Tipps für Ihre Kündigung
Die Beweggründe, warum Arbeitnehmer kündigen, sind vielfältig. Für manche ist es eine neue Karrieremöglichkeit, welche sich in einem anderen Unternehmen auftut oder der Wunsch nach einer besseren Bezahlung. Für andere ist es der Umzug in eine neue Stadt oder die Sehnsucht nach einer beruflichen Auszeit. Unabhängig davon, welche Motivation hinter der Kündigung steht, sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein. Denn sie erfordert mehrere Arbeitsschritte und ein diplomatisches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Hier erfahren Sie mehr über die korrekte Vorgehensweise bei einem Kündigungswunsch, über die Einhaltung von Kündigungsfristen und über die richtige Kommunikation einer Kündigung.
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Bevor es an das eigentliche Kündigen geht, sollten sich Beschäftigte über ihre jeweils gültige Kündigungsfrist informieren. Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um einen festgelegten Zeitraum, der zwischen der Einreichung der Kündigung und dem Ende des Arbeitsvertrages verstreicht. Die Frist ist bei einer ordentlichen Kündigung relevant. Während dieser Phase besteht sowohl die Arbeitspflicht als auch der Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers weiter.
Darüber hinaus hat diese Zeitspanne auch den Zweck, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf das Ende des gegenseitigen Arbeitsvertrages vorbereiten können. Im Fall der Arbeitgeberkündigung kann sich der Kündigende währenddessen eine neue Stelle suchen, um nahtlos in ein anderes Beschäftigungsverhältnis überzugehen. Andererseits hat der Vorgesetzte bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung etwas zeitlichen Spielraum, um die Nachbesetzung des Arbeitsplatzes zu organisieren.
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Dauer und gesetzliche Regelungen
Die Länge der Kündigungsfrist geht in der Regel aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag hervor. Hat der Arbeitgeber keine eigene Frist vorgegeben, gelten für Arbeitnehmer die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB). Diese sehen bei arbeitnehmerseitiger Kündigung einen Zeitraum von vier Wochenbis Mitte des Monats oder bis zum Monatsende vor. Zu diesem Zeitpunkt endet das Arbeitsverhältnis.
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Kündigung in der Probezeit
Eine arbeitsrechtliche Ausnahme bildet die Kündigung in der Probezeit. Hier gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen oder gesonderte tarifliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfristen.
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Fristlose Kündigung
Bei gravierenden Gründen besteht laut Gesetzgeber (§ 626 BGB) die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das können beispielsweise gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen sein, welche das Beschäftigungsverhältnis untragbar machen und somit das Entfallen der Kündigungsfrist rechtfertigen. Allerdings muss der Beschäftigte seine außerordentliche Kündigung früh genug beim Arbeitgeber melden. Nach Eintritt des Kündigungsgrundes hat er für die fristlose Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zwei Wochen Zeit. Darüber hinaus sollte dieser Schritt wohlüberlegt sein, denn mit der sofortigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses besteht für den Arbeitgeber auch keine weitere Pflicht zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
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Einvernehmliche Beendigung
Im Fall einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages sind sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber mit der Beendigung einverstanden. Normalerweise kommt hier ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zum Einsatz. Dadurch entfällt die offizielle Kündigungsfrist. Wann das Arbeitsverhältnis dann tatsächlich endet, geht aus dem jeweiligen Vertrag hervor. Mit dem Vertragsende besteht für den Arbeitgeber keine weitere Pflicht zur Entlohnung. Manche Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sehen allerdings die Auszahlung einer Abfindung oder Entschädigung vor. Ein Nachteil der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, dass der Arbeitnehmer einer mehrwöchigen Sperrfrist für den Bezug des Arbeitslosengeldes unterliegt.
Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer
Ein Kündigungsschreiben sollte genauso gut durchdacht sein wie eine schriftliche Bewerbung. Dabei sind verschiedene Richtlinien zu beachten, was den Aufbau und den Inhalt der Kündigung betrifft. Diese müssen Arbeitnehmer unbedingt einhalten, denn nur so ist ihr Schreiben rechtlich gültig.
