Tipps für Ihre Kündigung

Die Beweggründe, warum Arbeitnehmer kündigen, sind vielfältig. Für manche ist es eine neue Karrieremöglichkeit, welche sich in einem anderen Unternehmen auftut oder der Wunsch nach einer besseren Bezahlung. Für andere ist es der Umzug in eine neue Stadt oder die Sehnsucht nach einer beruflichen Auszeit. Unabhängig davon, welche Motivation hinter der Kündigung steht, sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein. Denn sie erfordert mehrere Arbeitsschritte und ein diplomatisches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Hier erfahren Sie mehr über die korrekte Vorgehensweise bei einem Kündigungswunsch, über die Einhaltung von Kündigungsfristen und über die richtige Kommunikation einer Kündigung.

1

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Bevor es an das eigentliche Kündigen geht, sollten sich Beschäftigte über ihre jeweils gültige Kündigungsfrist informieren. Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um einen festgelegten Zeitraum, der zwischen der Einreichung der Kündigung und dem Ende des Arbeitsvertrages verstreicht. Die Frist ist bei einer ordentlichen Kündigung relevant. Während dieser Phase besteht sowohl die Arbeitspflicht als auch der Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers weiter.

Darüber hinaus hat diese Zeitspanne auch den Zweck, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf das Ende des gegenseitigen Arbeitsvertrages vorbereiten können. Im Fall der Arbeitgeberkündigung kann sich der Kündigende währenddessen eine neue Stelle suchen, um nahtlos in ein anderes Beschäftigungsverhältnis überzugehen. Andererseits hat der Vorgesetzte bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung etwas zeitlichen Spielraum, um die Nachbesetzung des Arbeitsplatzes zu organisieren.

woman executive walking down stairs carrying briefcase
woman executive walking down stairs carrying briefcase
2

Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer

Ein Kündigungsschreiben sollte genauso gut durchdacht sein wie eine schriftliche Bewerbung. Dabei sind verschiedene Richtlinien zu beachten, was den Aufbau und den Inhalt der Kündigung betrifft. Diese müssen Arbeitnehmer unbedingt einhalten, denn nur so ist ihr Schreiben rechtlich gültig.

An wen Kündigung richten

Grundsätzlich ist die Kündigung immer an den Arbeitgeber zu richten. Bei Unsicherheiten bezüglich des Adressaten hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag. Daraus lässt sich gewöhnlicherweise die Anschrift der Geschäftsleitung entnehmen. Im Zweifelsfall kann das Kündigungsschreiben sowohl an den Vorgesetzten als auch an die Personalabteilung gehen. Um sicherzugehen, dass die Kündigungsmitteilung auch den Empfänger erreicht, ist eine persönliche Übergabe empfehlenswert. Bei einer Sendung über den Postweg ist zudem ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Einwurfeinschreiben ratsam. Auf diese Weise bestätigt der Arbeitgeber den Erhalt des Kündigungsschreibens.

Voreilig gekündigt?

Sie haben Ihren Arbeitsvertrag voreilig gekündigt und bereuen dies nun? Erfahren Sie die rechtlich relevanten Aspekte beim Zurückziehen der Kündigung.

mehr erfahren
3

Kündigung ankündigen

Steht der Entschluss der Kündigung fest, empfiehlt sich eine offene Kommunikation am Arbeitsplatz. Die mündliche Ankündigung der Kündigungsabsicht sollte daher vor der Abgabe des Kündigungsschreibens erfolgen. Dadurch verhindern Arbeitnehmer, dass die schriftliche Kündigung für eine unangenehme Überraschung beim Arbeitgeber sorgt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Vorgesetzten als Erstes über das Kündigungsvorhaben zu informieren. Landet diese Information bei mitteilungsfreudigen Kollegen, erreicht die Botschaft die Führungskraft möglicherweise über andere Wege. Im schlimmsten Fall könnte sich der Vorgesetzte hintergangen fühlen.

Kündigungsgespräch mit dem Arbeitnehmer

Beim Kündigungsgespräch mit dem Vorgesetzten ist die professionelle Haltung des Arbeitnehmers von größter Bedeutung. Es geht darum, den Sachverhalt der Kündigung so neutral und respektvoll wie möglich zu kommunizieren. Ferner bietet das Gespräch eine Gelegenheit, das Kündigungsschreiben zu überreichen. Während das Schreiben selbst keinen Kündigungsgrund enthalten muss, kann der Chef bei der persönlichen Konfrontation durchaus danach fragen. Dabei ist es der kündigenden Person selbst überlassen, wie viel sie über ihre Beweggründe verrät. Gleichzeitig ist dieses Gespräch kein Anlass, dem Chef Vorwürfe zu machen oder seinem Frust im Joballtag Ausdruck zu verleihen. Umgekehrt sollte sich der Kündigende nicht aus der Fassung bringen lassen, auch wenn die Führungskraft ungehalten reagiert.

Ein Beispiel für die mündliche Mitteilung der Kündigung könnte folgendermaßen aussehen:

„Nach langer Überlegung habe ich mich dazu entschieden zu kündigen. Ich möchte mich beruflich neu orientieren und benötige daher eine Auszeit. Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen. Ich danke Ihnen für die langjährige Zusammenarbeit und wünsche Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.”

Woman and man executives having a conversation
Woman and man executives having a conversation
4

Empfang der Kündigung bestätigen lassen

Das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers benötigt lediglich die Unterschrift des Verfassers. Eine Unterzeichnung des Arbeitgebers ist nicht verpflichtend. Die Übergabe oder Zustellung ist ausreichend. Solange die Kündigung ordentlich und fristgerecht erfolgt, hat der Arbeitgeber kein Widerspruchsrecht. Allerdings ist die Unterschrift im Sinne einer Empfangsbestätigung des Vorgesetzten oder seiner rechtlichen Vertretung ein Beweis, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich angekommen ist. Somit ist der Arbeitnehmer rechtlich abgesichert, sollte es zu Streitigkeiten kommen.

