto.
Das Arbeitszeitgesetz sieht maximal eine 6-Tage-Woche vor, sodass insgesamt maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen, ohne dass Mehrarbeit anfällt. Zu den Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz gehört unter anderem eine Ausweitung des 8-Stunden-Tages auf einen 10-Stunden-Tag. Allerdings dürfen Beschäftigte im Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.
Im Falle von Frau A könnte eine 6-Tage-Woche während der Vertretung für einen Kollegen durch eine 4-Tage-Woche in dem darauffolgenden Monat ausgeglichen werden. In der zeitlichen Gestaltung sind Unternehmen frei, solange sie sich an die Frist halten und im Durchschnitt die Obergrenze nicht überschreiten.
Neben dem Arbeitszeitgesetz können auch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag Bestimmungen zu der Überstundenregelung enthalten. Sie dürfen jedoch den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen, als es die gesetzliche Regelung vorsieht.
Sofern in einem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, der sein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Überstundenregelung wahrnimmt, wird das in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Darin definieren beide Seiten, unter welchen Voraussetzungen Überstunden für die Mitarbeiter angeordnet werden dürfen.
Sonderfall leitende Angestellte
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für leitende Angestellte. Sie erhalten daher in der Regel keine Überstundenvergütung.
Dürfen Mitarbeiter Nein zu Überstunden sagen?
Wie ist die rechtliche Lage, wenn Arbeitnehmer keine Überstunden machen möchten, weil ihnen die Freizeit und ihre Work-Life-Balance wichtiger ist? Oder wenn ein Beschäftigter mit Familie einfach nicht in der Lage ist, mehr Zeit im Job zu verbringen? Dürfen Mitarbeiter Überstunden ablehnen? Oder müssen Arbeitnehmer Überstunden machen? Es besteht in Deutschland zunächst einmal keine Pflicht zur Leistung von Überstunden. Anders sieht es im Einzelfall aus, wenn z. B. der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung Überstunden vorsehen. Dann hat das Unternehmen das Recht, Überstunden anzuordnen und der Arbeitnehmer darf nicht pauschal ablehnen. Diese Überstunden müssen im Rahmen der gesetzlichen Regeln liegen. Sollte keine Vereinbarung bestehen, darf der Arbeitgeber nur im Notfall auf Überstunden bestehen. Dazu gehört z. B. der Katastrophenfall, wenn das Unternehmen gefährdet ist.
Die maximale Anzahl von Überstunden ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Ein regulärer 8-Stunden-Tag darf auf maximal zehn Stunden ausgedehnt werden. Bei einer 6-Tage-Woche kann ein Arbeitnehmer im Höchstfall also 60 Stunden arbeiten.
Sonderfall Sonn- und Feiertag
Sonn- und Feiertage sind keine Werktage. Arbeitnehmer dürfen an Sonn- oder Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden und somit auch keine Überstunden machen. Ausnahmen gelten gemäß § 10 ArbZG, z. B. wenn es sich um Beschäftigte in bestimmten Branchen wie Krankenhäusern, Feuerwehr etc. handelt. Der Samstag hingegen zählt zu den Werktagen. Am Samstag können somit Überstunden geleistet werden.
Lesetipps:
- Arbeitsverweigerung
Darf man die Arbeit verweigern? Wann ist Arbeitsverweigerung berechtigt und wann nicht? Lesen Sie hier mehr über die rechtlichen Aspekte! - Freistellung fürs Vorstellungsgespräch
Unter bestimmten Voraussetzungen muss Sie Ihr gegenwärtiger Arbeitgeber für Bewerbungsgespräche freistellen, d. h. Sie müssen dafür keine Überstunden machen.
Abgeltung von Überstunden: Freizeit oder Geld?
Überstunden müssen vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder genehmigt werden, nur dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung. Ein Arbeitnehmer kann also nicht einfach 30 Minuten am Tag länger bleiben und dann Überstundenausgleich in Form von Geld verlangen. Die Art der Kompensation kann unterschiedlich sein und hängt vom Vertragsinhalt ab. Für die Vergütung von Überstunden gibt es in Deutschland nicht die eine rechtliche Grundlage, wohl aber eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen und einzelnen Paragraphen. So legt das BGB in § 612 fest, dass Überstunden wie normale Stunden vergütet werden: „Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist [...] die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“
In welcher Art und Weise Überstunden im Unternehmen vergütet werden, finden Arbeitnehmer in der Regel im eigenen Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Diese Möglichkeiten sind denkbar:
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Überstundenvergütung und Überstundenzuschlag
Zusätzlich zur Grundvergütung der geleisteten Überstunden können Überstundenzuschläge anfallen. Diese sind arbeits- oder tarifvertraglich bzw. über Betriebsvereinbarungen geregelt. Ohne diese Regelungen hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge
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Mit Gehalt abgegolten
Überstunden werden mit dem Gehalt abgegolten, wenn dies wirksam im Arbeitsvertrag vereinbart ist
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Überstundenpauschale
Vertragliche Vereinbarungen, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind, sind ggf. unwirksam. Für die vertraglichen Klauseln, so auch für die Überstundenpauschalierung, bestehen hohe Anforderungen, damit die Klauseln wirksam sind. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle bzw. dem Transparenzgebot gemäß § 307 BGB. Ist eine Klausel nicht klar und verständlich formuliert, ist sie unwirksam. Die Transparenz ist zum Beispiel nicht gegeben, wenn nicht definiert ist, welcher Umfang unter „regelmäßigen Überstunden” zu verstehen ist.