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Schriftform
Laut Arbeitsrecht muss eine Kündigung in schriftlicher Form erfolgen. Diese erhält der Arbeitgeber persönlich oder per Post. Das BGB schließt die elektronische Form explizit aus, d. h. eine Kündigung mit elektronischem Kündigungsschreiben – z. B. übermittelt per E-Mail, Fax, SMS, E-Postbrief oder Online-Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) – ist unwirksam. Gleiches gilt für eine mündliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Bei der Übermittlung der Kündigung per Post ist die Zeit für den Postweg hinsichtlich der Einhaltung der Kündigungsfrist zu beachten. Diese zählt ab dem Tag der Zustellung beim Arbeitgeber, nicht ab dem Tag des Absendens.
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Briefkopf
Der Briefkopf ist ein zentraler Bestandteil der schriftlichen Kündigungsmitteilung. Dieser befindet sich links oben am Beginn des Schreibens. Er beinhaltet den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers. Dann folgt die Nennung des Arbeitgebers und der Firmenadresse im Adressfeld.
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Datum
Ähnlich wie bei anderen offiziellen Mitteilungen ist auch bei der Arbeitnehmerkündigung die Angabe eines Datums notwendig. Dieses ist rechts oben im Dokument anzubringen.
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Überschrift/Betreff
Der Betreff dient der Bezeichnung des Schreibens. Ein Kündigungsschreiben trägt immer den Titel „Kündigung”. Auf diese Weise weiß der Leser gleich, worum es geht.
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Anrede
Nach der Betitelung des Dokuments erfolgt die Anrede Ihres Arbeitgebers. Welche Anredeform geeignet ist, hängt vom Adressaten ab. Bei mehreren Adressaten ist die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren” üblich. Richtet sich der Text konkret an eine Person, ist die Anrede „Sehr geehrte Frau Musterfrau“ oder „Sehr geehrter Herr Mustermann” sinnvoll.
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Kündigung
Der nächste Schritt ist die Mitteilung der Kündigungsabsicht mit der Angabe des errechneten Enddatums des Arbeitsverhältnisses wie zum Beispiel: „Hiermit kündige ich das mit Ihnen am 01.07.2020 vereinbarte Beschäftigungsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 15.06.2023”
Bei diesem Teil der Kündigung ist auf eine klare und eindeutige Sprache ohne jegliche Ausschmückungen zu achten. Zudem ist die Mitteilung des Kündigungsgrundes bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel nicht erforderlich.
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Danksagung
Die Danksagung ist kein zwingend notwendiger Bestandteil einer schriftlichen Kündigung. Sie ist aber ein Zeichen der Höflichkeit und verdeutlicht, dass man im guten Verhältnis auseinandergeht.
Folgende Beispielformulierung ist typisch für eine Danksagung in einem Kündigungsschreiben:
„An dieser Stelle möchte ich mich herzlich für die kollegiale Zusammenarbeit und die jahrelange Unterstützung bedanken. Ich habe während meiner Anstellung viel gelernt und konnte mich sowohl fachlich als auch persönlich weiterentwickeln.”
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Abschließende Grußformel und Unterschrift des Verfassers
Das Ende des Kündigungsbriefes ist mit einer abschließenden Grußformel, zum Beispiel „Mit freundlichen Grüßen” zu versehen. Darunter platziert der Verfasser die eigenhändige Unterschrift. Diese verleiht dem Dokument seine rechtliche Gültigkeit.
An wen Kündigung richten
Grundsätzlich ist die Kündigung immer an den Arbeitgeber zu richten. Bei Unsicherheiten bezüglich des Adressaten hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag. Daraus lässt sich gewöhnlicherweise die Anschrift der Geschäftsleitung entnehmen. Im Zweifelsfall kann das Kündigungsschreiben sowohl an den Vorgesetzten als auch an die Personalabteilung gehen. Um sicherzugehen, dass die Kündigungsmitteilung auch den Empfänger erreicht, ist eine persönliche Übergabe empfehlenswert. Bei einer Sendung über den Postweg ist zudem ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Einwurfeinschreiben ratsam. Auf diese Weise bestätigt der Arbeitgeber den Erhalt des Kündigungsschreibens.
