Für Arbeitnehmer in Elternzeit verändert sich das ganze Leben. Der gewohnte Arbeitsalltag fällt weg, dafür bestimmt das neue Familienmitglied rund um die Uhr das Leben. Für viele verändert das langfristig die Sicht auf ihren Beruf sowie die Lebens- und Karriereplanung. Oft wächst damit der Wunsch nach einer beruflichen Veränderung – teilweise kommt sogar das Thema „in Elternzeit kündigen“ auf. Doch ist selbst kündigen in Elternzeit wirklich so einfach? Ja, Arbeitnehmern ist das gestattet, Arbeitgebern nur in Ausnahmefällen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, worauf Sie dabei achten müssen.
Kann man in der Elternzeit kündigen?
Der besondere Kündigungsschutz in der Elternzeit dient dazu, frischgebackene Eltern sozial abzusichern und ihnen die Rückkehr in ihren Beruf zu garantieren. Es mag zunächst seltsam erscheinen, wenn Eltern freiwillig darauf verzichten und ihre Kündigung während der Elternzeit einreichen – doch einige haben berechtigte Gründe.
Für viele Eltern läutet das erste Kind eine persönliche Zeitenwende ein. Das ganze Leben erfährt eine neue Ausrichtung und die Prioritäten verschieben sich. Häufig entsteht der Wunsch nach weiteren Kindern und die Karriereplanung ändert sich für lange Zeit deutlich.
Dieser Sinneswandel führt auch dazu, dass Eltern neue Ansprüche an ihren Arbeitsplatz formulieren. Wo vorher Einkommen und Privilegien zählten, geht es ab der Elternzeit plötzlich um familienfreundliche Arbeitszeiten und Betriebskindergärten. Manch ein Arbeitgeber bleibt da auf der Strecke und verliert drastisch an Attraktivität.
Rechtslage
Das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen, ist zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern während der Elternzeit asymmetrisch verteilt. Die ordentliche Kündigung ist für Arbeitgeber ausgeschlossen. Sogar an eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund hat der Gesetzgeber sehr enge Bedingungen geknüpft.
Dazu gehören:
- Der Betrieb schließt oder ist insolvent.
- Der Arbeitnehmer hat schwere Verstöße gegen seinen Arbeitsvertrag begangen, die der Arbeitgeber erst während der Elternzeit entdeckt hat.
- Der Mitarbeiter in Elternzeit wird einer Straftat am Arbeitsplatz verdächtigt.
In diesen Fällen benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung der Landesbehörde für Arbeitsschutz, um den Arbeitsvertrag wirksam zu kündigen. Aufgrund der hohen Hürden verlegen sich Arbeitgeber manchmal darauf, Eltern dazu zu bringen, von sich aus die Kündigung in Elternzeit auszusprechen und sich anderweitig zu bewerben. Das geschieht zum Beispiel, indem Unternehmer den Mitarbeitern unattraktive Positionen für die Zeit nach der garantierten Rückkehr an den Arbeitsplatz ankündigen.
Wer nach der Elternzeit an einem sehr viel weiter entfernten Standort arbeiten soll oder sich mit wenig kinderfreundlichen Dienstplänen konfrontiert sieht, denkt automatisch über die Kündigung in Elternzeit nach. Ein Jobwechsel während Elternzeit ist grundsätzlich möglich. Eltern dürfen die Elternzeit in einem anderen Betrieb fortsetzen.
Praktisch wird sich jedoch in eher wenigen Fällen ein neuer Arbeitgeber finden, der ein neues Arbeitsverhältnis aus der Elternzeit heraus beginnt. Dennoch ist ein Jobwechsel während Elternzeit denkbar, etwa wenn ein besonderes Interesse des neuen Betriebs an der Person in Elternzeit besteht – oder die Stelle ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt frei ist.