In der Praxis könnte das so aussehen, dass Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreiben bei der Übergabe dabei haben. Auf diesem lassen Sie den Erhalt durch eine personalverantwortliche Person im Unternehmen quittieren.

5

Intern & extern kommunizieren

Nachdem die Unternehmensleitung über die persönliche Kündigungsabsicht informiert wurde, sind die Arbeitskollegen an der Reihe. Diesen Schritt sollten Arbeitnehmer auf keinen Fall vernachlässigen, da die eigene Kündigung auch Umbrüche am Arbeitsplatz bedeuten kann. Möglicherweise müssen Kollegen in neue Arbeitsbereiche eingearbeitet werden oder es kommt zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters.

6

Arbeitszeugnis bei der Kündigung anfordern

Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt, hat das Recht auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Dieses umfasst die Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Das Zeugnis kann bereits im Rahmen des Kündigungsschreibens angefordert werden. Arbeitnehmer sollten auf das Beschäftigungszeugnis nicht verzichten, denn es kann ihnen bei künftigen Bewerbungen von Nutzen sein.

Noch vorteilhafter als das einfache Arbeitszeugnis ist das sogenannte „qualifizierte Arbeitszeugnis”. Es beinhaltet eine detailreiche Beschreibung Ihrer Arbeitsaufgaben sowie eine Beurteilung Ihrer Arbeitsqualität und Ihres Verhaltens. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, von sich aus ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszuhändigen. Hier liegt es an der Initiative des ausscheidenden Mitarbeiters, dieses aktiv einzufordern.

Erfahren Sie mehr über die Grundsätze, die Sprachcodes und die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen.

7

Befristeten Arbeitsvertrag kündigen

Ein befristeter Arbeitsvertrag bestimmt das Beginn- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses. Dieses endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Arbeitnehmer ist somit lediglich „auf Zeit“ beschäftigt. Daher ist eine ordentliche Kündigung im Normalfall weder erforderlich noch möglich. Das gilt sowohl für die Arbeitskraft als auch für den Arbeitgeber. Möchte ein Beschäftigter trotzdem vor Ablauf des Vertrages kündigen, stellt die außerordentliche Kündigung einen Ausweg dar. Dazu muss allerdings ein triftiger Grund vorliegen. Daneben kann der befristete Mitarbeiter versuchen, mit dem Vorgesetzten eine einvernehmliche Beendigung zu vereinbaren. Obendrein gibt es befristete Arbeitsverträge, die eine eigene Regelung bezüglich der Kündigung vorsehen. Auf diese Weise kann eine vorzeitige Auflösung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses rechtmäßig sein.

man seated on sofa in a video call
man seated on sofa in a video call
8

Resturlaub nehmen

Bei einer ordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich weiterhin der Anspruch auf ungenutzte Urlaubstage. Der Vorgesetzte muss Arbeitnehmer sogar schriftlich darauf hinweisen, dass noch offener Urlaub vorhanden ist. Daher besteht ausdrücklich die Aufforderung, vom Resturlaub Gebrauch zu machen. Gleichzeitig ist dies für die Arbeitskraft eine Möglichkeit, die Frist bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu überbrücken. Verzichtet der Kündigende trotz Hinweis des Arbeitgebers auf seinen Urlaubsanspruch, erlischt dieser mit dem Jahresende.

Sollte die Anzahl der vorhandenen Urlaubstage die Dauer der Kündigungsfrist überschreiten, können Arbeitnehmer die Auszahlung des Resturlaubes beantragen. Das ist auch dann zutreffend, wenn der Urlaub aus triftigen Gründen nicht genommen werden konnte. Ein Beispiel dafür ist eine betriebliche Urlaubssperre während der Kündigungsfrist aufgrund von akutem Personalmangel. Ebenso besteht in bestimmten Fällen ein Rechtsanspruch auf Abgeltung des Resturlaubes, falls ein Arbeitgeber versäumt hat, seinen Mitarbeiter über ungenutzte Urlaubstage zu informieren. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der ehemalige Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses keinen Gebrauch von seinen restlichen Urlaubstagen gemacht hat.

Lesetipps:

Kündigung in Elternzeit

Welche Regeln müssen Eltern beachten und was darf der Arbeitgeber? Lesen Sie, wie Sie in Elternzeit kündigen und worauf es ankommt.

Verhalten nach Kündigung

Wie verhalten sich Arbeitnehmer nach einer Kündigung richtig? Erfahren Sie, was Sie bei der beruflichen Trennung beachten müssen.

Neues Arbeitsverhältnis nicht antreten

Sie möchten doch nicht? Ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn überhaupt möglich und wie kündigt man rechtssicher? Lesen Sie, wie Sie den Arbeitsvertrag vor Antritt ordnungsgemäß beenden.

Kündigung ohne neuen Job

Sie haben Ihren Job gekündigt, ohne etwas Neues zu haben? Es gibt Gründe, die für eine Kündigung ohne neuen Job sprechen

In diesem Fall sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner, denn wir bringen Menschen in Arbeit: Über die Personalvermittlung bieten wir Bewerbern attraktive Joboptionen zur Direktanstellung bei unserem Kundenunternehmen. Im Rahmen der Zeitarbeit sind unsere Mitarbeiter bei verschiedenen Unternehmen in ihrer Region tätig und erfüllen dort vielseitige Aufgaben – oft mit dem Ziel der Übernahme durch das Kundenunternehmen. Finden Sie jetzt die Stelle, die zu Ihnen passt.

zur Jobbörse
9

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsvertrag kündigen.