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mehr erfahrenKündigung ankündigen
Steht der Entschluss der Kündigung fest, empfiehlt sich eine offene Kommunikation am Arbeitsplatz. Die mündliche Ankündigung der Kündigungsabsicht sollte daher vor der Abgabe des Kündigungsschreibens erfolgen. Dadurch verhindern Arbeitnehmer, dass die schriftliche Kündigung für eine unangenehme Überraschung beim Arbeitgeber sorgt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Vorgesetzten als Erstes über das Kündigungsvorhaben zu informieren. Landet diese Information bei mitteilungsfreudigen Kollegen, erreicht die Botschaft die Führungskraft möglicherweise über andere Wege. Im schlimmsten Fall könnte sich der Vorgesetzte hintergangen fühlen.
Kündigungsgespräch mit dem Arbeitnehmer
Beim Kündigungsgespräch mit dem Vorgesetzten ist die professionelle Haltung des Arbeitnehmers von größter Bedeutung. Es geht darum, den Sachverhalt der Kündigung so neutral und respektvoll wie möglich zu kommunizieren. Ferner bietet das Gespräch eine Gelegenheit, das Kündigungsschreiben zu überreichen. Während das Schreiben selbst keinen Kündigungsgrund enthalten muss, kann der Chef bei der persönlichen Konfrontation durchaus danach fragen. Dabei ist es der kündigenden Person selbst überlassen, wie viel sie über ihre Beweggründe verrät. Gleichzeitig ist dieses Gespräch kein Anlass, dem Chef Vorwürfe zu machen oder seinem Frust im Joballtag Ausdruck zu verleihen. Umgekehrt sollte sich der Kündigende nicht aus der Fassung bringen lassen, auch wenn die Führungskraft ungehalten reagiert.
Ein Beispiel für die mündliche Mitteilung der Kündigung könnte folgendermaßen aussehen:
„Nach langer Überlegung habe ich mich dazu entschieden zu kündigen. Ich möchte mich beruflich neu orientieren und benötige daher eine Auszeit. Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen. Ich danke Ihnen für die langjährige Zusammenarbeit und wünsche Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.”
Empfang der Kündigung bestätigen lassen
Das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers benötigt lediglich die Unterschrift des Verfassers. Eine Unterzeichnung des Arbeitgebers ist nicht verpflichtend. Die Übergabe oder Zustellung ist ausreichend. Solange die Kündigung ordentlich und fristgerecht erfolgt, hat der Arbeitgeber kein Widerspruchsrecht. Allerdings ist die Unterschrift im Sinne einer Empfangsbestätigung des Vorgesetzten oder seiner rechtlichen Vertretung ein Beweis, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich angekommen ist. Somit ist der Arbeitnehmer rechtlich abgesichert, sollte es zu Streitigkeiten kommen.
In der Praxis könnte das so aussehen, dass Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreiben bei der Übergabe dabei haben. Auf diesem lassen Sie den Erhalt durch eine personalverantwortliche Person im Unternehmen quittieren.
Intern & extern kommunizieren
Nachdem die Unternehmensleitung über die persönliche Kündigungsabsicht informiert wurde, sind die Arbeitskollegen an der Reihe. Diesen Schritt sollten Arbeitnehmer auf keinen Fall vernachlässigen, da die eigene Kündigung auch Umbrüche am Arbeitsplatz bedeuten kann. Möglicherweise müssen Kollegen in neue Arbeitsbereiche eingearbeitet werden oder es kommt zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters.