Lesetipps
- Bewerbung nach der Elternzeit
Erhalten Sie Tipps für die Bewerbung, wenn Sie nach der Elternzeit bei einem anderen Unternehmen zurück ins Berufsleben möchten. - Jobwechsel
Damit der Übergang vom alten zum neuen Job reibungslos abläuft, sollten Sie sowohl persönliche als auch rechtliche Angelegenheiten eingehend betrachten.
Jobwechsel während Elternzeit
Kündigen in Elternzeit, neuer Job in Aussicht – das ist mitunter ein spannendes Unterfangen, bei dem sich jedoch ein kühler Kopf auszahlt. Es gibt einiges zu beachten.
Kündigungsfrist
Wenn Eltern selbst in Elternzeit kündigen und zum neuen Job wechseln wollen, gilt die normale Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung:
- Gesetzliche Frist – vier Wochen zum Ende oder zum 15. eines Monats
- Vereinbarte Frist – ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag
Wer nach dem Ende der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln will, hat eine wichtige Ausnahme zu beachten: Zum Ende der Elternzeit gilt für Arbeitnehmer eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese auffallend lange Frist schützt Arbeitgeber vor unangenehmen Überraschungen – etwa, wenn sie bereits für Rückkehrmöglichkeiten sorgen und die Elternzeitvertretung verabschieden.
Kündigungsschreiben
Haben Sie sich entschlossen, trotz Elternzeit den Arbeitgeber zu wechseln? Dann halten Sie sich an die allgemeingültigen Regeln für das Kündigungsschreiben:
- Schriftform mit Unterschrift: z. B. Fax oder E-Mail genügen nicht
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen mit Anschrift bezeichnet sein
- „Kündigung“ muss wörtlich erscheinen
- Datum und Kündigungsfrist sind ordnungsgemäß anzugeben
Lesen Sie mehr über die Anforderungen an ein Kündigungsschreiben, was einen professionellen Auftritt bei der Kündigung ausmacht und wo Ihre Rechte und Pflichten liegen auf der Themenseite „Arbeitsvertrag kündigen”.
Wirkung der Kündigung
Wenn Sie in Elternzeit kündigen, endet Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß. Das bedeutet, ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr angestellt und somit auch nicht mehr in Elternzeit.
Haben Sie einen neuen Job gefunden, melden Sie dort Elternzeit erneut an mit einer Frist von sieben Wochen (innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes) beziehungsweise 13 Wochen (zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes).
Ermitteln Sie den Beginn der Elternzeit und die zu beachtenden Fristen mit unserem Elternzeit-Rechner!
zum RechnerSie haben vor der Elternzeit Überstunden angesammelt oder Urlaubstage nicht genommen? Falls Sie inzwischen gekündigt haben, ist ein Ausgleich nach dem Ende der Elternzeit nicht mehr möglich. In diesem Fall zahlt Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen das Arbeitsentgelt für diese Zeiten aus.
Alternativen zur Kündigung in Elternzeit
Wer über Elternzeit und Wechsel des Arbeitgebers nachdenkt, hat neben einer Kündigung andere Möglichkeiten, sein bestehendes Arbeitsverhältnis zu verändern. Eventuell genehmigt der bisherige Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung in Teilzeit. Denn, was viele nicht wissen: Wer in Elternzeit ist, darf dennoch bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Verdienst ist allerdings auf das Elterngeld anzurechnen. Bei Basiselterngeld lohnt sich ein Nebenverdienst in Teilzeit daher nur für höhere Einkommen. Anders sieht es beim sogenannten „Elterngeld Plus“ aus: Es ist ausdrücklich dazu gedacht, beiden Elternteilen zu ermöglichen, weniger zu arbeiten und mehr Zeit für den Nachwuchs zu haben.
Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen ein flexibles Arbeitszeitmodell an, das sich mit Ihrer Familie vereinbaren lässt, kann auch dies eine Kündigung überflüssig machen. Fragen Sie ruhig danach, kündigen können Sie schließlich immer noch.
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