Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn ihr Kind krank ist? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Arbeitnehmer dürfen zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist
Sie sind bei der Arbeit und erhalten den Anruf, dass Ihr Kind krank ist. Sie müssen es aus der Kita oder Schule abholen und nach Hause bringen. Dürfen Sie dafür Ihren Arbeitsplatz verlassen, um sich um Ihr krankes Kind zu kümmern? Ja, Sie dürfen. Das geht aus zwei Gesetzen hervor:
- In § 616 „Vorübergehende Verhinderung“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es: Beschäftigten steht eine bezahlte Freistellung zu, wenn sie unverschuldet für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert sind. Das schließt auch die Erkrankung der Kinder ein.
- In § 45 „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) steht: Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Außerdem gilt diese Regelung nur, wenn das Kind nicht älter als 12 Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
So viele Kinderkrankengeldtage stehen Eltern zu
In 2024 und 2025 besteht für Eltern folgender Anspruch auf Kinderkrankengeldtage:
- Jedes versicherte Elternteil hat pro Jahr und versichertem Kind jeweils 15 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Alleinerziehenden Müttern oder Vätern stehen pro Jahr und Kind 30 Kinderkrankengeldtage zu.
Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anspruchsdauer entsprechend.
Wichtig: Es gibt eine Höchstgrenze für Kinderkrankentage pro Jahr, die unabhängig von der Anzahl der Kinder ist. Mütter und Väter dürfen im Jahr jeweils maximal 35 Kinderkrankentage nehmen. Bei Alleinerziehenden ist die Zahl auf 70 Tage begrenzt.
Telefonische Kindkrankschreibung
Seit dem 18.12.2023 gilt: Wenn das Kind erkrankt, können sich Eltern vom Arzt telefonisch die Bestätigung einholen, dass sie der Arbeit für die Betreuung des erkrankten Kindes fernbleiben müssen. Sie lassen sich umgangssprachlich vom Arzt „kindkrank“ schreiben. Ein Aufsuchen der Kinderarztpraxis ist dafür nicht erforderlich. Für die telefonische Krankschreibung gibt es keinen Rechtanspruch und das Verfahren ist an Voraussetzungen geknüpft:
- Das erkrankte Kind ist in der Arztpraxis persönlich bekannt.
- Die Krankschreibung per Telefon ist medizinisch vertretbar (entscheidet der Arzt).
- Der Zeitraum der „Kindkrankschreibung“ beträgt maximal 5 Kalendertage.
Die Regelung für die telefonische Kindkrankschreibung war zunächst bis zum 30.06.2024 befristet und gilt nun dauerhaft.
Wer zahlt Eltern das Geld aus, wenn sie aufgrund ihres kranken Kindes bei der Arbeit ausfallen?
Eltern haben Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie zuhause bleiben müssen, um ihr krankes Kind zu betreuen. Es gibt zwei Möglichkeiten dafür, wer ihnen dieses Geld auszahlt:
- Wenn Arbeitgeber ihre Angestellten im Krankheitsfall des Kindes bezahlt freistellen, dann greift § 616 im BGB. In diesen Fällen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt.
- Wenn ihr Arbeitgeber dies nicht tut, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. In diesem Fall greift § 45 aus dem SGB V. Das bedeutet, Arbeitnehmer erhalten anstelle ihres normalen Gehalts Kinderkrankengeld von der Versicherung.
Hinweis: Das Kinderkrankengeld liegt in der Regel bei 90 % des Nettoverdienstes oder 70 % des Bruttoeinkommens.
Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob sie für den Ausfalltag Kinderkrankengeld beantragen müssen oder nicht.
Mit 6 Schritten zum Kinderkrankengeld
Um Kinderkrankengeld zu beantragen, folgen Sie diesen sechs Schritten:
- Fragen Sie beim Kinderarzt nach einer Bescheinigung, dass Ihr krankes Kind zuhause von Ihnen betreut werden muss.
- Füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung aus.
- Wichtig: Geben Sie Ihre Daten (z. B. Name, Geburtstag, Versichertennummer) an, nicht die Ihres Kindes. Vergessen Sie nicht das Feld für die Bankverbindung, um das Kinderkrankengeld zu erhalten.
- Wenn Sie alleinerziehend sind, kreuzen Sie das entsprechende Feld an.
- Geben Sie an, ob Sie Recht auf eine Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber haben oder nicht.
- Wenn die Bescheinigung unterschrieben ist, schicken Sie diese per Post an Ihre Krankenkasse.
Tipp: Viele Krankenkassen lassen mittlerweile auch Anträge per E-Mail oder über ihren jeweiligen Online-Bereich zu.
Wenn Sie alles korrekt ausgefüllt haben, sollte Ihnen bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen die Krankenkasse zeitnah das Kinderkrankengeld überweisen.
Lesetipp für Arbeitgeber
Familienfreundliche Unternehmen verbessern die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Insbesondere Familien mit Kindern benötigen Flexibilität – nicht nur, wenn das Kind unerwartet krank wird. Lesen Sie, wie Ihr Betrieb familienfreundlich wird.