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Kollegen richtig informieren
Welche Form der Kündigungsmitteilung sich auf kollegialer Ebene am besten eignet, ist mitunter vom persönlichen Verhältnis und dem Arbeitsklima abhängig. Bei freundschaftlichen Beziehungen zu Kollegen ist die mündliche Kommunikation ein durchaus guter Weg. Das kann zum Beispiel im Rahmen eines gemeinsamen Essens oder regelmäßigen Teammeetings erfolgen. Zugleich ist dieser Anlass optimal, um seinen Kollegen für das gute Miteinander im Betrieb zu danken. Außerdem überdauern manche Freundschaften auch den Wechsel des Arbeitsplatzes. Dabei gilt das Motto „Man sieht sich immer zweimal im Leben”.
Eine weitere Möglichkeit der Kündigungsmitteilung ist das Rundschreiben per Mail. Diese Mitteilungsform ist bei einer großen Belegschaft ideal. Ebenso wie bei der persönlichen Ankündigung des Firmenaustritts ist hier eine respektvolle Danksagung an die Kollegen angemessen. Beim Verfassen der Abschiedsnachricht sollte man auf eine klare Botschaft, ohne Ausschmückungen oder unnötige Details Wert legen. Es empfiehlt sich dabei, Professionalität zu zeigen, auch wenn die Mitteilung auf der kollegialen Ebene stattfindet.
Folgende Formulierung ist beispielhaft für ein Abschiedsschreiben an Kollegen:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute möchte ich euch darüber informieren, dass ich die Firma zum 15.01.2023 verlasse. Mein letzter Arbeitstag wird am 09.01.23 sein. Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit und die schöne Zeit, die ich mit euch verbringen durfte. Ich wünsche euch beruflich wie privat nur das Beste.
Herzliche Grüße
Maxima Musterfrau”
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Externe Geschäftspartner und Kunden informieren
Die externe Kommunikation der Kündigung kann bei Personen sinnvoll sein, die in einem Betrieb mit persönlichem Kundenkontakt oder intensiven Geschäftsbeziehungen gearbeitet haben. Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn Führungskräfte kündigen. Dabei ist der Führungswechsel sowohl für die Geschäftspartner als auch für die Kunden eines Unternehmens von Bedeutung. Um einen breiten Empfängerkreis zu erreichen, hat sich die E-Mail als Kommunikationsmittel bewährt. Die externe Kündigungserklärung eröffnet Raum, um sich für die Treue und Unterstützung zu bedanken. Sie ist allerdings kein Ort für langatmige und persönliche Begründungen des eigenen Ausscheidens. Steht bereits eine Nachbesetzung der eigenen Stelle fest, sollte auf die Übernahme von Zuständigkeiten verwiesen werden.
Ein Beispiel für die Ankündigung einer Kündigung außerhalb des Arbeitsplatzes könnte folgendermaßen aussehen:
“Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
da mein Arbeitsverhältnis bei der XY-Bank zum 15.01.2023 endet, stehe ich Ihnen leider ab dem 10.01.2023 nicht mehr als Bankberaterin zur Verfügung. Herr Max Mustermann wird meinen Arbeitsbereich übernehmen und kümmert sich in Zukunft gerne um Ihre Anliegen. Sie erreichen ihn unter folgenden Kontaktdaten….
Ich danke Ihnen herzlich für die langjährige Treue und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit besten Grüßen
Maria Musterfrau”
Arbeitszeugnis bei der Kündigung anfordern
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt, hat das Recht auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Dieses umfasst die Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Das Zeugnis kann bereits im Rahmen des Kündigungsschreibens angefordert werden. Arbeitnehmer sollten auf das Beschäftigungszeugnis nicht verzichten, denn es kann ihnen bei künftigen Bewerbungen von Nutzen sein.
Noch vorteilhafter als das einfache Arbeitszeugnis ist das sogenannte „qualifizierte Arbeitszeugnis”. Es beinhaltet eine detailreiche Beschreibung Ihrer Arbeitsaufgaben sowie eine Beurteilung Ihrer Arbeitsqualität und Ihres Verhaltens. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, von sich aus ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszuhändigen. Hier liegt es an der Initiative des ausscheidenden Mitarbeiters, dieses aktiv einzufordern.
Erfahren Sie mehr über die Grundsätze, die Sprachcodes und die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen.
