Kurzfristige Dienstplanänderungen können Ihr Privatleben ganz schön durcheinanderwirbeln. Allerdings sind dieser Praxis sehr enge Grenzen gesetzt. Wir verraten Ihnen, wie abrupt Ihr Arbeitgeber Dienstpläne überhaupt ändern darf, wie und wann er Sie unterrichten muss und wie Sie am besten darauf reagieren.
Kurzfristige Dienstplanänderung: Fragen und Antworten
Sie sollen morgen spontan für einen Kollegen einspringen? Sie erfahren am Freitag, dass ein anderer Kollege die lukrative Wochenendschicht übernimmt, die eigentlich Ihnen zugesagt wurde? Oder steht der lange geplante Familienausflug dank unerwarteter Frühschicht auf der Kippe? Keine Sorge: Solche und andere kurzfristige Dienstplanänderungen müssen Sie in aller Regel nicht akzeptieren.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um spontane Änderungen des Dienstplans:
Darf mein Arbeitgeber den Dienstplan kurzfristig ändern?
Das Arbeitsrecht spricht in Sachen Dienstplanänderung eine klare Sprache: Ihr Arbeitgeber muss auf Ihr Privatleben Rücksicht nehmen. Den einmal festgelegten Dienstplan darf er zumindest kurzfristig nicht ohne konkrete Notlage oder ein unvorhergesehenes Ereignis ändern. Solch eine Situation liegt zum Beispiel vor, wenn eine Maschine in der Fertigung ausfällt. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie deshalb nach Hause schickt, muss er Sie dennoch für die nicht geleistete Arbeitszeit vergüten.
Welchen Vorlauf muss mein Arbeitgeber bei einer Dienstplanänderung einhalten?
Auch hier ist das Arbeitsrecht auf Ihrer Seite: Im Normalfall muss Ihr Chef Ihnen vier Tage vor der betreffenden Dienstplanänderung Bescheid geben. Falls Sie also am Freitag einen vom Plan abweichenden Dienst antreten sollen, muss Ihnen Ihr Chef das spätestens am Montag davor mitteilen. Wenn es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen gibt, existiert meistens auch eine Betriebsvereinbarung, in der das Thema Dienstpläne geregelt ist. Falls nicht, finden sich Informationen zu Voraussetzungen und Fristen für eine Dienstplanänderung vielleicht auch in Ihrem Arbeitsvertrag. Die Vier-Tage-Frist gilt übrigens auch für Überstunden – selbst wenn Ihr Arbeitsvertrag Überstunden grundsätzlich vorsieht.
Gibt es Ausnahmen, in denen eine kurzfristige Dienstplanänderung möglich ist?
In Not- oder Einzelfällen darf die Dienstplanänderung durchaus mit kürzerer Vorwarnzeit erfolgen. Selbst dann können Sie aber widersprechen, etwa, wenn Sie einen wichtigen Arzttermin haben oder falls Sie in der Vergangenheit immer oder überwiegend die Person waren, die im Notfall einspringen musste.
Wie sollte ich mich bei einer kurzfristigen Dienstplanänderung verhalten?
Grundsätzlich müssen Sie einer kurzfristigen Änderung des Dienstplans nicht zustimmen. Ob Sie zumindest versuchen sollten, der Bitte Ihres Chefs nachzukommen, ist eine andere Frage. Denn natürlich wünschen Sie sich im Gegenzug, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Wünschen nach Änderungen des Dienstplanes bei Bedarf nachgibt und dass Kollegen für Sie einspringen, wenn es nötig ist. Am besten also, Sie fahren nicht durchweg die „harte Tour“. Versuchen Sie lieber im Einzelfall objektiv abzuwägen, ob Sie die spontane Dienstplanänderung akzeptieren können. Falls Ihnen das nicht möglich ist und solche Situationen häufiger vorkommen, könnten Sie bei Ihrem Arbeitgeber auch eine generelle Lösung anregen, mit der beide Seiten langfristig gut leben können.
Was passiert, wenn ich die kurzfristige Dienstplanänderung nicht akzeptiere?
Laut Arbeitsrecht müssen Sie keinesfalls eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung oder gar eine verhaltensbedingte Kündigung befürchten, falls Sie der allzu kurzfristigen Aufforderung zum spontanen Schichtdienst nicht nachkommen. Ausnahmen gelten, wenn im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag eine andere Regelung festgehalten ist. Abgesehen von der Rechtslage wünscht sich Ihr Chef natürlich möglichst flexible Arbeitnehmer. Falls Sie kurzfristige Dienstplanänderungen also wiederholt ablehnen, könnte das deshalb zumindest zu einer angespannten Arbeitsatmosphäre führen. Hier ist Ihr Fingerspitzengefühl gefragt.
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Muss ich auf eine Dienstplanänderung per WhatsApp reagieren?
Während Ihrer Freizeit müssen Sie sich nicht erkundigen, ob Ihr Dienstplan geändert wurde. Dementsprechend müssen Sie außerhalb der offiziellen Arbeitszeit auch keinen Anruf vom Chef annehmen oder eine E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht lesen oder beantworten. Denn schon das Lesen einer dienstlichen Nachricht oder das Führen eines beruflichen Gesprächs muss laut Gerichtsurteil als Arbeitsleistung gewertet werden, die Ihr Arbeitgeber während Ihrer Freizeit nicht von Ihnen verlangen kann. Zudem haben Sie ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Sie können also in Ihrer Freizeit selbst entscheiden, für wen Sie erreichbar sein wollen und für wen nicht. Aus diesen Gründen müssen Sie auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn Sie die Nachrichten Ihres Vorgesetzten, die Sie in der Freizeit erreichen, nicht lesen. Tipp: Damit keine Missverständnisse darüber entstehen, ob und wann Sie eine Nachricht zur Dienstplanänderung per WhatsApp gelesen haben, stellen Sie Benachrichtigungen für diese Absender in Ihrer Freizeit stumm.
Fazit
Eine kurzfristige Dienstplanänderung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Herausforderung. Obwohl das Arbeitsrecht klare Regelungen für solche Situationen vorsieht, ist eine kooperative Lösung oft die beste Herangehensweise. Flexibilität und gegenseitiges Verständnis tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden und eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Letztendlich profitieren alle Beteiligten von einer konstruktiven Zusammenarbeit. Und wenn Sie sich als Arbeitnehmer auch mal flexibel zeigen und kurzfristig einspringen, reagiert Ihr Chef bei Ihrem nächsten Anliegen sicher auch positiv.
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