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Zeitausgleich
Statt der Auszahlung der geleisteten Überstunden können Unternehmen zum Überstundenabbau auch einen Freizeitausgleich vorsehen. In dem Fall stehen die Details im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Lesetipp: Freier Tag – Tipps zum Energie-Aufladen
Besteuerung von Überstunden
Entscheidet sich ein Mitarbeiter gegen den Freizeitausgleich und für die Vergütung von Überstunden, fallen Steuern an. Überstunden werden wie das Grundgehalt versteuert. Sofern der Arbeitgeber einen Zuschlag für Überstunden zahlt, wird auch dieser besteuert. Anders sieht es aus, wenn der Überstundenzuschlag für Arbeit an Feiertagen, Wochenend- oder Nachtarbeit gezahlt wird, dann sind Steuerfreibeträge möglich.
Überstunden bei Kündigung
Was passiert mit Überstunden, wenn ein Mitarbeiter kündigt? Auch dann gelten die betrieblichen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen oder der individuelle Arbeitsvertrag. Üblich sind Ausbezahlung der Überstunden oder Umwandlung in zusätzliche Urlaubstage, sodass der Mitarbeiter das Unternehmen einige Tage oder Wochen früher verlässt.
Besonders geschützte Beschäftigte
Einige Beschäftigte genießen hinsichtlich Überstunden und Mehrarbeit einen besonderen Schutz, dazu gehören z. B. Schwangere, Auszubildende, Schwerbehinderte und auch Teilzeitkräfte.
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Schwangere und stillende Mütter
Für werdende und stillende Mütter regelt das Mutterschutzgesetz in § 8, dass Arbeitgeber für sie keine Überstunden anordnen dürfen.
Lesetipp: Schwanger und berufstätig? Das sind die gesetzlichen Regelungen.
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Teilzeitkräfte
Für Teilzeitkräfte greifen dieselben rechtlichen Grundlagen wie für Vollzeitkräfte. Der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung legen fest, ob Überstunden im Unternehmen angeordnet werden dürfen. Das kann sogar so weit gehen, dass der Teilzeitjob vorübergehend zum Vollzeitjob wird.
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Schwerbehinderte
Die gesetzliche Grundlage für Schwerbehinderte ist das Sozialgesetzbuch. Laut § 124 dürfen sich Betroffene von der Mehrarbeit freistellen lassen.
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Auszubildende und Minderjährige
Generell sind Auszubildende nicht zu Überstunden verpflichtet, denn man geht davon aus, dass die im Ausbildungsvertrag festgelegte wöchentliche Arbeitszeit ausreicht. Eine Ausnahme bildet eine entsprechende Klausel im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung oder ein Katastrophenfall.
Anders verhält es sich bei minderjährigen Arbeitnehmern. Noch nicht volljährige Auszubildende dürfen grundsätzlich keine Überstunden leisten, das legt das Jugendschutzgesetz fest. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen zudem an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten und höchstens acht Stunden pro Tag oder insgesamt 40 Stunden pro Woche. Arbeiten Sie an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden, können sie diese Stunden an anderen Tagen derselben Woche wieder aufholen, wenn die Arbeitszeit 8,5 Stunden nicht überschreitet. Im Katastrophenfall dürfen minderjährige Angestellte und Auszubildende nur dann herangezogen werden, wenn die Arbeitskraft der volljährigen Arbeitnehmer nicht ausreicht.
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Thema Überstunden und Mehrarbeit:
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Wie viele Überstunden sind zulässig?
Maximal zehn Stunden täglich an sechs Arbeitstagen pro Woche sind zulässig. Je nach vertraglich vereinbarter Stundenzahl können entsprechend Überstunden anfallen.
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Ab wie viel Minuten beginnen Überstunden?
Für Arbeitgeber besteht die Pflicht zur minutengenauen Erfassung der Arbeitszeit. Damit zählt jede zusätzlich geleistete Minute bereits zu Überstunden hinzu.
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Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Als Überstunden wird Arbeitszeit bezeichnet, die über die vertraglich vereinbarten Stunden hinausgeht. Mehrarbeit beginnt dann, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden die tarifliche oder gesetzliche Obergrenze überschreiten.
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Was sind Überstunden?
Arbeiten Beschäftigte mehr, als in ihrem Arbeitsvertrag definiert, wird diese zusätzliche Arbeitszeit als Überstunden bezeichnet.