Befristeten Arbeitsvertrag kündigen
Ein befristeter Arbeitsvertrag bestimmt das Beginn- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses. Dieses endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Arbeitnehmer ist somit lediglich „auf Zeit“ beschäftigt. Daher ist eine ordentliche Kündigung im Normalfall weder erforderlich noch möglich. Das gilt sowohl für die Arbeitskraft als auch für den Arbeitgeber. Möchte ein Beschäftigter trotzdem vor Ablauf des Vertrages kündigen, stellt die außerordentliche Kündigung einen Ausweg dar. Dazu muss allerdings ein triftiger Grund vorliegen. Daneben kann der befristete Mitarbeiter versuchen, mit dem Vorgesetzten eine einvernehmliche Beendigung zu vereinbaren. Obendrein gibt es befristete Arbeitsverträge, die eine eigene Regelung bezüglich der Kündigung vorsehen. Auf diese Weise kann eine vorzeitige Auflösung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses rechtmäßig sein.
Resturlaub nehmen
Bei einer ordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich weiterhin der Anspruch auf ungenutzte Urlaubstage. Der Vorgesetzte muss Arbeitnehmer sogar schriftlich darauf hinweisen, dass noch offener Urlaub vorhanden ist. Daher besteht ausdrücklich die Aufforderung, vom Resturlaub Gebrauch zu machen. Gleichzeitig ist dies für die Arbeitskraft eine Möglichkeit, die Frist bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu überbrücken. Verzichtet der Kündigende trotz Hinweis des Arbeitgebers auf seinen Urlaubsanspruch, erlischt dieser mit dem Jahresende.
Sollte die Anzahl der vorhandenen Urlaubstage die Dauer der Kündigungsfrist überschreiten, können Arbeitnehmer die Auszahlung des Resturlaubes beantragen. Das ist auch dann zutreffend, wenn der Urlaub aus triftigen Gründen nicht genommen werden konnte. Ein Beispiel dafür ist eine betriebliche Urlaubssperre während der Kündigungsfrist aufgrund von akutem Personalmangel. Ebenso besteht in bestimmten Fällen ein Rechtsanspruch auf Abgeltung des Resturlaubes, falls ein Arbeitgeber versäumt hat, seinen Mitarbeiter über ungenutzte Urlaubstage zu informieren. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der ehemalige Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses keinen Gebrauch von seinen restlichen Urlaubstagen gemacht hat.
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zur JobbörseFragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsvertrag kündigen.
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Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Im Allgemeinen gilt für Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind Arbeitskräfte, deren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag eigene Bestimmungen zur Frist enthält.
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Was habe ich für eine Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündige?
Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer sind zunächst arbeits- bzw. tarifvertragliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Werden dort keine eigenen Fristen genannt, kommt die gesetzliche Kündigungsfrist zur Anwendung. Diese beträgt vier Wochen (28 Tage) bis zur Mitte oder dem Ende des Monats.
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Wann soll ich meinen Chef über meine Kündigung informieren?
Wenn Sie kündigen möchten, sollte Ihr Vorgesetzter noch vor dem Einreichen des Kündigungsschreibens darüber informiert werden. Dafür können Sie einen Gesprächstermin vereinbaren. Im Rahmen eines Kündigungsgesprächs haben Sie auch die Gelegenheit, die schriftliche Kündigung abzugeben. Nutzen Sie außerdem die Chance, den Arbeitgeber um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu bitten.
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Wie sage ich meinem Chef, dass ich kündige?
Den Wunsch der Kündigung äußern Sie vor Ihrem Chef am besten im persönlichen Gespräch. Dabei klären Sie ihn sachlich und respektvoll über den Sachverhalt der Kündigung auf. Bleiben Sie bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses professionell, auch wenn Sie kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber haben sollten.
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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem befristeten Vertrag?
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag besteht in der Regel keine Kündigungsfrist. Das liegt daran, dass der Vertrag den Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses bestimmt. Dadurch ist eine ordentliche Kündigung nicht vorgesehen. Eine Ausnahme bilden befristete Verträge, die eine eigene Fristregelung beinhalten.